Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 23 W 1/03 BSch |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
§ 91 Abs. 1 S. 1 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02
Kosten des Privatgutachters
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 23 W 1/03
Außerdem darf die Sachkunde der Partei für ein klares Urteil in tatsächlicher Hinsicht nicht ausreichen, sodass sie sich außerstande sieht, ihrer Darlegungslast zu genügen, einen gebotenen Beweis anzutreten oder Angriffe des Gegners abzuwehren (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschl. v. 20.07.1999 - 3 W 27/99 - Beschluss vom 29.07.2002 - 3A W 59/02 - m.w.N.; vgl. nunmehr auch BGH Beschl. v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02 -). - BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01
Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 23 W 1/03
OLG Karlsruhe, Schifffahrtsobergericht Beschluss vom 10.03.2003 - 23 W 1/03 BSch - (Vorinstanz: AG Kehl, Schifffahrtsgericht, Kostenfestsetzungsbeschluss vom 17.09.2002 - 4 C 4/01 SchG). - OLG Köln, 15.10.1999 - 3 W 27/99
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 23 W 1/03
Außerdem darf die Sachkunde der Partei für ein klares Urteil in tatsächlicher Hinsicht nicht ausreichen, sodass sie sich außerstande sieht, ihrer Darlegungslast zu genügen, einen gebotenen Beweis anzutreten oder Angriffe des Gegners abzuwehren (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschl. v. 20.07.1999 - 3 W 27/99 - Beschluss vom 29.07.2002 - 3A W 59/02 - m.w.N.; vgl. nunmehr auch BGH Beschl. v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02 -).
- OLG Karlsruhe, 02.02.2009 - 22 W 1/09
Parteigutachten; Erstattungsfähigkeit
Außerdem darf die Sachkunde der Partei für ein klares Urteil in tatsächlicher Hinsicht nicht ausreichen, sodass sie sich außerstande sieht, ihrer Darlegungslast zu genügen, einen gebotenen Beweis anzutreten oder Angriffe des Gegners abzuwehren (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschl. v. 20.07.1999 - 3 W 27/99 - Beschl. v. 29.07.2002 - 3A W 59/02 - m.w.N.; Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2003 - 23 W 1/03 BSch - vgl. ferner BGH Beschl. v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02 - sowie Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl. § 91 Rdnr. 13 m.w.N.).
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