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Rechtsprechung
   KG, 30.10.2013 - 23 U 121/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34264
KG, 30.10.2013 - 23 U 121/13 (https://dejure.org/2013,34264)
KG, Entscheidung vom 30.10.2013 - 23 U 121/13 (https://dejure.org/2013,34264)
KG, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 23 U 121/13 (https://dejure.org/2013,34264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Besorgnis der Befangenheit: Vertretung des Richters in privaten Angelegenheiten durch den Prozessbevollmächtigten einer Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mandatierung des Prozessbevollmächtigten einer Partei in eigener Sache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mandatierung des Prozessbevollmächtigten einer Partei in eigener Sache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Richter in eigener Sache Mandant des Anwalts: Befangenheit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Richter, der von einem der auftretenden Anwälte selbst vertreten wird = befangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 572
  • MDR 2014, 367
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen …

    Auszug aus KG, 30.10.2013 - 23 U 121/13
    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters vermögen nur objektive Gründe zu rechtfertigen, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492, 2494;… Beschluss vom 21.02.2011 - II ZB 10/11 Rz. 13).
  • BGH, 27.03.2012 - II ZB 10/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten vor …

    Auszug aus KG, 30.10.2013 - 23 U 121/13
    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters vermögen nur objektive Gründe zu rechtfertigen, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492, 2494; Beschluss vom 21.02.2011 - II ZB 10/11 Rz. 13).
  • LSG Sachsen, 27.09.2011 - L 7 SF 114/11

    Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer privaten …

    Auszug aus KG, 30.10.2013 - 23 U 121/13
    Rn. 5 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass persönliche Freundschaft mit dem Prozessbevollmächtigten der Gegenpartei für sich allein, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten, keinen Ablehnungsgrund darstellt (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 19.07.2012 - 3 WF 156/12 (Abl); LSG Chemnitz, Beschluss vom 27.09.2011 - L 7 SF 114/11 AB Rz. 5).
  • OLG Naumburg, 19.07.2012 - 3 WF 156/12

    Richterablehnung: Befangenheit bei privater Beziehung zu einem …

    Auszug aus KG, 30.10.2013 - 23 U 121/13
    Rn. 5 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass persönliche Freundschaft mit dem Prozessbevollmächtigten der Gegenpartei für sich allein, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten, keinen Ablehnungsgrund darstellt (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 19.07.2012 - 3 WF 156/12 (Abl); LSG Chemnitz…, Beschluss vom 27.09.2011 - L 7 SF 114/11 AB Rz. 5).
  • LG Freiburg, 20.11.2015 - 5 O 140/15

    Besorgnis der Befangenheit: Persönliche Beziehung des Richters zu dem …

    In allen anderen Fällen müssen weitere konkrete Anhaltspunkte für eine Befangenheit hinzutreten (KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165; 2014, 572, 573; OLG Celle, OLGR 1995, 272, 273; OLG Frankfurt, OLGR 2003, 217 f.; OLG Koblenz, NJOZ 2003, 3552, 3553; OLG Naumburg; BeckRS 2012, 24085;… BeckOK-ZPO/Vossler, a.a.O.).

    Hierzu gehören insbesondere private Gespräche über den Gegenstand des Rechtsstreits (KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165), die unterbliebene oder verspätete Offenlegung der persönlichen Beziehung (…KG, a.a.O.; OLG Bremen, OLGR 2008, 175 f.; OLG München, NJW 2014, 3042, 3043) oder ein eigenes Mandatsverhältnis (KG, NJW-RR 2014, 572, 573), nicht aber die abstrakte Erörterung einer den Rechtsstreit betreffenden Rechtsfrage (OLG Koblenz, NJOZ 2003, 3552), die langjährige Zusammenarbeit im Vorstand eines Vereins (OLG Frankfurt, OLGR 2003, 217, 218), eine frühere Tätigkeit des Richters als Stationsreferendar und das daraus resultierende Duz-Verhältnis (BGH, NJW-RR 2007, 776, 777) oder der Umstand, dass der ehemalige Vorsitzende des erkennenden Senats zu den vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einer Partei gehört (BGH, NJW 2011, 1358, 1359 f.).

  • OLG Köln, 12.12.2018 - 17 W 134/18

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Beauftragung eines der …

    Vielmehr überzeugen die Begründungen in den Beschlüssen des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2018, 448) und des KG (NJW-RR 2014, 572 f.).
  • OLG Köln, 26.04.2017 - 16 W 26/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Beauftragung des …

    Rn. 9 Nach Auffassung des KG (Beschl. v. 30.10.2013 - 23 U 121/13, NJW-RR 2014, 572 = MDR 2014, 367;… zustimmend BeckOK ZPO/Vossler, Stand 1.3.2017, § 42 Rdn. 11;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl., § 42 Rdn 22 "Eigene Sache";… Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 14. Aufl., § 42 Rdn. 15;… Zöller/Vollkommer § 42 Rdn. 13) soll die Vertretung durch eine Prozessbevollmächtigten der Gegenpartei als Befangenheitsgrund an sich genügen.
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2018 - 8 UF 58/15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mandatierung des …

