Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.08.2002 - 23 ZB 02.1493 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 17.12.2008 - 20 BV 08.2907
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
Gleichwohl weist der Senat nochmals darauf hin, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 16.7.1996 BayVBl 1996, 694; vom 28.1.1999 Az. 23 B 98.1604; vom 8.8.2002 Az. 23 ZB 02.1493; vom 7.10.2002 Az. 23 ZB 02.1859 und 23 ZB 02.1980; vom 29.11.2007 Az. 23 BV 07.1906), an der er festzuhalten gedenkt, tatsächlich bebaute Grundstücke, die nach einer satzungsrechtlichen Regelung im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 4 KAG von der Zahlung eines Geschossflächenbeitrags freigestellt sind, nicht mittels einer fiktiven Geschossflächenberechnung zu einer Beitragsleistung als "unbebautes Grundstück" herangezogen werden dürfen. - VG Würzburg, 27.02.2008 - W 2 K 07.979
Vorauszahlung auf Herstellungsbeitrag für die öffentliche …
Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH v. 08.08.2002, Az. 23 ZB 02.1493; BayVBl 2003, 20f m.w.N.) ist es zulässig, bei der Flächenbegrenzungsregelung auf die unterschiedlichen Nutzungen auf dem Grundstück abzustellen, also etwa nach Wohnen, Landwirtschaft oder - wie hier - Gewerbe zu unterscheiden. - VG Würzburg, 06.02.2008 - W 2 K 07.1367
Kommunalabgaben; Herstellungsbeitrag
In seinem Beschluss vom 8. August 2002 (Az: 23 ZB 02.1493, BayVBl. 2003, 20 f) hat es der Bayer. Verwaltungsgerichtshof für zulässig erachtet, bei der Flächenbegrenzungsregelung auf unterschiedliche Nutzungen auf dem Grundstück abzustellen, also etwa nach Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft zu unterscheiden.
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