Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.07.2006 - 23 ZB 06.1310 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 29.10.2018 - 20 ZB 18.957
Anordnung einer Bringpflicht des Abfallerzeugers
Die Zumutbarkeit der Verbringung richte sich nach den allgemeinen Verhältnissen unter Außerachtlassung von Schwierigkeiten, die ausschließlich im privaten Bereich der Kläger lägen (mit Verweis auf BayVGH, B.v. 28.7.2006 - 23 ZB 06.1310 - juris; VG Frankfurt/Oder, B.v. 1.4.2010 - 5 L 315/09 - juris; VG München, U.v. 21.10.2010 - M 10 K 09.2244 - juris).Gegen diese Einschätzung ist nichts zu erinnern (vgl. BayVGH, Beschluss v. 28.7.2006 - 23 ZB 06.1310 - juris; VG Frankfurt/Oder, Beschluss v. 1.4.2010 - 5 L 315/09 - juris; VG München, Urteil v. 21.10.2010 - M 10 K 09.2244 - juris).
- VG Frankfurt/Oder, 26.06.2017 - 5 L 375/16
Abfallbeseitigungsrecht
Für die Bringpflicht genügt es deshalb, dass das Grundstück eine Zufahrt mit üblichen Entsorgungsfahrzeugen nicht erlaubt (st. Rspr. vgl. z.B. zu unzulänglichen Erschließungsverhältnissen OVG Saarlouis…, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 55/05, juris Rdnr. 4 ff.; BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 23 ZB 06.1310 - juris Rdnr.9 ff.; VG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 1. April 2010 - VG 5 L 315/09 -, juris Rdnr. 26).Die Zumutbarkeit der Verbringung richtet sich nach allgemeinen Verhältnissen unter Außerachtlassung von Schwierigkeiten, die ausschließlich im persönlichen Bereich des Antragstellers liegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2006, a.a.O. Rdnr. 10).
- VG München, 21.01.2010 - M 10 K 09.2244
Anordnung zur Bereitstellung von Abfallbehältnissen an einem Sammelpunkt; …
Dies entspricht nicht der Lastenverteilung, wie sie in Art. 7 Abs. 1 Satz 2 BayAbfG getroffen wurde (BayVGH, Beschluss v. 28.7.2006, Az.: 23 ZB 06.1310).Damit können unbillige Härten vermieden werden (BayVGH, Urteil v. 14.10.2003, Az.: 20 B 03.637; Beschluss v. 28.7.2006, Az.: 23 ZB 06.1310).
- VG Weimar, 22.05.2015 - 7 K 595/11
Verbringen von Abfallbehältnissen an einen Sammelpunkt
Damit können unbillige Härten vermieden werden (BayVGH, Urteil vom 14.10.2003 - 20 B 03.637 - juris; BayVGH, Beschluss vom 28.07.2006 - 23 ZB 06.1310 - juris). - VG Weimar, 26.09.2024 - 7 K 50/21
Verpflichtung zur Verbringung von Verpackungsabfällen ("Gelbe Tonne") an einen …
Rn. 61 Auch kommt es nicht auf die Frage an, wer den aktuellen Straßenzustand, die Fahrbahnbreite oder die baulichen Verhältnisse zu verantworten hat oder ob eine Sanierung durch den zuständigen Straßenbaulastträger geplant ist oder wer an den baulichen Gegebenheiten "Schuld" ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.07.2006, Az.: 23 ZB 06.1310, Rn.10;… VG Frankfurt (Oder), 5 L 375/16, Rn. 40 - Fundstellen: juris), da auf die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse abzustellen ist. - VG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 5 L 315/09
Lastenverteilung im Rahmen der Überlassungspflicht des Abfallbesitzers und …
Für die Bringpflicht genügt es deshalb, dass das Grundstück eine Zufahrt mit üblichen Entsorgungsfahrzeugen nicht erlaubt (st. Rspr. vgl. z.B. zu unzulänglichen Erschließungsverhältnissen OVG Saarlouis…, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 55/05, NVwZ 2006, 956, zitiert nach juris Rdnr. 4 ff.; BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 23 ZB 06.1310, zitiert nach juris Rdnr.9 ff.).
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