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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.01.1988 - 23 U 222/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6482
OLG Düsseldorf, 19.01.1988 - 23 U 222/87 (https://dejure.org/1988,6482)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.1988 - 23 U 222/87 (https://dejure.org/1988,6482)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - 23 U 222/87 (https://dejure.org/1988,6482)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bei inhaltlichen Fehlern der Gesellschafterliste, Beschlüsse die nicht eintragungsbedürftig aber ausführungsbedürftig sind, Einreichungspflicht einer geänderten Gesellschafterliste durch Geschäftsführer, Einstweiliger Rechtsschutz auf Änderung der Gesellschafterliste, ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1271
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 189/19

    Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beim Ausschluss eines …

    Die Ausschließung eines Mitglieds aus der beklagten Genossenschaft ist insofern hier unter § 9 Abs. 1 Buchstabe f) der Satzung der beklagten Genossenschaft somit näher bestimmt worden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.1988, Az.: 23 U 222/87, u.a. in: NJW-RR 1988, Seiten 1271 f.), der zufolge ein Mitglied aus der Genossenschaft zum Schluss des Geschäftsjahres ausgeschlossen werden kann, wenn "die Voraussetzungen für die Aufnahme in der Genossenschaft …nicht mehr vorhanden sind".
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - U (Kart) 9/17

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung nach erstinstanzlicher Abweisung der Klage …

    Rn. 91 Nach allgemeiner Auffassung begegnet es keinen Bedenken, wenn das Recht, ein (einfaches) Vereinsmitglied auszuschließen, durch die Satzung auf den Vorstand übertragen wird und nicht der Mitgliederversammlung zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1984 - II ZR 119/83, juris; OLG Hamm, Urteil vom 25. April 2001 - 8 U 139/00, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Januar 1988 - 23 U 222/87, juris).

    Etwas anderes - nämlich die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung - gilt dann, wenn es darum geht, ein Vorstandsmitglied aus dem Verein - und damit auch aus dem Vorstand - auszuschließen, weil sonst der Vorstand - neben der Vereinsmitgliedschaft - auch über seine eigene Zusammensetzung entscheiden dürfte, was aber allein der Mitgliederversammlung vorbehalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1984 - II ZR 119/83, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Januar 1988 - 23 U 222/87, juris).

  • BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06

    Verfassungsmäßigkeit der Zulässigkeit einer Feststellungsklage nur bei …

    Mit Rücksicht auf die Vereinsautonomie und im Hinblick darauf, dass sich der Beschwerdeführer freiwillig den Verfahrensordnungen der Partei unterworfen hat, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte die Nachprüfung vereins- oder parteirechtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte grundsätzlich für unzulässig gehalten haben, solange das Mitglied nicht die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft hat (vgl. BGHZ 13, 5 ; 47, 172 ; 106, 67 ;… OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, S. 1117 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, S. 1271 ;… LG Hamburg, NJW 1992, S. 440 ).
  • OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02

    Verein; Vereinssatzung; Satzung; Inhaltskontrolle; überragende Machtstellung; …

    aa) Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Bestimmungen des über Ausschlüsse befindenden Organs im Ausgangspunkt der Satzungsautonomie unterliegt und bei einer die unentziehbaren Rechte der Mitgliederversammlung hinreichend wahrenden Gesamtkonzeption der Satzung die Kompetenz zum Ausschluss von Mitgliedern in Einklang mit § 40 BGB auch dem Vorstand zugewiesen werden kann (vgl. OLG Hamm OLGR 2001, 389 [391]; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1480 [1481]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1271 [1273]).
  • LG Köln, 14.12.2022 - 19 O 255/22
    Mit Rücksicht auf die Vereinsautonomie und im Hinblick darauf, dass sich der Beschwerdeführer freiwillig den Verfahrensordnungen der Partei unterworfen hat, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte die Nachprüfung vereins- oder parteirechtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte grundsätzlich für unzulässig halten, solange das Mitglied nicht die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft hat (…vgl. BGH, Urt. v. 27.02.1954 - II ZR 17/53;… BGH, Urt. v. 28.11.1988 - II ZR 57/88;… OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, S. 1117, Urt. v. 18.05.2000 - 13 W 29/00; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, S. 1271, Urt. v. 19.01.1988 - 23 U 222/87;… LG Hamburg, NJW 1992, S. 440, Urt. v. 18.01.1991 - 328 O 432/90).
  • AG Bochum, 14.08.2014 - 40 C 382/14

    Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners …

    (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1271).

    Ohne die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaftsrechte drohen dem Verfügungskläger wesentliche Nachteile, da er daran gehindert wäre, an der Jahreshauptversammlung am 20.08.2014 teilzunehmen und damit seine Mitgliedschaftsrechte wahrzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1271).

  • LG Berlin, 18.01.2010 - 5 O 533/09

    Widerspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren: Bestätigung einer den …

    Ein vereinsinterner Rechtsbehelf ist zwar regelmäßig vorrangig; dies gilt aber dann nicht, wenn - wie hier - ein Zuwarten nicht zuzumuten ist (dazu beispielsweise: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 1271).
  • LG Darmstadt, 12.04.2024 - 25 O 113/23
    Das aber ist vorliegend gerade nicht der Fall, denn die GVO des Beklagten sieht in § 27 Abs. 1 GVO für den Fall des Angriffs eines Beschlusses lediglich eine Monatsfrist für die Stellung eines Antrags/einer Klage vor, ohne aber klarzustellen, dass im Falle der Fristversäumung eine Anrufung der staatlichen Gerichte ausgeschlossen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.1988 - 23 U 222/87, NJW-RR 1988, 1271, beck-online).
  • LG Bonn, 19.04.2012 - 14 O 34/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Eilbedürftigkeit bei Stellung eines …

    Dieses ist jedoch hinzunehmen, weil der Antragstellerin keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, um im Eilverfahren in Ansehung der ausgesprochenen Kündigungen Verbote zur Durchsetzung ihrer Rechte zu formulieren (vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 1271, 1273).
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