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| EuGH, 28.06.1979 - 233-235/78, 233/78, 234/78, 235/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- EuGH, 28.06.1979 - 233/78
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URTEIL VOM 28.6.1979 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 233, 234 UND 235/78 sen können; das ist der Grund dafür, daß die Verträge sich auf eine Mindestmenge von 100 hl beziehen müssen.In den verbundenen Rechtssachen 233/78, 234/78 und 235/78 betreffend die dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag von dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in den vor diesem anhängigen Rechtsstreitigkeiten.
Rechtssache 235/78 Norbert Lay, Edmund Simon, Karl Dahm jr.
Der Gerichtshof hat nach Anhörung des Generalanwalts am 13. Dezember 1978 beschlossen, die Rechtssachen 233/78, 234/78 und 235/78 für die Zwecke des schriftlichen und mündlichen Verfahrens zu verbinden.
Der Gerichtshof hat nach Anhörung des Generalanwalts am 7. März 1979 beschlossen, die verbundenen Rechtssachen 233/78, 234/78 und 235/78 an die Erste Kammer zu verweisen.
Die Frage stellt sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft, einer Interventionsstelle in der Bundesrepublik Deutschland, und mehreren deutschen Weinerzeugern - nämlich zweien in der Rechtssache 233/78 und jeweils vieren in den Rechtssachen 234/78 und 235/78 -, die sich in Gruppen zusammengeschlossen hatten, um einen Antrag auf Abschluß von Lagerverträgen für Tafelwein stellen zu können, wie sie in der Verordnung Nr. 2015/76 vorgesehen sind.
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