Rechtsprechung
| LG Berlin, 22.01.2015 - 23 O 93/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZVG § 150 Abs. 2, § 152 Abs. 1; VVG § 28 Abs. 2 Satz 2; VGB 2008 § 25 Nr. 1 Buchst. d
Zum Freiwerden des Gebäudeversicherers von seiner Leistungspflicht wegen grob fahrlässigen Obliegenheitsverstoßes des Zwangsverwalters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10
Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit …
Auszug aus LG Berlin, 22.01.2015 - 23 O 93/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, ist nach eine Leistungskürzung des Versicherers auf Null in besonderen Ausnahmefällen - nach Abwägung der Umstände des Einzelfalles - möglich, insbesondere im Grenzgebiet zwischen grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz (BGH…, Urteil vom 11. Januar 2012 - IV ZR 251/10, VersR 2012, 341, juris: Rz. 10; Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10 -, BGHZ 190, 120-131 = VersR 2011, 1037, juris: Rz. 32). - BGH, 11.01.2012 - IV ZR 251/10
Kfz-Haftpflichtversicherung: Regressforderung bei Trunkenheitsfahrt
Auszug aus LG Berlin, 22.01.2015 - 23 O 93/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, ist nach eine Leistungskürzung des Versicherers auf Null in besonderen Ausnahmefällen - nach Abwägung der Umstände des Einzelfalles - möglich, insbesondere im Grenzgebiet zwischen grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz (BGH, Urteil vom 11. Januar 2012 - IV ZR 251/10, VersR 2012, 341, juris: Rz. 10;… Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10 -, BGHZ 190, 120-131 = VersR 2011, 1037, juris: Rz. 32). - BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00
Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der …
Auszug aus LG Berlin, 22.01.2015 - 23 O 93/13
Auch dies steht nach der Gesetzesformulierung zur Darlegungs- und Beweislast des Klägers (…Prölss, in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 28 VVG Rz. 147; BGH, Urteil vom 04. April 2001 - IV ZR 63/00, VersR 2001, 756, juris: Rz. 9 zu § 6 Abs. 3 Satz 2 VVG a. F.). - OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 U 144/11
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Gebäudeversicherung
Auszug aus LG Berlin, 22.01.2015 - 23 O 93/13
Zur Leitungswasserversicherung ist bereits entschieden worden, dass ein besonderer Ausnahmefall vorliegt und eine Leistungskürzung auf Null gerechtfertigt ist, wenn über einen längeren Zeitraum und trotz winterlicher Temperaturen keinerlei Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem Einfrieren der Leitungen ergriffen wurden (OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2012 - I 20 U 144/11, VersR 2013, 101, juris: Rz. 31).
- OLG Frankfurt, 07.08.2024 - 7 U 251/20
Gebäudeversicherung: Gefahr bei Leerstand
Entsprechend hat das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 22.01.2015 (Az. 23 O 93/13, juris) eine Leistungskürzung auf Null aufgrund eines besonderen Ausnahmefalles angenommen: Der Zwangsverwalter hatte sich in der Winterperiode weder vergewissert, ob die Heizung eingeschaltet gewesen ist, noch sie regelmäßig kontrolliert, wasserführende Leitungen entleert oder sonstige Sicherungsmaßnahmen vorgenommen.
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