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| KG, 03.05.2010 - 23 U 63/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Aktienrecht, Hauptversammlung, Nichtigkeitsgründe, Stimmrechte
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.03.2009 - 98 O 49/08
- KG, 03.05.2010 - 23 U 63/09
- BGH, 10.07.2012 - II ZR 122/10
Papierfundstellen
- NZG 2010, 1110
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 5 W 15/08
"Leica" - Hauptversammlungsbeschluss der Aktiengesellschaft: Folgen des …
Auszug aus KG, 03.05.2010 - 23 U 63/09
Da die gesetzliche Bestimmung zur Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten nicht unter die Bedingungen fällt, die zwingend in die Einladung aufzunehmen sind, kann auch die fehlerhafte Beschreibung der gesetzlichen Vorschrift nicht zu einem Verstoß gegen § 121 Abs. 3 AktG führen (entgegen OLG Frankfurt, 15. Juli 2008, 5 W 15/08).
- LG Düsseldorf, 11.09.2015 - 36 O 65/13 Eine konkrete Auskunft zu rein hypothetischen Vorgängen ist dabei nicht erforderlich (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 26.06.2012 - 5 U 144/09; KG, Urteil vom 3.05.2010 - 23 U 63/09).
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