Rechtsprechung
VG Berlin, 04.12.2014 - 24 L 381.14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 6 GrünAnlG BE
Angemessenheit eines Zwangsgeldes bezüglich der Untersagung der Erhebung von Eintrittsgeldern für einen Weihnachtsmarkt und des Aufstellens von Absperrungen zwecks Erhebung von Eintrittsgeldern; Platz vor dem Schloss Charlottenburg ist öffentliche Grün- und ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Kein Eintrittsgeld für Weihnachtsmarkt vor Charlottenburger Schloss
- berlin.de (Pressemitteilung)
Kein Eintrittsgeld für Weihnachtsmarkt vor Charlottenburger Schloss
- lawblog.de (Kurzinformation)
Kein Eintrittsgeld für Weihnachtsmarkt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Eintrittsgeld für Weihnachtsmarkt vor Charlottenburger Schloss
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Eintrittsgeld für Weihnachtsmarkt vor Schloss Charlottenburg
- weka.de (Kurzinformation)
Darf für einen Weihnachtsmarkt Eintrittsgeld verlangt werden?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Eintrittsgeld für den Weihnachtsmarkt?
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Eintrittsgeld für Weihnachtsmarkt verstößt gegen das Grünanlagengesetz
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 06.12.2017 - 24 K 18.17
Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg durfte kein Eintrittsgeld verlangen
Ein gegen die Untersagungsverfügung angestrengtes Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz (VG 24 L 381.14) blieb vor dem Verwaltungsgericht Berlin ohne Erfolg. - VG Berlin, 25.10.2019 - 24 L 453.19
Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg: Kein Anspruch auf Genehmigung
Ebenfalls besteht kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Durchführung der Veranstaltung der Antragstellerin, soweit diese zu bestimmten Zeiten nur gegen Entgelt betreten werden können soll (vgl. hierzu schon Urteil der Kammer vom 6. Dezember 2017 - VG 24 K 18.17- und Beschluss vom 4. Dezember 2014 - VG 24 L 381.14 - juris, LS 3 und Rz. 15).