Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.08.1996 - 23 W 213/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 24.06.2002 - 23 W 159/02
Erstattungsfähgikeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens, wenn im …
Zwar ist die Rechtspflegerin im angefochtenen Beschluß zu Recht von der ständigen Rechtsprechung des Senats ausgegangen, daß die Gerichtskosten eines selbständigen Beweisverfahrens auch nach dessen am 01. April 1991 in Kraft getretenen Neuregelung als außergerichtliche Kosten des späteren Hauptsacheprozesses anzusehen sind und deshalb im Falle einer Kostenaufhebung im Hauptsacheprozeß grundsätzlich nicht ausgeglichen werden können (siehe z.B. Senatsbeschlüsse vom 24.03.1999 - 23 W 391/98 - in JurBüro 2000, 257, vom 05.08.1996 - 23 W 213/96 - in OLG-Report 1997, 240 und vom 19.02.1987 - 23 W 675/86 - in JurBüro 1987, 1409).
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