Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.08.2001 - 23 ZB 01.212 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Bayern, 09.06.2015 - 20 B 15.200
Herstellungsbeitrag und Vorauszahlung auf Verbesserungsbeitrag für öffentliche …
Rn. 19 Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es nicht allein darauf an, ob der veranlagte Dachraum baurechtlich als Vollgeschoss gilt (was angesichts seiner Abmessungen hier ausscheidet, vgl. Art. 83 Abs. 7 BayBO i.d.F. d. Bekanntmachung vom 14.8.2007 GVBl S. 588) oder ob dort Aufenthaltsräume untergebracht werden können (vgl. BayVGH, U.v. 9.7.2009 - 20 BV 09.453; U.v. 8.3.2006 - 23 B 05.2340 BayVBl 2007, 88 = GK 2006 Nr. 211; B.v. 22.5.2003 - 23 CS 03.1078; v. 13.8.2001, 23 ZB 01.212; U.v. 18.11.1999 - 23 N 98.3160 BayVBl 2000, 208 = GK 2000 Nr. 89; U.v. 18.10.1996 - 23 B 95.3447 GK 1997 Nr. 177). - VG Augsburg, 29.08.2018 - Au 6 K 18.375
Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungsanlage für die Errichtung eines …
Die Erweiterung der Außenmaße ergibt sich bereits durch die allseitige Raumbildung, weil der Wintergarten mit seiner Rückseite an das Wohnhaus der Kläger unmittelbar anschließt, seinen festen Boden auf dem Terrassenbelag findet und allseitig sowie nach oben gegen Witterung abgeschlossen ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2001 - 23 ZB 01.212 - juris Rn. 4).Für die Beitragspflichtigkeit kommt es auf den objektiven Vorteil der möglichen Benutzung an, nicht auf die subjektive tatsächliche Benutzung, so dass es beitragsrechtlich unerheblich ist, wie ein Wintergarten im Einzelnen genutzt wird, in welcher Weise er möbliert ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2001 - 23 ZB 01.212 - juris Rn. 4) und ob er beheizt werden kann (vgl. Thimet in Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Loseblatt, Stand: September 2017, Teil IVa, Frage 26 Nr. 5).
- VGH Bayern, 05.07.2011 - 20 ZB 11.1146
Antrag auf Zulassung der Berufung; Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters; …
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 13.8.2001 Az. 23 ZB 01.212) ist das Erstgericht rechtsfehlerfrei zu der Erkenntnis gelangt, dass es sich bei dem erstellten Wintergarten, der zum Aufenthalt von Menschen vorgesehen und geeignet ist, um beitragspflichtige Geschossflächen im Sinn des § 5 Abs. 1 und 2 der BGS/EWS des Beklagten handelt, und dass es nicht darauf ankommt, ob der Wintergarten selbst an die Entwässerungsanlage angeschlossen ist.
- VG Bayreuth, 05.08.2022 - B 4 K 20.739
Nacherhebung eines Herstellungsbeitrags für die Wasserversorgungseinrichtung
Vielmehr ist in der Rechtsprechung geklärt, dass Dachgeschossflächen auch dann beitragsrechtlich relevante Gebäudeflächen darstellen, wenn sie die baulichen Voraussetzungen für Vollgeschosse oder für Aufenthaltsräume nicht erfüllen (vgl. BayVGH, B.v. 13.08.2001 - 23 ZB 01.212 - juris Rn. 6; Thimet, Teil IV Kommentar zum Kommunalabgabengesetz, I. Abschnitt, Art. 5, A II 11, 3.4). - VG München, 02.12.2010 - M 10 K 09.5865
Prozentualer Abschlag bei der Veranlagung von Dachgeschossen; …
Nicht zu beanstanden ist es auch, dass unter dem Gesichtspunkt der typisierenden Betrachtungsweise im Hinblick auf eine unter Umständen nur eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit wegen der Dachschrägen eine pauschale Reduzierung der ausgebauten Dachgeschossfläche vorgenommen wird (BayVGH v. 13.8.2001 Az. 23 ZB 01.212 RdNr. 6). - VGH Bayern, 09.07.2009 - 20 BV 09.453
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
Rn. 41 Für die Frage, ob ein Dachraum im Sinne des Beitragsrechts ausgebaut ist, kommt es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht allein darauf an, ob der veranlagte Dachraum baurechtlich als Vollgeschoss gilt oder ob dort Aufenthaltsräume untergebracht werden können (vgl. BayVGH vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380; vom 8.3.2006 BayVBl 2007, 88; vom 22.5.2003 Az. 23 CS 03.1078; vom 13.8.2001 Az. 23 ZB 01.212; vom 18.11.1999 BayVBl 2000, 124). - VGH Bayern, 29.03.2011 - 20 ZB 11.220
Antrag auf Zulassung der Berufung
Rn. 10 Darauf, dass gegen die Regelungen in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 BGS/EWS keine Bedenken bestehen, hat bereits das Verwaltungsgericht unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 22.11.2007 BayVBl 2008, 342 = GK 2008 Nrn. 113 und 114; vom 22.10.1998 BayVBl 1999, 272 = GK 1999 Nr. 140 zum Beitragsmaßstab Grundstücksfläche und vorhandene Geschossfläche sowie BayVGH vom 26.3.2007 Az. 23 ZB 07.49, vom 13.8.2001 Az. 23 ZB 01.212 zur Heranziehung angebauter Dachgeschosse) hingewiesen. - VG Bayreuth, 05.08.2022 - B 4 K 20.785
Nachveranlagung zu einem Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung
Vielmehr ist in der Rechtsprechung geklärt, dass Dachgeschossflächen auch dann beitragsrechtlich relevante Gebäudeflächen darstellen, wenn sie die baulichen Voraussetzungen für Vollgeschosse oder für Aufenthaltsräume nicht erfüllen (vgl. BayVGH, B.v. 13.08.2001 - 23 ZB 01.212 - juris Rn. 6; Thimet, Teil IV Kommentar zum Kommunalabgabengesetz, I. Abschnitt, Art. 5, A II 11, 3.4).
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