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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.03.2006 - 23 ZB 06.394   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,51725
VGH Bayern, 30.03.2006 - 23 ZB 06.394 (https://dejure.org/2006,51725)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2006 - 23 ZB 06.394 (https://dejure.org/2006,51725)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2006 - 23 ZB 06.394 (https://dejure.org/2006,51725)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Regensburg, 17.04.2018 - RO 11 K 17.862

    Dürftigkeitseinrede gegenüber der Grundsteuerschuld nach Erbfall

    Die Beklagte war weder gehalten, mögliche weitere Gebührenschuldner in dem angefochtenen Bescheid zu bezeichnen, noch gesonderte Erwägungen über die getroffene Auswahl zwischen den möglichen Gebührenschuldnern anzustellen (vgl. z. B. BayVGH vom 30.03.2006 Az. 23 ZB 06.394 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 13.12.2017 - B 4 K 16.152

    Widmung eines Kanals als öffentliche Entwässerungseinrichtung

    Dem Beklagten stand bei der Auswahl eines gesamtschuldnerisch Haftenden ein lediglich durch das Willkürverbot und eine offenbare Unbilligkeit begrenztes Ermessen zu, wobei er seine Ermessensentscheidung über die Auswahl des Schuldners in der Regel nur beim Bestehen eines hinreichend schutzwürdigen Anlasses begründen muss (…BVerwG, U.v. 22.01.1993 - 8 C 57/91 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 30.03.2006 - 23 ZB 06.394 - juris Rn. 6 ff.; BayVGH, B.v. 28.06.1985 - 23 CS 84 A.1051 - juris;… VG München, U.v. 30.09.2004 - M 10 K 04.2800 - juris Rn. 24).
  • VG Regensburg, 17.04.2018 - RO 11 K 17.876

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe eines gebührenpflichtigen Miterben …

    Die Beklagte war weder gehalten, mögliche weitere Gebührenschuldner in dem angefochtenen Bescheid zu bezeichnen, noch gesonderte Erwägungen über die getroffene Auswahl zwischen den möglichen Gebührenschuldnern anzustellen (vgl. z. B. BayVGH vom 30.03.2006 Az. 23 ZB 06.394 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 17.04.2018 - RO 11 K 17.877

    Niederschlagswassergebühren sind keine Nachlassverbindlichkeit

    Die Beklagte war weder gehalten, mögliche weitere Gebührenschuldner in dem angefochtenen Bescheid zu bezeichnen, noch gesonderte Erwägungen über die getroffene Auswahl zwischen den möglichen Gebührenschuldnern anzustellen (vgl. z. B. BayVGH vom 30.03.2006 Az. 23 ZB 06.394 m.w.N.).
  • VG München, 20.08.2020 - M 10 K 18.5414

    Schuldner einer Sondernutzungsgebühr

    Rn. 35 Für leitungsgebundene Einrichtungen und auch für Abfallgebühren ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Benutzer nicht nur der unmittelbare Benutzer, sondern beispielsweise bei einem vermieteten oder verpachteten Grundstück auch der Eigentümer oder ähnlich zur Nutzung dinglich Berechtigte als mittelbarer Benutzer sein kann (…vgl. nur: BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 4 ZB 05.2253 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 30.3.2006 - 23 ZB 06.394 - juris Rn. 6;… s. zum Ganzen auch: Stadlöder a.a.O.).
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