Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 27.09.2005 - I 231/2005 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 4, Abs. 4a
Nicht abziehbare Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nicht abziehbare Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begriff "Gewerbeertrag" im Sinne des Gewerbesteuergesetzes (GewStG); Grundsätzliche Möglichkeit der Finanzierung betrieblicher Aufwendungen über Betriebsschulden; Voraussetzungen für eine Finanzierung betrieblicher Aufwendungen über Betriebsschulden; Umfang der ...
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 27.09.2005 - I 231/2005
- FG Nürnberg, 27.09.2005 - I 309/02
- BFH, 13.10.2006 - X R 4/06
- BFH, 20.07.2009 - X R 4/06
- BFH, 23.02.2011 - X R 43/07
- BFH, 23.02.2011 - X R 5/06
- BFH, 23.03.2011 - X R 4/06
Papierfundstellen
- EFG 2006, 802
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus FG Nürnberg, 27.09.2005 - I 231/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Finanzierung über Mehrkontenmodelle (Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 04.07.1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817 und vom 08.12.1997 GrS 1-2/95, BStBl II 1998, 193; BFH-Urteil vom 04.03.1998 XI R 64/95, BStBl II 1998, 511) steht es jedem Steuerpflichtigen grundsätzlich frei, seinen Betrieb ganz oder teilweise fremd zu finanzieren, Privataufwendungen über Darlehensaufnahme zu finanzieren oder aber dafür im Betrieb vorhandene Mittel zu entnehmen und betriebliche Aufwendungen über Betriebsschulden zu bestreiten. - BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus FG Nürnberg, 27.09.2005 - I 231/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Finanzierung über Mehrkontenmodelle (Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 04.07.1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817 und vom 08.12.1997 GrS 1-2/95, BStBl II 1998, 193; BFH-Urteil vom 04.03.1998 XI R 64/95, BStBl II 1998, 511) steht es jedem Steuerpflichtigen grundsätzlich frei, seinen Betrieb ganz oder teilweise fremd zu finanzieren, Privataufwendungen über Darlehensaufnahme zu finanzieren oder aber dafür im Betrieb vorhandene Mittel zu entnehmen und betriebliche Aufwendungen über Betriebsschulden zu bestreiten. - BFH, 04.03.1998 - XI R 64/95
Anerkennung von Zweikontenmodellen
Auszug aus FG Nürnberg, 27.09.2005 - I 231/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Finanzierung über Mehrkontenmodelle (Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 04.07.1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817 und vom 08.12.1997 GrS 1-2/95, BStBl II 1998, 193; BFH-Urteil vom 04.03.1998 XI R 64/95, BStBl II 1998, 511) steht es jedem Steuerpflichtigen grundsätzlich frei, seinen Betrieb ganz oder teilweise fremd zu finanzieren, Privataufwendungen über Darlehensaufnahme zu finanzieren oder aber dafür im Betrieb vorhandene Mittel zu entnehmen und betriebliche Aufwendungen über Betriebsschulden zu bestreiten. - BFH, 06.02.2002 - VIII B 82/01
Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4 a EStG
Auszug aus FG Nürnberg, 27.09.2005 - I 231/05
Der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 06.02.2002 VIII B 82/01, in welchem die Praxis, das "Startkapital" mit 0 DM anzusetzen, als ernstlich zweifelhaft angesehen worden sei, sei mangels Veröffentlichung im Bundessteuerblatt über den Einzelfall hinaus für die Finanzverwaltung nicht bindend.
- BFH, 23.03.2011 - X R 4/06
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Berechnung der nicht …
Das Finanzgericht (FG) gab den Klagen mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 802, 804 veröffentlichten Urteilen teilweise statt. - FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2009 - 5 K 2038/08
Kürzung des Schuldzinsenabzugs bei Umlaufvermögen
Der erkennende Senat ist - wie der 3. Senat des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (ebenda) und das Finanzgericht Nürnberg (Urteil vom 27. September 2005 I 231/2005, EFG 2006, 802) - der Auffassung, dass Stellung sowie Sinn und Zweck des § 4 Abs. 4 a EStG einem anderen Verständnis entgegenstehen. - FG Sachsen, 18.03.2009 - 2 K 1012/08
Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen für die Erstausstattung einer Apotheke gem. § 4 …
Ein Privilegierungsinteresse dahingehend, auch Umlaufvermögen mit Fremdkapital zu finanzieren, besteht nicht, da Umlaufvermögen zum Absatz bestimmt ist und häufig von Lieferanten Zahlungsziele zur Verfügung gestellt werden (Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 27. September 2005 - I 231/2005, EFG 2006, 802 ). - FG Rheinland-Pfalz, 02.04.2008 - 3 K 2153/05
Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit betrieblicher Schuldzinsen für aufgenommene …
Eine im Verhältnis zum Umlaufvermögen nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung liegt darin nicht (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 27. September 2005 I 231/2005, EFG 2006, 802).
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