Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.03.2006 - 23 ZB 06.394 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,51725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Regensburg, 17.04.2018 - RO 11 K 17.862
Dürftigkeitseinrede gegenüber der Grundsteuerschuld nach Erbfall
Die Beklagte war weder gehalten, mögliche weitere Gebührenschuldner in dem angefochtenen Bescheid zu bezeichnen, noch gesonderte Erwägungen über die getroffene Auswahl zwischen den möglichen Gebührenschuldnern anzustellen (vgl. z. B. BayVGH vom 30.03.2006 Az. 23 ZB 06.394 m.w.N.). - VG Bayreuth, 13.12.2017 - B 4 K 16.152
Widmung eines Kanals als öffentliche Entwässerungseinrichtung
Dem Beklagten stand bei der Auswahl eines gesamtschuldnerisch Haftenden ein lediglich durch das Willkürverbot und eine offenbare Unbilligkeit begrenztes Ermessen zu, wobei er seine Ermessensentscheidung über die Auswahl des Schuldners in der Regel nur beim Bestehen eines hinreichend schutzwürdigen Anlasses begründen muss (…BVerwG, U.v. 22.01.1993 - 8 C 57/91 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 30.03.2006 - 23 ZB 06.394 - juris Rn. 6 ff.; BayVGH, B.v. 28.06.1985 - 23 CS 84 A.1051 - juris;… VG München, U.v. 30.09.2004 - M 10 K 04.2800 - juris Rn. 24). - VG Regensburg, 17.04.2018 - RO 11 K 17.876
Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe eines gebührenpflichtigen Miterben …
Die Beklagte war weder gehalten, mögliche weitere Gebührenschuldner in dem angefochtenen Bescheid zu bezeichnen, noch gesonderte Erwägungen über die getroffene Auswahl zwischen den möglichen Gebührenschuldnern anzustellen (vgl. z. B. BayVGH vom 30.03.2006 Az. 23 ZB 06.394 m.w.N.). - VG Regensburg, 17.04.2018 - RO 11 K 17.877
Niederschlagswassergebühren sind keine Nachlassverbindlichkeit
Die Beklagte war weder gehalten, mögliche weitere Gebührenschuldner in dem angefochtenen Bescheid zu bezeichnen, noch gesonderte Erwägungen über die getroffene Auswahl zwischen den möglichen Gebührenschuldnern anzustellen (vgl. z. B. BayVGH vom 30.03.2006 Az. 23 ZB 06.394 m.w.N.). - VG München, 20.08.2020 - M 10 K 18.5414
Schuldner einer Sondernutzungsgebühr
Rn. 35 Für leitungsgebundene Einrichtungen und auch für Abfallgebühren ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Benutzer nicht nur der unmittelbare Benutzer, sondern beispielsweise bei einem vermieteten oder verpachteten Grundstück auch der Eigentümer oder ähnlich zur Nutzung dinglich Berechtigte als mittelbarer Benutzer sein kann (…vgl. nur: BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 4 ZB 05.2253 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 30.3.2006 - 23 ZB 06.394 - juris Rn. 6;… s. zum Ganzen auch: Stadlöder a.a.O.).
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.