Rechtsprechung
| LG Duisburg, 10.11.2003 - 23 O 32/02 |
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 10.11.2003 - 23 O 32/02
- OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 21 U 46/09
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
einschließen, die bereits Gegenstand des Rechtsstreits des Landgerichts Münster 24 O 159/97 und 23 O 32/02 LG Duisburg sowie eines Vergleiches mit der ….Sie, die Klägerin, sei davon ausgegangen, dass aufgrund der Entscheidung des Senats im Verfahren I-21 U 229/03 (Verfahren I. Instanz: 23 O 32/02 LG Duisburg) die Frage ihrer Beratungsresistenz nicht mehr zu problematisieren gewesen sei.
Rn. 22 Im Übrigen wird auf die beigezogenen Akten 24 O 159/97 LG Münster (= 24 O 212/98, OLG Hamm) 23 O 32/02 LG Duisburg (= I-21 U 229/03 OLG Düsseldorf) sowie das selbständige Beweisverfahren 2 OH 33/02 LG Duisburg verwiesen.
Ferner ist sie im Verfahren 23 O 32/02, LG Duisburg, als "S.
Versicherungs AG mit Schreiben vom 01.08.2005 den Umfang des Vergleichs ihrerseits dahin bestätigt, dass die Zahlung nur zur Abgeltung der Komplexe der 3 Haltestellen aus dem Verfahren Münster sowie der Werklohnforderung Hochtief (= Gegenstand des früheren Verfahrens 23 O 32/02) diente und der Komplex "Beweissicherungsverfahren" ausgenommen bleibe.
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