    Rn. 8 Nach Auffassung des KG (Beschl. v. 30.10.2013 - 23 U 121/13, NJW-RR 2014, 572;… vgl. auch Zöller/Vollkommer § 42 Rdn. 13) soll die Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten der Gegenpartei als Befangenheitsgrund an sich genügen, weil es nahezu ausgeschlossen sei sich von dem als Mandant gefassten Vertrauen in die fachliche Leistungsfähigkeit des Anwalts als Richter freizumachen.
  • OLG Rostock, 28.07.2020 - 4 W 26/20

    Befangenheit eines Richters bei Freundschaft zu Prozessbevollmächtigtem

    Bei dessen Auftreten in einem von dem Richter zu entscheidenden Rechtsstreit fremder Parteien geht es daher nicht mehr um die Möglichkeit einer Trennung des privaten vom fachlichen Lebensbereich, sondern um die Auswechslung des Standpunkts gegenüber ein und derselben Person innerhalb desselben Lebensbereichs; die eigene Inanspruchnahme des Anwalts in einer persönlichen Angelegenheit spricht insoweit allerdings dafür, dass der Richter ihm auch sonst nicht objektiv-kritisch, sondern mit einem Vertrauensvorschuss begegnet (vgl. KG, Beschluss vom 30.10.2013, Az.: 23 U 121/13, - zitiert nach juris -, Rn. 4).
  • OLG München, 29.11.2018 - 28 W 1782/18

    Keine Besorgnis der Befangenheit bei Mandatsverhältnis eines Familienmitglieds …

    Rn. 18 b) Soweit durch das Kammergericht in dessen Beschluss vom 30.10.2013, Az.: 23 U 121/13 die Auffassung vertreten wird, dass es nahezu ausgeschlossen sei, sich von dem als Mandant gefassten Vertrauen in die fachliche Leistungsfähigkeit des Anwalts als Richter freizumachen (dagegen OLG Köln, Beschluss vom 26.4.2017, Az.: 16 W 26/17) so unterscheidet sich der durch den Senat zu entscheidende Fall davon bereits darin, dass nicht der abgelehnte Richter, sondern dessen Vater den Klägervertreter mandatiert hatte, diesem also auf fachlich-juristischer Ebene Vertrauen entgegengebracht hatte.
  • LG Köln, 09.03.2017 - 7 O 21/17
    Rn. 10 Nach einer Entscheidung des Kammergerichts vom 30.10.2013 (23 U 121/13, zitiert nach juris) soll auch bei einem Richter, der in eigener Sache Mandant des Prozessbevollmächtigten einer Partei ist, die Besorgnis der Befangenheit objektiv gerechtfertigt sein.
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2024 - 14 U 66/23

    Besorgnis der Befangenheit aufgrund Vertretung des Richters durch den …

    Begründet wird eine hieraus resultierende Besorgnis der Befangenheit damit, die aus der Sicht einer ruhig und vernünftig denkenden Partei bestehende bloße Besorgnis, dass sich der Richter von dem als Mandant gefassten Vertrauen in die fachliche Kompetenz "seines" Anwalts nicht freimachen könne, sondern diesem Rechtsanwalt, dem er seine persönlichen Angelegenheiten anvertraut habe, nicht objektiv-kritisch, sondern mit einem Vertrauensvorschuss begegnen werde (OLG Köln…, Beschluss vom 12.12.2018 - 17 W 134/18, Rn. 10, juris; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 30.10.2013 - 23 U 121/13, Rn. 6, juris, BeckOK ZPO/Vossler, 53. Ed. Stand: 01.07.2024, § 42 Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 1 W 10/17

    Richterablehnung: Mandatierung eines Prozessbevollmächtigten durch den Richter

    Der gegenteiligen Auffassung, die dem Richter von vornherein unterstellt, einem in einer eigenen Angelegenheit mandatierten Rechtsanwalt nicht objektiv-kritisch, sondern mit einem die Besorgnis der Befangenheit begründenden Vertrauensvorschuss zu begegnen (KG, NJW-RR 2014, 572), schließt sich der Senat nicht an.
  • LG Magdeburg, 04.09.2015 - 10 O 1771/14

    Selbstablehnung eines Richters auf Grund eines Mandatsverhältnis in eigener Sache …

    Rn. 8 Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 30.10.2013 (23 U 121/13, zitiert nach juris) soll bei einem Richter, der in eigener Sache Mandant des Prozessbevollmächtigten einer Partei ist, die Besorgnis der Befangenheit objektiv gerechtfertigt sein.
  • KG, 10.12.2018 - 20 U 66/17

    Richterablehnung: Vertretung der Ehefrau auf Empfehlung des abgelehnten Richters …

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2025 - 3 LA 54/23

    Befangenheit eines Richters - Mandatierung eines Rechtsanwalts in eigener Sache

  • KG, 12.11.2018 - 20 U 165/17

    Befangenheit eines beisitzenden Richters im Arzthaftungsprozess

  • OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 14 W 13/16

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei freundschaftlichem Verhältnis …

  • LG Lübeck, 18.01.2019 - 14 T 61/18

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei ehemaligem …

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