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   VGH Bayern, 12.10.1998 - 24 B 97.3617   

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VGH Bayern, 12.10.1998 - 24 B 97.3617 (https://dejure.org/1998,20104)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.10.1998 - 24 B 97.3617 (https://dejure.org/1998,20104)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 1998 - 24 B 97.3617 (https://dejure.org/1998,20104)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 475
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Regensburg, 27.02.2020 - RO 5 K 17.1241

    Nebenbestimmungen der glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    Die Auflage dient also auch dem Spielerschutz und nicht nur primär dem Kontrollinteresse der Verwaltung, wie der BayVGH, U.v. 12.10.1998 - 24 B 97.3617 - juris Rn. 26 ff. bei einer anderen und nicht vergleichbaren Fallkonstellation (Zweckentfremdung) annahm.

    Die Auflage dient also auch dem Spielerschutz und nicht nur primär dem Kontrollinteresse der Verwaltung, wie der BayVGH, U.v. 12.10.1998 - 24 B 97.3617 - juris Rn. 26 ff., bei einer anderen und nicht vergleichbaren Fallkonstellation (Zweckentfremdung) annahm.

  • VG Regensburg, 23.01.2020 - RN 5 K 19.1163

    Isolierte Anfechtung der Nebenstimmungen eines Verwaltungsaktes

    Die Auflage dient also auch dem Spielerschutz und nicht nur primär dem Kontrollinteresse der Verwaltung, wie der BayVGH, U.v. 12.10.1998 - 24 B 97.3617 - juris R n. 26 ff. bei einer anderen und nicht vergleichbaren Fallkonstellation (Zweckentfremdung) annahm.

    Die Auflage dient also dem Spielerschutz und nicht nur primär dem Kontrollinteresse der Verwaltung, wie der BayVGH, U.v. 12.10.1998 - 24 B 97.3617 - juris R n. 26 ff., bei einer anderen und nicht vergleichbaren Fallkonstellation (Zweckentfremdung) annahm.

  • VG Regensburg, 27.02.2020 - RN 5 K 19.1479

    Befristung und Nebenbestimmungen der glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    Die Auflage dient also auch dem Spielerschutz und nicht nur primär dem Kontrollinteresse der Verwaltung, wie der BayVGH, U.v. 12.10.1998 - 24 B 97.3617 - juris Rn. 26 ff. bei einer anderen und nicht vergleichbaren Fallkonstellation (Zweckentfremdung) annahm.
  • VG Augsburg, 26.02.2019 - Au 8 K 17.1005

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis und Spielerschutz

    Das jederzeitige Bereithalten der glücksspielrechtlichen Erlaubnisse, der Werbe- und Sozialkonzepte sowie der dazugehörigen Dokumentationen zum Jugend- und Spielerschutz in den Spielhallen dient lediglich der Beschleunigung der Vorlage der Dokumente, so dass Ziffern 7.16 der streitgegenständlichen Bescheide primär dem Kontrollinteresse der Verwaltung dienen (vgl. BayVGH, U.v. 12.10.1998 - 24 B 97.3617 - juris Rn. 26 ff.).
  • VG Bayreuth, 17.05.2019 - B 7 K 17.529

    Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    Das jederzeitige Bereithalten der glücksspielrechtlichen Erlaubnisse, der Werbe- und Sozialkonzepte sowie der dazugehörigen Dokumentationen zum Jugend- und Spielerschutz in den Spielhallen dient lediglich der Beschleunigung der Vorlage der Dokumente, so dass die Ziffer 5.9 des streitgegenständlichen Bescheids primär dem Kontrollinteresse der Verwaltung dient (BayVGH, U.v. 12.10.1998 - 24 B 97.3617 - juris).
  • VG Bayreuth, 17.05.2019 - B 7 K 17.530

    Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    Das jederzeitige Bereithalten der glücksspielrechtlichen Erlaubnisse, der Werbe- und Sozialkonzepte sowie der dazugehörigen Dokumentationen zum Jugend- und Spielerschutz in den Spielhallen dient lediglich der Beschleunigung der Vorlage der Dokumente, so dass die Ziffer 8.9 des streitgegenständlichen Bescheids primär dem Kontrollinteresse der Verwaltung dient (BayVGH, U.v. 12.10.1998 - 24 B 97.3617 - juris).
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