Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 19.03.2004 - 23 U 6/03 BSch (1) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BinnSchiffVerfahrG § 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den Wettsegelbestimmungen im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB - Zur Übertragbarkeit der Grundsätze zur Inkaufnahme von Schädigungen bei regelgerechten Kampfspielen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Crash bei der Segelregatta - Während Rennveranstaltungen gilt Haftungsausschluss - außer bei Regelverstößen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadenersatzansprüche für eine Bootskollision während einer Segelregatta; Anforderungen für das Vorliegen eines Schutzgesetzes; Geltungsbereich der Grundsätze zur Inkaufnahme von Schädigungen bei regelgerechten Kampfspielen sind auf Rennveranstaltungen
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
- AG Konstanz, 16.10.2003 - 11 C 174/03
- OLG Karlsruhe, 19.03.2004 - 23 U 6/03 BSch (1)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1257
- VersR 2005, 1457
- VersR 2005, 250
- SpuRt 2004, 259
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02
Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2004 - 23 U 6/03
In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird ein Haftungsausschluss bei sportlicher Betätigung für den Fall, dass kein oder kein gewichtiger Regelverstoß bzw. kein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers feststellbar ist, vielfach auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele angenommen (vgl. BGH NJW 2003, 2018 ff. m.w.N.).Sie gelten allgemein für Wettkämpfe mit nicht unerheblichem Gefahrenpotenzial, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht (vgl. dazu BGH NJW 2003, 2018 ff.).
- BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02
Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2004 - 23 U 6/03
Der Anwendungsbereich von Schutzgesetzen soll nicht ausufern (vgl. BGH NZV 2004, 136 m.w.N.).
- OLG Hamm, 04.07.2005 - 34 U 81/05
Fußballer muss für "Blutgrätsche" Schadensersatz leisten
Auch bei geringfügigen Regelverstößen in wettbewerbstypischen Risikolagen - wie zum Beispiel bei noch verständlichem, übereifrigem Spieleinsatz, bei bloßer Unüberlegtheit, bei wettkampfbedingter Übermüdung oder im Zusammenhang mit einem (leicht-)fahrlässigen technischen Versagen - scheidet danach eine Inanspruchnahme des Schädigers regelmäßig bereits im Hinblick auf das Verbot des treuwidrigen Selbstwiderspruchs, jedenfalls aber im Hinblick auf das Verschuldenserfordernis aus (BGHZ 154, 316; OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1257; OLG Oldenburg VersR 1995, 670;… Palandt/Sprau, BGB, 64. Bearbeitung 2005, § 823, Rn. 217 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 26.09.2006 - 11 U 1798/06
Haftungsausschluss bei Schädigung eines Teilnehmers an einer Sportveranstaltung - …
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seiner vom Beklagten zitierten Entscheidung vom 19. März 2004 - Az. 23 U 6/03 BSch - im Leitsatz ausgeführt, dass die oben zitierten Grundsätze zur Inkaufnahme von Schädigungen auf Segelregatten übertragbar sind (NJW-RR 2004, 1257).Der Senat befindet sich mit der hier geäußerten Rechtsansicht nicht im Widerspruch zum Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil v.19. März 2004 - Az. 23 U 6/03 BSch), weil dort über einen Schaden entschieden wurde, der in einer für eine Segelregatta typischen Situation entstand; während hier die Boote zwar an einer Regatta teilnahmen, die Situation, die zum Schaden führte, segeltypisch, aber nicht regattatypisch war.
