Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.02.2002 - 23 ZS 01.3138 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Bayern, 09.12.2014 - 20 CS 14.2399
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Beschwerde unbegründet; …
Dies ist allenfalls auf der Grundlage einer eigenständigen Verbesserungsbeitragssatzung möglich, wenn mit den weiteren Investitionen eine Verbesserung der Gesamtanlage verbunden ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2002, Az. 23 ZS 01.3138 = GK 2002, Nr. 128; B.v. 9.10.2001, Az. 23 ZS 01.985).Nur so wird eine Gleichbelastung zwischen Alt- und Neu-Anschließern bei der Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen sichergestellt (BayVGH, B.v. 18.2.2002 a.a.O. m.w.N).
Jedoch ist daran festzuhalten, dass Herstellungsaufwand und Verbesserungsaufwand dieselben Flächen betreffen müssen (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2002 a.a.O.;… Wuttig/Thimet a.a.O), auch wenn über den Verbesserungsaufwand hinaus weiterer Herstellungsaufwand für die kommunale Einrichtung einbezogen worden ist.
- VG Würzburg, 24.06.2015 - W 2 K 13.888
Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Kläranlage der Gemeinde …
Im Falle einer Einrichtungseinheit ist der Verbesserungsaufwand auf das gesamte Einrichtungsgebiet zu verteilen, auch wenn sich die Verbesserungsmaßnahme nur in einem Teilbereich der Einrichtung positiv auf die Leistungsfähigkeit auswirkt (BayVGH, B.v. 14.1.2004 - 23 ZB 03.3115 - BeckRS 2004, 34119; B.v. 18.2.2002 - 23 ZS 01.3138 - GK 2002 Nr. 128; Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Stand März 2015, Teil IV - Frage 20, Ziff. 5.1; Nitsche/Baumann/Schwamberger, Satzungen zur Abwasserbeseitigung, Stand Januar 2015, Abschnitt 30.01 zu § 1 VBS, S. 10).Die Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten sind als eine Solidargemeinschaft zu erachten, weshalb letztlich sämtliche Anschlussnehmer von den Verbesserungsmaßnahmen profitieren, auch wenn sie unmittelbar nur auf einen Teilbereich der Gemeinde Auswirkungen zeitigen, weil sie der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Abwasserbeseitigung in der Gesamtgemeinde dienen (BayVGH, B.v. 14.1.2004 - 23 ZB 03.3115 - BeckRS 2004, 34119; B.v. 18.2.2002 - 23 ZS 01.3138 - GK 2002 Nr. 128; U.v. 18.2.1998 - 23 B 97.2810 - BayVBl. 1998, 339; B.v. 9.3.1998 - 23 ZB 97.3708 - juris).
- VG München, 04.12.2014 - M 10 K 14.1482
Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungssatzung, Neues Satzungsrecht, …
Nach der Neufassung stellen die einheitliche oder getrennte Behandlung von technisch selbstständigen Anlagen nach der Gesetzeslage nunmehr zwei gleichberechtigt nebeneinander stehende Möglichkeiten dar, wobei die Entscheidung in das Ermessen der Kommune gestellt ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2005 - 3 ZB 05.554 - juris OS; B.v. 18.2.2002 - 23 ZS 01.3138 - juris Rn. 5).
- VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.213
Zur Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine kommunale …
Die von der Satzung erfassten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten bilden in Bezug auf die Entwässerungsanlage eine Solidargemeinschaft, so dass alle Verbesserungsmaßnahmen, auch wenn sie sich unmittelbar lediglich auf einen Teilbereich der Gemeinde auswirken, letztlich doch allen Anschlussnehmern zu Gute kommen, weil sie der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Abwasserbeseitigung in der Gesamtgemeinde dienen (BayVGH, B.v. 14.1.2004 - 23 ZB 03.3115 - BeckRS 2004, 34119; B.v. 18.2.2002 - 23 ZS 01.3138 - juris Rn. 7;… U.v. 18.2.1998 - 23 B 97.2810 - juris Rn. 30). - VG Ansbach, 25.08.2009 - AN 1 S 09.01324
Duldungsbescheid; Insolvenz des Beitragsschuldners; Einwendungen gegen den …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 28.11.2005 -23 CS 05.1804, vom 29.7.2004 -23 CS 04.1167, vom 9.12.2003 - 23 CS 03.2903, vom 11.8.2003 -23 CS 03.1760,vom 6.11.2002 -23 CS 02.2091 und vom 18.2.2002 -23 ZS 01.3138, GK 2002 Nr. 128) ist nämlich im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes von der Gültigkeit einer Rechtsnorm auszugehen, wenn nicht ausnahmsweise Gründe, die die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigen, offen zu Tage treten. - VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.214
Rechtmäßige Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine öffentliche …
Die von der Satzung erfassten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten bilden in Bezug auf die Entwässerungsanlage eine Solidargemeinschaft, so dass alle Verbesserungsmaßnahmen, auch wenn sie sich unmittelbar lediglich auf einen Teilbereich der Gemeinde auswirken, letztlich doch allen Anschlussnehmern zu Gute kommen, weil sie der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Abwasserbeseitigung in der Gesamtgemeinde dienen (BayVGH, B.v. 14.1.2004 - 23 ZB 03.3115 - BeckRS 2004, 34119; B.v. 18.2.2002 - 23 ZS 01.3138 - juris Rn. 7;… U.v. 18.2.1998 - 23 B 97.2810 - juris Rn. 30). - VG Ansbach, 15.02.2011 - AN 1 K 10.00195
(Endgültiger) Verbesserungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
Rn. 66 Insbesondere erschöpft sich nach der dargelegten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, an der dieser ausdrücklich festhält (vgl. u.a. Beschluss vom 18.2.2002, 23 ZS 01.3138, GK 2002/128) ein besonderer Vorteil aus der öffentlichen Einrichtung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG nicht in einer Grundstücksbezogenheit. - VG Ansbach, 30.04.2009 - AN 1 S 09.00474
(Endgültiger) Verbesserungsbeitrag für die öffentliche …
Rn. 42 Insbesondere erschöpft sich nach der dargelegten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, an der dieser ausdrücklich festhält (vgl. u.a. Beschluss vom 18.2.2002, 23 ZS 01.3138, GK 2002/128), ein besonderer Vorteil aus der öffentlichen Einrichtung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG nicht in einer Grundstücksbezogenheit. - VG Ansbach, 24.03.2009 - AN 1 K 09.00250
Unzulässigkeit der Erhebung von Verbesserungsbeiträgen, wenn nicht zeitgleich mit …
Rn. 22 Insbesondere erschöpft sich nach der dargelegten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, an der dieser ausdrücklich festhält (vgl. u.a. Beschluss vom 18.2.2002, 23 ZS 01.3138, GK 2002/128) ein besonderer Vorteil aus der öffentlichen Einrichtung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG nicht in einer Grundstücksbezogenheit.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".