Rechtsprechung
| OLG München, 23.10.2007 - 23 U 3005/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fallenlassen von Vorbehalten im Abnahmeprotokoll
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Haftung des Gewährleistungsbürgen bei endgültiger Abnahme
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fallenlassen von Vorbehalten im Abnahmeprotokoll rettet Gewährleistungsbürgschaft! (IBR 2008, 28)
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 27.03.2007 - 1 HKO 1940/06
- OLG München, 11.09.2007 - 23 U 3005/07
- OLG München, 23.10.2007 - 23 U 3005/07
Papierfundstellen
- BauR 2008, 140
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 4 U 140/06
Gewährleistungsbürgschaft beim Bauvertrag: Inanspruchnahme bei Beschränkung der …
Auszug aus OLG München, 23.10.2007 - 23 U 3005/07
Diese Abgrenzung erfordert es, dass der Zeitpunkt und der Inhalt der Abnahme eindeutig festgelegt wird (OLG Frankfurt IBR 2007, 134). - OLG Frankfurt, 18.01.2006 - 1 U 194/05
Prozessleitung: Entfallende richterliche Hinweispflicht bei unterlassenem …
Auszug aus OLG München, 23.10.2007 - 23 U 3005/07
Jedenfalls mit dem Fallenlassen der erklärten Vorbehalte liegt die Voraussetzung einer unbeanstandeten und vorbehaltslosen Abnahme vor (so wohl auch: OLG Frankfurt IBR 2006, 254). - OLG Hamm, 03.03.2004 - 25 U 68/03
Gewährleistungsbürgschaft unter Bedingung rügefreier Abnahme?
Auszug aus OLG München, 23.10.2007 - 23 U 3005/07
Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch grundlegend von dem der Entscheidung des OLG Hamm vom 03.03.2004, Az. 25 U 68/03 (IBR 2004, 500) zugrunde liegenden Sachverhalt.
- OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 29 U 147/16
Gewährleistungsbürgschaft für Mängelansprüche
Denn der Bürgschaftsgläubiger hat ein schutzwürdiges Interesse daran, in Bezug auf den Umfang seiner Einstandspflicht eine unmissverständliche Grenze zu ziehen und diese einem späteren Streit zu entziehen insbesondere darüber, ob später geltend gemachte Mängel mit den seiner Zeit vorbehaltenen identisch sind oder nicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 25 U 68/03, zitiert nach juris, Rd.nr. 36; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2006, 1 U 194/05, zitiert nach juris, Rd.nr. 11; OLG München, Beschluss vom 23.10.2007, 23 U 3005/07, zitiert nach juris, Rd.nr.Soweit die Klägerin bereits vor dem Landgericht vortragen ließ, dass die Mängel, die Eingang in das Protokoll gefunden haben, allesamt abgearbeitet worden seien und im Rahmen einer Besprechung die Leistungen nunmehr als vertragsgemäß anerkannt worden seien, so ist es zwar grundsätzlich möglich, dass die bei der Abnahme ursprünglich erklärten Vorbehalte später fallengelassen werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 23.10.2007, 23 U 3005/07, zitiert nach juris, Rd.nr.
- OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 5 U 86/13
Beschränkung einer Bürgschaft auf fertiggestellte und abgenommene Bauleistungen
Denn der Bürgschaftsgläubiger hat ein schutzwürdiges Interesse daran, in Bezug auf den Umfang seiner Einstandspflicht eine unmissverständliche Grenze zu ziehen und diese einem späteren Streit zu entziehen insbesondere darüber, ob später geltend gemachte Mängel mit den seiner Zeit vorbehaltenen identisch sind oder nicht (OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 25 U 68/03, zitiert nach juris, Rdnr.36; OLG Frankfurt…, Urteil vom 18.01.2006, 1 U 194/05, zitiert nach juris, Rdnr. 11; OLG München, Beschluss vom 23.10.2007, 23 U 3005/07, zitiert nach juris, Rdnr. 5; OLG Hamburg…, Urteil vom 04.05.1990, 1 U 130/89, WM 1992, S. 349 ff., zitiert nach juris, Rdnr. 12).
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Rechtsprechung
| OLG München, 11.09.2007 - 23 U 3005/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online
Fallenlassen von Vorbehalten im Abnahmeprotokoll
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 27.03.2007 - 1 HKO 1940/06
- OLG München, 11.09.2007 - 23 U 3005/07
- OLG München, 23.10.2007 - 23 U 3005/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.02.1989 - IX ZR 182/87
Anspruch des Schuldners auf Rückgewähr der Bürgschaft und ggf. auf Herausgabe der …
Auszug aus OLG München, 11.09.2007 - 23 U 3005/07
Der Bürge hat einen Anspruch auf Herausgabe dieser Urkunde - soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist - erst, wenn der Sicherungszweck weggefallen ist (BGH NJW 1989, 1482, 1483). - OLG Hamm, 03.03.2004 - 25 U 68/03
Gewährleistungsbürgschaft unter Bedingung rügefreier Abnahme?
Auszug aus OLG München, 11.09.2007 - 23 U 3005/07
Es dürfte daher insoweit der Auffassung des OLG Hamm (IBR 2004, 500 ff) zu folgen sein.
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