Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.09.1992 - 23 W 456/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Oldenburg, 20.06.1995 - 2 W 63/95
Erstattungsfähigkeit erstinstanzlicher Vollstreckungskosten bei …
Nach anderer Ansicht hat der Kläger in derartigen Fällen, sofern der Vergleich keine andere Regelung enthält, dagegen keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung, weil das Urteil als Vollstreckungstitel durch den Vergleich aufgehoben worden ist (OLG Karlsruhe MDR 1994, 733, 734 [OLG Karlsruhe 03.05.1994 - 3 W 31/94]; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1150 [OLG Karlsruhe 05.06.1989 - 15 W 23/89]; OLG Hamm MDR 1993, 917 [OLG Hamm 21.09.1992 - 23 W 456/92]; OLG Celle NdsRpfl 1989, 59; OLG Köln JurBüro 1982, 1085; KG MDR 1979, 408). - KG, 10.08.1999 - 1 W 5071/98
Ausgestaltung der Befugnis einer Zivilkammer eines Landgerichts zur Änderung …
Auch steht im Falle eines Vergleichsabschlusses nicht fest oder kann jedenfalls nicht im Kostenfestsetzungsverfahren überprüft werden, inwieweit der abgeschlossene Vergleich das durch ihn aufgehobene Urteil bestätigt oder nicht, da die Erwägungen, die zum Vergleichsschluß und zur Festsetzung der Vergleichssumme geführt haben, ganz anderer Natur als die Überzeugung von der Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche gewesen sein können (OLG Hamm MDR 1993, 917 [OLG Hamm 21.09.1992 - 23 W 456/92] ).
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