Rechtsprechung
VG Berlin, 22.04.2022 - 24 K 284.20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (5)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Kommerzielles Sportangebot in Grünanlage ist erlaubnispflichtig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das kommerzielle Sportangebot in der öffentlichen Grünanlage
- lto.de (Kurzinformation)
Straßenrecht: Fitnesskurse in Parks müssen genehmigt werden
- jurios.de (Kurzinformation)
Berlin: Fitnesskurse in Parks müssen genehmigt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kommerzielles Sportangebot in Grünanlage ist erlaubnispflichtig - Gewerbliche Nutzung stellt keinen Allgemeingebrauch mehr dar
Papierfundstellen
- SpuRt 2022, 337
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.2013 - I ZR 76/12
E-Learning und Urheberrecht - Meilensteine der Psychologie
Auszug aus VG Berlin, 22.04.2022 - 24 K 284.20
Diese Auslegung entspricht dem üblichen Sprachgebrauch (vgl. die Definition für "kommerziell" im online-Duden "a. den Handel betreffend, geschäftlich, b. Geschäftsinteressen wahrnehmend, auf Gewinn bedacht" unter https://www.duden.de/rechtschreibung/kommerziell, aufgerufen am 6. Mai 2022) und dem allgemeinen rechtlichen Verständnis (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 22. August 2006 - 1 BvR 1168/04, juris zur Kommerzialisierung von Persönlichkeitsrechten; BVerwG…, Urteil vom 29. April 2021 - BVerwG 9 C 1.20, juris Rn. 27 zu nicht-kommerziellen Veranstaltern von Lotterien und BGH, Urteil vom 28. November 2013 - I ZR 76/12, juris, Rn. 42 m.w.N. zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Nutzungsrechten). - BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04
Der blaue Engel
Auszug aus VG Berlin, 22.04.2022 - 24 K 284.20
Diese Auslegung entspricht dem üblichen Sprachgebrauch (vgl. die Definition für "kommerziell" im online-Duden "a. den Handel betreffend, geschäftlich, b. Geschäftsinteressen wahrnehmend, auf Gewinn bedacht" unter https://www.duden.de/rechtschreibung/kommerziell, aufgerufen am 6. Mai 2022) und dem allgemeinen rechtlichen Verständnis (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 22. August 2006 - 1 BvR 1168/04, juris zur Kommerzialisierung von Persönlichkeitsrechten; BVerwG…, Urteil vom 29. April 2021 - BVerwG 9 C 1.20, juris Rn. 27 zu nicht-kommerziellen Veranstaltern von Lotterien und BGH…, Urteil vom 28. November 2013 - I ZR 76/12, juris, Rn. 42 m.w.N. zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Nutzungsrechten). - BVerwG, 29.04.2021 - 9 C 1.20
Gebühren für ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch" rechtmäßig
Auszug aus VG Berlin, 22.04.2022 - 24 K 284.20
Diese Auslegung entspricht dem üblichen Sprachgebrauch (vgl. die Definition für "kommerziell" im online-Duden "a. den Handel betreffend, geschäftlich, b. Geschäftsinteressen wahrnehmend, auf Gewinn bedacht" unter https://www.duden.de/rechtschreibung/kommerziell, aufgerufen am 6. Mai 2022) und dem allgemeinen rechtlichen Verständnis (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 22. August 2006 - 1 BvR 1168/04, juris zur Kommerzialisierung von Persönlichkeitsrechten; BVerwG, Urteil vom 29. April 2021 - BVerwG 9 C 1.20, juris Rn. 27 zu nicht-kommerziellen Veranstaltern von Lotterien und BGH…, Urteil vom 28. November 2013 - I ZR 76/12, juris, Rn. 42 m.w.N. zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Nutzungsrechten).