Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.01.2003 - 23 ZB 02.1879 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Ansbach, 22.05.2012 - AN 1 K 10.00373
Einrichtungseinheit; Solidargemeinschaft; Eingeschränkter Herstellungsbeitrag; …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe mit Beschluss vom 21. März 2003 (23 ZB 02.1879) festgestellt, dass § 6a der damaligen BGS-EWS 1996 und somit der gesamte Beitragsteil nichtig gewesen sei.Rn. 106 Mit dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 21. März 2003 (23 ZB 02.1879) unterbundenen Versuch der Erhebung von Verbesserungsbeiträgen, insbesondere für die Modernisierung der zentralen Kläranlage, habe die Beklagte eine Verbesserung der Gesamtanlage vorgenommen.
Rn. 128 Ausgehend von dem den Beteiligten bekannten Umstand, dass das bisherige Satzungsrecht der Beklagten (BGS-EWS 1996 mit VBS vom 10. November 1998 bzw. VBS vom 13. Mai 2002 und mit VBS vom 14. September 1999; BGS-EWS 2005) im Entsorgungsgebiet der "Entwässerungseinrichtung ..." aus verschiedenen Gründen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31.1.2003, 23 ZB 02.1879) nichtig war und mit der BGS-EWS 2008 erstmals eine gültige Abgabesatzung zur Verfügung stand, war es der Beklagten nicht verwehrt, die Gültigkeit der als nichtig erkannten Verbesserungs- bzw. Herstellungsbeitragssatzungen im Wege einer Übergangsregelung zu unterstellen, alle damals erfüllten Tatbestände als abgeschlossen zu behandeln und demgemäß nur die noch nicht bestandskräftig veranlagten Altanschließer zu einem "eingeschränkten Herstellungsbeitrag" heranzuziehen.
- VG Ansbach, 25.03.2008 - AN 1 K 07.00626
Nichtigkeit einer Beitragssatzung wegen unzulässiger Kostenüberdeckung
Die Pflicht zur Vorklärung kann jedoch nur das Schmutzwasser betreffen, das auf einem beitragspflichtigen Grundstück anfällt, so dass eine Reduzierung des (Grundstücksflächen-)Beitrags für die Niederschlagswasserbeseitigung nicht in Betracht kommt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.1.2003 - 23 ZB 02.1879; Beschluss vom 17.9.2001 - 23 CS 01.1517; Urteil vom 25.7.2001 - 23 B 00.2601, GK 2002 Nr. 74).Da aber nach den unbestritten Angaben des Beklagten in der mündlichen Verhandlung im Geltungsbereich der Entwässerungssatzung für den Ortsteil ... kein Grundstück existiert, das zu einer Vorreinigung des Schmutzwassers verpflichtet ist, führt die Nichtigkeit der Regelung des § 6 a BGS/EWS 2007 nicht zur Gesamtnichtigkeit des Beitragsteils für den genannten Ortsteil (BayVGH, Urteil vom 24.2.2005 - 23 B 04.1482; a. A. noch BayVGH, Beschluss vom 21.1.2003 - 23 ZB 02.1879 m. w. N.).
- VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.213
Zur Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine kommunale …
Die Entstehung von Herstellungsbeiträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG setzt - neben dem Erschlossensein des herangezogenen Grundstücks durch eine insgesamt betriebsfertige Einrichtung - zwingend das Vorliegen einer gültigen Abgabesatzung voraus (BayVGH, B.v. 21.1.2003 - 23 ZB 02.1879 - juris Rn. 7;… U.v. 16.3.2005 - 23 BV 04.2295 - juris Rn. 25;… U.v. 16.11.2006 - 23 BV 06.2401 - juris Rn. 27).Nicht sachgerecht ist es hingegen, pauschalierend prozentual in gleicher Höhe sowohl den Grundstücksflächenbeitragsanteil als auch den Geschossflächenbeitragsanteil zu reduzieren (BayVGH, B.v. 21.1.2003 - 23 ZB 02.1879 - juris Rn. 13; Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Stand: Juni 2022, Teil IV, Frage 15, Nr. 3.3).
- VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.214
Rechtmäßige Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine öffentliche …
Die Entstehung von Herstellungsbeiträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG setzt - neben dem Erschlossensein des herangezogenen Grundstücks durch eine insgesamt betriebsfertige Einrichtung - zwingend das Vorliegen einer gültigen Abgabesatzung voraus (BayVGH, B.v. 21.1.2003 - 23 ZB 02.1879 - juris Rn. 7;… U.v. 16.3.2005 - 23 BV 04.2295 - juris Rn. 25;… U.v. 16.11.2006 - 23 BV 06.2401 - juris Rn. 27).Nicht sachgerecht ist es hingegen, pauschalierend prozentual in gleicher Höhe sowohl den Grundstücksflächenbeitragsanteil als auch den Geschossflächenbeitragsanteil zu reduzieren (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2003 - 23 ZB 02.1879 - juris Rn. 13; Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Stand: Juni 2022, Teil IV, Frage 15, Nr. 3.3).
- VG Ansbach, 22.05.2012 - AN 1 K 10.00390
Einrichtungseinheit; Solidargemeinschaft; Eingeschränkter Herstellungsbeitrag; …
Rn. 101 Ausgehend von dem den Beteiligten bekannten Umstand, dass das bisherige Satzungsrecht der Beklagten (BGS-EWS 1996 mit VBS vom 10. November 1998 bzw. VBS vom 13. Mai 2002 und mit VBS vom 14. September 1999; BGS-EWS 2005) im Entsorgungsgebiet der "Entwässerungseinrichtung ..." aus verschiedenen Gründen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31.1.2003, 23 ZB 02.1879) nichtig war und mit der BGS-EWS 2008 erstmals eine gültige Abgabesatzung zur Verfügung stand, war es der Beklagten nicht verwehrt, die Gültigkeit der als nichtig erkannten Verbesserungs- bzw. Herstellungsbeitragssatzungen im Wege einer Übergangsregelung zu unterstellen, alle damals erfüllten Tatbestände als abgeschlossen zu behandeln und demgemäß nur die noch nicht bestandskräftig veranlagten Altanschließer zu einem "eingeschränkten Herstellungsbeitrag" heranzuziehen.
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