Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 22.08.2014 - 23 T 62/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urheberrechtswidrige Verwendung eines Lichtbildes rechtfertigt lediglich Streitwert bis 500 Euro
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 06.05.2014 - 57 C 4962/14
- AG Düsseldorf, 14.07.2014 - 57 C 4962/14
- LG Düsseldorf, 22.08.2014 - 23 T 62/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LG Düsseldorf, 24.10.2012 - 23 S 66/12
Schadensersatz wegen widerrechtlicher Nutzung von 14 Lichtbildern
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.08.2014 - 23 T 62/14
Insbesondere stimmt die Kammer der Auffassung des Amtsgerichts zu, dass bei Urheberrechtsverletzungen durch Verwendung von professionellen Lichtbildern im Rahmen einer privaten Ebay-Versteigerung lediglich ein Lizenzentschädigung von 20, 00 EUR pro Bild als angemessen erscheint zu (vgl. auch Urteile der Kammer vom 30.05.2012, Az. 23 S 254/11, und vom 14.11.2012, Az. 23 S 66/12).
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