- OLG München, 30.01.2025 - 19 U 3374/24
Eigene Beweiswürdigung, Landgerichte, Unterschenkelfraktur, …
Rn. 19 Damit greift ein Haftungsausschluss bei sportlicher Betätigung für den Fall, dass kein oder kein gewichtiger Regelverstoß bzw. kein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers feststellbar ist (OLG Karlsruhe, Urteil v. 19.03.2004, Az. 23 U 6/03 BSch, juris Rz. 18). - OLG München, 30.01.2025 - 19 U 23374/24
Materielle und immaterielle Schadenersatzansprüche eines Spielers aufgrund einer …
Damit greift ein Haftungsausschluss bei sportlicher Betätigung für den Fall, dass kein oder kein gewichtiger Regelverstoß bzw. kein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers feststellbar ist ( OLG Karlsruhe , Urteil v. 19.03.2004, Az. 23 U 6/03 BSch, juris Rz. 18). - OLG Karlsruhe, 31.05.2021 - 22 U 1/19 Denn insoweit genügt es, dass das entscheidende Gericht trotz fehlender Bezeichnung als Schiffahrtsgericht hinreichend klar zum Ausdruck gebracht hat, dass es als Schiffahrtsgericht entscheiden wollte (Schiffahrtsobergericht Nürnberg, Urteil vom 25.01.1996 - 8 U 372/95 Bsch -, TranspR 1996, 352; Schiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 19.03.2004 - 23 U 6/03 BSch -, juris Rn. 14;… v. Waldstein/Holland, Binnenschifffahrtsrecht, 5. Aufl., § 5 BinSchVerfG Rn. 2).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02 |
Sonstiges
- Google (Suche)
Papierfundstellen
- VersR 2004, 1582
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 15.04.1997 - U 5/96
Grundberührung eines Schiffs bei Einfahrt in Schleuse
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
Er hat dafür zu sorgen, dass sich die Anlage im verkehrssicheren Zustand befindet und er haftet für Schäden, die einem Benutzer der Anlage aus deren ordnungswidriger Beschaffenheit entstehen, wenn er es aus Mangel an der von ihm im Verkehr zu beachtenden Sorgfalt verabsäumt hat, die Gefahrenquelle zu beheben, für die Zeit bis zu ihrer Beseitigung den Verkehr warnend auf die Gefahrenquelle hinzuweisen und gegebenenfalls den Gefahrenbereich zu sperren (Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil v. 15.04.1997 - U 5/96 BSch - = VersR 1999, 212 m.w.N.).Es ist unzulässig, allein daraus, dass die Beschaffenheit des Verkehrsweges einen Unfall unter Umständen mitverursacht hat, eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht herzuleiten (vgl. Senat, VersR 1996, 129; 1999, 212;… Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. (2002), Kap. 20 TZ 11).
- OLG Karlsruhe, 10.09.2001 - U 3/00
Schadensersatzansprüche des Versicherers eines Binnenschiffes aus abgetretenem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
Während der für eine Bundeswasserstraße Verkehrssicherungspflichtige den der Schifffahrt zur Verfügung gestellte Verkehrsweg zu sichern hat und insbesondere dafür sorgen muss, dass dieser für die zugelassene Schifffahrt die erforderliche Tiefe und Breite besitzt, frei von Hindernissen und soweit erforderlich genügend gekennzeichnet ist, wobei die Fahrrinnengrenze richtig und genau bezeichnet werden muss (vgl. Senat, Urt. vom. 10.09.2001 - U 3/00 BSch = NZV 2002, 326 = ZfB 2002 (H6), 61, = VRS Bd. 102, 182), handelt es sich im vorliegenden Sachverhalt lediglich um einen Flachwasserbereich des Bodensees, für den keine vergleichbaren strengen Verkehrssicherungspflichten bestehen. - BayObLG, 04.08.1993 - 5St RR 80/93
"Sie lügen nach Aktenlage unverschämt" - § 24 StPO
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
Haben Hauptpartei und ihr Streithelfer jeweils Berufung eingelegt, so handelt es sich gleichwohl nur um ein einheitliches Rechtsmittel (vgl. BGH NJW 1993, 2948). - OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 7/94
Verkehrssicherungspflicht für Spundwände; Vorhafen einer Schleuse
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
Es ist unzulässig, allein daraus, dass die Beschaffenheit des Verkehrsweges einen Unfall unter Umständen mitverursacht hat, eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht herzuleiten (vgl. Senat, VersR 1996, 129; 1999, 212;… Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. (2002), Kap. 20 TZ 11).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - I-23 U 6/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Erstattungsanspruch von Nachbesserungskosten der Miteigentümer einer Wohnungseigentumsanlage wegen Mangelhaftigkeit des Daches; Erstellung des Riluform-Daches an der Wohnungseigentumsanlage als Auftrag unter Einbeziehung der VOB; Verpflichtung zur Nachbesserung eines ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ersetzt Streitverkündung eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängelprozess: Ersetzt die Streitverkündung eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung? (IBR 2004, 368)
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1344
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (24)
- BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01
Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
Die Gutachten des Sachverständigen G vom 03.08.1984 und des Sachverständigen M vom 08.04.1986, die sich beide mit Feststellungen zu den Riluform Dächern befassen, sind aber im Rahmen des Urkundenbeweises zu berücksichtigen, da sie tatsächliche Feststellungen zu den ausgeführten Arbeiten und den behaupteten Mängeln wiedergeben (zur Zulässigkeit der Verwertung von Gutachten im Rahmen des Urkundenbeweises: BGH in NJW 2002, 2324; in NJW 2000, 3072, 3073; in NJW 1997, 3381; in NJW 1995, 1294; in NJW 1982, 2874).Soweit sie Folgerungen aus den urkundlich belegten Feststellungen bestreitet und Mängel ihrer Werkleistung sowie die Höhe der erforderlichen Nachbesserungskosten in Abrede stellt, hat das Landgericht ihre Verteidigungsrechte dadurch ausreichend gewahrt, dass es Gutachten der Sachverständigen K und O zu diesen Fragen hat erstellen lassen (zur Notwendigkeit ergänzenden Sachverständigengutachten vgl. BGH in NJW 2002, 2324; in NJW 2000, 3072, 3073).
- BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99
Weitere Sachaufklärung nach urkundenbeweislicher Verwertung eines Gutachtens aus …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
Die Gutachten des Sachverständigen G vom 03.08.1984 und des Sachverständigen M vom 08.04.1986, die sich beide mit Feststellungen zu den Riluform Dächern befassen, sind aber im Rahmen des Urkundenbeweises zu berücksichtigen, da sie tatsächliche Feststellungen zu den ausgeführten Arbeiten und den behaupteten Mängeln wiedergeben (zur Zulässigkeit der Verwertung von Gutachten im Rahmen des Urkundenbeweises: BGH in NJW 2002, 2324; in NJW 2000, 3072, 3073; in NJW 1997, 3381; in NJW 1995, 1294; in NJW 1982, 2874).Soweit sie Folgerungen aus den urkundlich belegten Feststellungen bestreitet und Mängel ihrer Werkleistung sowie die Höhe der erforderlichen Nachbesserungskosten in Abrede stellt, hat das Landgericht ihre Verteidigungsrechte dadurch ausreichend gewahrt, dass es Gutachten der Sachverständigen K und O zu diesen Fragen hat erstellen lassen (zur Notwendigkeit ergänzenden Sachverständigengutachten vgl. BGH in NJW 2002, 2324; in NJW 2000, 3072, 3073).
- BGH, 05.12.2002 - VII ZR 360/01
Erforderlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Verweigerung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
Die Fristsetzung und unter Umständen sogar die Aufforderung zur Mängelbeseitigung können jedoch entbehrlich sein, wenn sie nur eine nutzlose Förmelei wären (ständige Rechtsprechung des BGH, so in BGH-Report 2003, 219 = BauR 2003, 386; in BauR 1985, 198; in BauR 1990, 446; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1996, 401 - Entbehrlichkeit der Mängelbeseitigungsaufforderung; OLG Stuttgart in NJW-RR 1997, 149 Entbehrlichkeit der Mängelanzeige;… Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, § 14. Auflage, § 13 Rn.522;… Heiermann/ Riedel/ Rusam, VOB, 10. Auflage, § 13 Rn.144a).Dabei ist das gesamte Verhalten des Unternehmers zu würdigen, auch seine spätere Einlassung im Prozess (BGH in BGH-Report 2003, 219 = BauR 2003, 386; in BauR 2002, 1399; in BauR 2001, 667, 669): Da die Beklagte zu 1) im Rechtsstreit der Kläger gegen die M aufgrund der Streitverkündung dem Rechtsstreit auf Seiten der M beitrat und auch nach Vorlage der Gutachten G und M das Vorhandensein von Mängeln bestritt, war eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung unter Fristsetzung durch die M entbehrlich.
- BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97
Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk (BGH in BauR 2000, 411 betreffend Dichtigkeit eines Daches; in BauR 1999, 381, in BauR 1999, 37, in BauR 1998, 872). - BGH, 16.05.2002 - VII ZR 479/00
Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
Dabei ist das gesamte Verhalten des Unternehmers zu würdigen, auch seine spätere Einlassung im Prozess (BGH in BGH-Report 2003, 219 = BauR 2003, 386; in BauR 2002, 1399; in BauR 2001, 667, 669): Da die Beklagte zu 1) im Rechtsstreit der Kläger gegen die M aufgrund der Streitverkündung dem Rechtsstreit auf Seiten der M beitrat und auch nach Vorlage der Gutachten G und M das Vorhandensein von Mängeln bestritt, war eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung unter Fristsetzung durch die M entbehrlich. - BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96
Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk (BGH in BauR 2000, 411 betreffend Dichtigkeit eines Daches; in BauR 1999, 381, in BauR 1999, 37, in BauR 1998, 872). - BGH, 11.11.1999 - VII ZR 403/98
Dichtigkeit eines Daches
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk (BGH in BauR 2000, 411 betreffend Dichtigkeit eines Daches; in BauR 1999, 381, in BauR 1999, 37, in BauR 1998, 872). - BGH, 13.11.1997 - VII ZR 100/97
Übergang von Anspruch auf Kostenvorschuß zum Schadensersatz
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
Der Übergang von dem Schadensersatz auf den Kostenerstattungsanspruch ist allerdings eine Klageänderung im Sinne des § 263 ZPO (BGH in BauR 1998, 369). - BGH, 21.12.2000 - VII ZR 488/99
Pflichten des Architekten nach Kündigung des Vertrages
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
Dabei ist das gesamte Verhalten des Unternehmers zu würdigen, auch seine spätere Einlassung im Prozess (BGH in BGH-Report 2003, 219 = BauR 2003, 386; in BauR 2002, 1399; in BauR 2001, 667, 669): Da die Beklagte zu 1) im Rechtsstreit der Kläger gegen die M aufgrund der Streitverkündung dem Rechtsstreit auf Seiten der M beitrat und auch nach Vorlage der Gutachten G und M das Vorhandensein von Mängeln bestritt, war eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung unter Fristsetzung durch die M entbehrlich. - BGH, 29.09.1988 - VII ZR 182/87
Haftung des bauüberwachenden Architekten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
Das Risiko einer schuldlosen Fehleinschätzung der Nachbesserungsmaßnahmen trägt der Unternehmer (BGH Urteil vom 29.09.1988 - VII ZR 182/87), so dass der Auftragnehmer auch die Kosten eines fehlgeschlagenen Nachbesserung tragen muss. - BGH, 17.01.2002 - VII ZR 488/00
Anforderungen an die Darlegung eines Baumangels (mangelhafte Abdichtung)
- BGH, 31.01.1991 - VII ZR 63/90
Mängelbeseitigungskosten
- BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80
Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht
- BGH, 11.07.1990 - VIII ZR 219/89
Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Erhebung der Wandelungseinrede
- BGH, 14.01.1999 - VII ZR 185/97
Darlegungslast des Bestellers bei der Geltendmachung von Werkmängeln
- BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96
Urkundenbeweisliche Verwertung von Gutachten aus beigezogenen Verfahren; …
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.1998 - 5 S 2147/98
Einvernehmen der Gemeinde - Auslösung der Einvernehmensfiktion nur bei …
- BGH, 08.11.1994 - VI ZR 207/93
Pflicht des Gerichts zur Hinzuziehung eines Sachverständigen
- BGH, 22.11.1984 - VII ZR 287/82
Erfordernis der Fristsetzung nach Betriebsaufgabe durch den Auftragnehmer
- OLG Düsseldorf, 30.08.1995 - 22 U 11/95
Vertragsabwicklung; Prüfungs- und Hinweispflicht bei geltendgemachter …
- OLG Stuttgart, 20.02.1996 - 12 U 200/95
Durchführung der Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittunternehmer; …
- OLG Rostock, 16.12.1996 - 4 U 292/95
Unmöglichkeit der Nachbesserung mangelhafter Werkleistung; Haftung gem. § 25 Abs. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1990 - 10a NE 48/88
Einleitung eines Normenkontrollverfahrens; Nachteil ; Abwägung; Belange des …
- OLG Saarbrücken, 06.01.1988 - 5 U 41/87
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- Judicialis
BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 839; ; GG Art 34; ; BodenseeSchiffO Art. 5.01 Anlage B E.7
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