Rechtsprechung
| LG Berlin, 22.06.2005 - 23 O 313/04 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.06.2005 - 23 O 313/04
- KG, 05.08.2008 - 21 U 138/05
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 18.07.2012 - 7 U 135/11
Aufrechnung mit einem Kostenerstattungsanspruch aus einer für gegen …
Rn. 6 Der Kläger rechnete auf mit dem Kostenerstattungsanspruch der B… gegen die Beklagte, LG Berlin, 23 O 313/04, Kostenfestsetzungsbeschluss vom 19.07.2005, über 2.827,50 EUR zzgl.Rn. 8 Am 22.09.2009 rechnete der Kläger ferner auf mit festgesetzten Kosten der B… gegen die Beklagte aus den Verfahren LG Berlin, 23 O 313/04, Kosten zweite Instanz, Kostenfestsetzungsbeschluss vom 19.09.2008 (Bl. 22 d. A.) über 3.164,40 EUR zzgl.
27 Die Aufrechnungen des Klägers mit den Forderungen der B… aus den Kostenfestsetzungsbeschlüssen sind wirksam, obwohl zu diesem Zeitpunkt das den Kostenfestsetzungsbeschlüssen zugrunde liegende Verfahren vor dem Landgericht Berlin - 23 O 313/04 - noch nicht rechtskräftig abgeschlossen war und die B… die für die vorläufige Vollstreckbarkeit erforderliche Sicherheitsleistung nicht erbracht hatte.
- KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
Schadensersatz wegen Kranhavarie: Anwendbarkeit von Frachtrecht bei Transport von …
Insoweit haben die Parteien den Rechtsstreit 23 O 313/04 vor dem Landgericht Berlin (21 U 138/05 Kammergericht Berlin) geführt. - KG, 05.08.2008 - 21 U 138/05 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22.06.2005 - 23 O 313/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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