Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.02.2005 - I-23 U 134/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkehrssicherungspflicht: Haftung des Bauleiters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- baunetz.de (Kurzinformation)
Haftung des öffentlich-rechtlich geforderten Bauleiters
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Bauleiters gemäß § 59a BauO-NW wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten! (IBR 2005, 258)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 07.01.2005 - 23 U 134/04
- OLG Düsseldorf, 11.02.2005 - I-23 U 134/04
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1066 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02
Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen …
- BGH, 10.03.1977 - VII ZR 278/75
Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn und des Architekten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2005 - 23 U 134/04
Der Aufgabenbereich eines zivilrechtlichen Bauleiters ist in § 15 Abs. 2 Leistungsphase 8 HOAI niedergelegt und entspricht im wesentlichen denen des öffentlich bestellten Bauleiters (vgl. BGH BauR 1977, 428 f.) Eine Einschränkung der ihm übertragenen Funktion als zivilrechtlicher Bauleiter hat der Beklagte nicht dargelegt. - KG, 10.11.2003 - 22 U 216/03
Berufungszurückweisung durch Beschluss: Anwendungsbereich; beschränkte …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2005 - 23 U 134/04
Die fehlende Erfolgsaussicht ist dann zu bejahen, wenn das Berufungsgericht auf Grund der Aktenlage zu der Überzeugung gelangt, dass die Berufung unbegründet ist (vgl. KG MDR 2004, 647 mwN;… Gummer/Heßler, Kommentar zur ZPO, 25. Aufl., § 522 Rdnr. 36).
- OLG Köln, 20.12.2018 - 3 U 19/18 Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass den nach der Bauordnung verantwortlichen Bauleiter ebenfalls eine allgemeine Pflicht zur Sicherung des Verkehrs auf der Baustelle trifft (vgl. BGH NJW 1984, 360; BGH VersR 1971, 84; BGH VersR 1977, 543; BGH NJW-RR 2007, 1027; BGH NJW 2915, 940; OLG Düsseldorf B.v. 11.02.2005 - 23 U 134/04 zit.n.juris; OLG Stuttgart BauR 2000, 748;… Palandt-Sprau, a.a.O., § 823 Rn. 191).
- OLG Köln, 20.12.2018 - 3 U 19/18 U 45/18 Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass den nach der Bauordnung verantwortlichen Bauleiter ebenfalls eine allgemeine Pflicht zur Sicherung des Verkehrs auf der Baustelle trifft (vgl. BGH NJW 1984, 360 ; BGH VersR 1971, 84 ; BGH VersR 1977, 543 ; BGH NJW-RR 2007, 1027 ; BGH NJW 2915, 940 ; OLG Düsseldorf B.v. 11.02.2005 - 23 U 134/04 zit.n.juris; OLG Stuttgart BauR 2000, 748 ;… Palandt-Sprau, a.a.O., § 823 Rn. 191).
- LG Köln, 29.01.2018 - 19 O 189/16 Der Beklagte zu 2.) war als Bauleiter im Sinne des § 59a BauO NRW verkehrssicherungspflichtig (BGH NJW 1984, 360, 361; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.02.2005, 23 U 134/04).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.01.2005 - 23 U 134/04 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online
Verkehrssicherungspflichten: Haftung des Bauleiters
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 07.01.2005 - 23 U 134/04
- OLG Düsseldorf, 11.02.2005 - 23 U 134/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.11.2000 - VII ZR 362/99
Sorgfaltspflichten des Architekten bei Vergabe von Arbeiten durch den Bauherrn
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2005 - 23 U 134/04
Bei wichtigen und kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen - hierzu gehören zweifellos Ausschachtungsarbeiten im Bereich von im Erdboden verlegten Stromkabel, die möglicherweise einem Kühlhaus zuzuordnen sind - ist der öffentlich-rechtlich bestellte Bauleiter ebenso wie der aufsichtsführende Architekt zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einer intensiveren Überwachung verpflichtet (Lotz, BauR 2003, 964; Rabe BauR 1981, 340;… Heintz a.a.O. § 59 a Rdn. 7; zur Bauaufsichtspflicht des Architekten: BGH BauR 2001, 273). - BGH, 11.11.1999 - III ZR 98/99
Haftung des Hausverwalters für Frostschäden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2005 - 23 U 134/04
Nur ausnahmsweise entfällt der Zurechnungszusammenhang bei ungewöhnlich grobem Verhalten Dritter, wenn zwischen den beiden Schadensbeiträgen bei wertender Betrachtung nur ein äußerlicher, gleichsam "zufälliger" Zusammenhang besteht und dem Erstschädiger ein Einstehenmüssen billigerweise nicht zugemutet werden kann (BGH NJW 2000, 947/048). - BGH, 10.03.1977 - VII ZR 278/75
Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn und des Architekten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2005 - 23 U 134/04
Auch der Bauherr kann Ansprüche gegen den Bauleiter geltend machen, wenn er bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 823 Abs. 1 BGB selbst geschädigt ist (Lotz, BauR 2003, 965; Rabe BauR 1981, 345, BGH BauR 1977, 428 f). - BGH, 12.02.2003 - XII ZR 324/98
Voraussetzungen eines Grundurteils; Ausgleichsansprüche zwischen ehemaligen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2005 - 23 U 134/04
Ein Grundurteil darf ergehen, wenn ein Anspruch mach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (BGH NJW 2001, 224/225; MDR 2003, 769). - BGH, 02.10.2000 - II ZR 54/99
Voraussetzungen eines Grundurteils
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2005 - 23 U 134/04
Ein Grundurteil darf ergehen, wenn ein Anspruch mach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (BGH NJW 2001, 224/225; MDR 2003, 769).
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