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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.03.1999 - 23 W 391/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16525
OLG Hamm, 24.03.1999 - 23 W 391/98 (https://dejure.org/1999,16525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.1999 - 23 W 391/98 (https://dejure.org/1999,16525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 1999 - 23 W 391/98 (https://dejure.org/1999,16525)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZB 97/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; …

    Daß es sich bei den Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens um Gebühren eben dieses Verfahrens und nicht um Gerichtskosten eines nachfolgenden Hauptsacheprozesses handele, ergebe sich auch daraus, daß das Beweisverfahren nach wie vor einen eigenständigen Gebührentatbestand (Nr. 1140 KV a.F. GKG, jetzt Nr. 1610 KV) bilde, dessen Gebühr im Gegensatz zum Mahnbescheidsverfahren nicht auf eine später anfallende Verfahrensgebühr (Nr. 1010 KV a.F., jetzt Nr. 1210 KV) angerechnet werde (OLG Hamm, Beschluß vom 4. August 1994, 0LG-Report 1995, 23, und Beschluß vom 24. März 1999, JurBüro 2000, 257).
  • OLG Celle, 11.03.2002 - 8 W 492/01

    Vergleich ; Kostenaufhebung; Selbständiges Beweisverfahren; Außergerichtliche …

    Nach der bisherigen gefestigten Rechtsprechung des Senats sind die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im späteren Hauptsacheverfahren als außergerichtliche Kosten des Antragstellers anzusehen, sie gehören daher grundsätzlich nicht zu den erstattungsfähigen Gerichtskosten, wenn die Kosten im Vergleichswege gegeneinander aufgehoben worden sind (OLG Celle in OLGR 1996, 166, ebenso OLG Nürnberg in JurBüro 1996, S. 33 f., OLG Hamm in JurBüro 2000, S. 257 f., Baumbach-L.-Hartmann, 60. Aufl. 2002 Rn. 199 f. zu § 91 ZPO, anderer Ansicht jedoch: OLG Düsseldorf BauR 1994, 406, OLG Karlsruhe JurBüro 1997, 533, OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 534, Zöller-Herget, 23. Aufl. 2002 Rn. 13 zu § 91 ZPO, Stichwort 'Selbständiges Beweisverfahren', jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 24.06.2002 - 23 W 159/02

    Erstattungsfähgikeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens, wenn im …

    Zwar ist die Rechtspflegerin im angefochtenen Beschluß zu Recht von der ständigen Rechtsprechung des Senats ausgegangen, daß die Gerichtskosten eines selbständigen Beweisverfahrens auch nach dessen am 01. April 1991 in Kraft getretenen Neuregelung als außergerichtliche Kosten des späteren Hauptsacheprozesses anzusehen sind und deshalb im Falle einer Kostenaufhebung im Hauptsacheprozeß grundsätzlich nicht ausgeglichen werden können (siehe z.B. Senatsbeschlüsse vom 24.03.1999 - 23 W 391/98 - in JurBüro 2000, 257, vom 05.08.1996 - 23 W 213/96 - in OLG-Report 1997, 240 und vom 19.02.1987 - 23 W 675/86 - in JurBüro 1987, 1409).
  • OLG Stuttgart, 03.05.2001 - 8 W 409/00

    Selbständiges Beweisverfahren - Gerichtskosten - Gerichtskosten des …

    Der Beschwerdeführerin ist zuzugeben, dass zahlreiche andere Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten, die Gerichtskosten des Beweisverfahrens -- einschließlich der Kosten des gerichtlich bestellten Sachverständigen -- seien in Beziehung auf das Hauptsacheverfahren als außergerichtliche Kosten anzusehen (so z. B. OLG Hamm JurBüro 2000, 257; OLG Oldenburg OLGR 2000, 12; OLG Nürnberg JurBüro 1996, 33 = BauR 1995, 275 (anders: JurBüro 1994, 103); OLG Celle OLGR 1996, 166;… ebenso Baumbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 91 Rn. 199;… Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl., § 91 Rn 20).
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