Rechtsprechung
| OLG Dresden, 02.02.2011 - 23 WF 32/11 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 28.06.2011 - 21 WF 432/11
Versorgungsausgleich; Terminsgebühr
Auch soweitin der vorgenannten Entscheidung nicht ausdrücklich auf § 15 Abs. 2 S. 2 RVG eingegangen wird, so dürfte die anwaltliche Vertretung in einer ausgesetzten und wieder aufgenommenen Folgesache zum Versorgungsausgleich auch dann keine neue Angelegenheit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG darstellen, wenn zwei Kalenderjahre seit dem Erlass des Scheidungsurteils und der Aussetzung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich vergangen sind (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 2011, 665; KG Berlin, FamRZ 2011, 667; Beschluss des 23. Zivilsenats vom 02.02.2011, Az.: 23 WF 32/11).
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