Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.08.1998 - 23 ZB 98.689 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906 "Erschlossen" im Sinne des § 4 WAS/EWS ist ein solches Grundstück jedenfalls dann, wenn zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche, in der die Leitung verlegt ist, und dem Anliegergrundstück ein anderes Grundstück desselben Eigentümers liegt (vgl. BayVGH vom 14.8.1987 Az. 23 B 87.00896, vom 12.1.1990 VGH n.F. 43, 23, und vom 27.8.1998 Az. 23 ZB 98.689).
Eine dingliche Sicherung durch Bestellung einer Grunddienstbarkeit zulasten des Vorderliegergrundstücks und zu Gunsten des Hinterliegergrundstücks ist nicht erforderlich, wenn beide Grundstücke im Eigentum derselben Person stehen (vgl. BayVGH vom 27.8.1998 Az. 23 ZB 98.689).
- VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für …
Im Übrigen ist auch für die gesicherte Erschließung durch leitungsgebundene Erschließungsanlagen ausreichend, dass Eigentümeridentität von Anlieger- und von Hinterliegergrundstück besteht (vgl. zur Entwässerung BayVGH, U.v. 18.12.2001 a.a.O. - juris Rn. 29 unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 27.8.1998 - 23 ZB 98.689).
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