Rechtsprechung
   LG Köln, 23.01.2014 - 24 O 396/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35378
LG Köln, 23.01.2014 - 24 O 396/13 (https://dejure.org/2014,35378)
LG Köln, Entscheidung vom 23.01.2014 - 24 O 396/13 (https://dejure.org/2014,35378)
LG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 24 O 396/13 (https://dejure.org/2014,35378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,35378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit eines Fremdschadens für den Einwand einer Obliegenheitsverletzung durch ein Entfernen vom Unfallort nach den AKB 2008

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus LG Köln, 23.01.2014 - 24 O 396/13
    Soweit der BGH vor einiger Zeit in Zweifel gezogen hat, inwieweit in der Unfallflucht zugleich in der Regel eine arglistige Aufklärungsobliegenheitsverletzung zu sehen sei, Urteil vom 21.11.2012 IV ZR 97/11 , so betraf dies den völlig anders gelagerten Fall des § 142 Abs. 2 StGB .
  • LG Bielefeld, 18.02.2015 - 21 S 108/14

    Verletzung versicherungsrechtlicher Obliegenheiten zur Aufklärung einer

    Die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesgerichtshofs sind auch nicht ohne weiteres auf einen Fall des § 142 Abs. 1 StGB übertragbar (a.A. LG Bochum a.a.O. Rdn. 26), da in der BGH-Entscheidung (NJW 2013, 936 Rdn. 18, 24) deutlich auf die diesbezüglichen Unterschiede hingewiesen wird, dass nämlich "aus der Verletzung der Handlungspflichten nach § 142 II StGB - nachdem sich der Unfallbeteiligte wie hier berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat - nicht in gleicher Weise automatisch eine Verletzung der allgemeinen Aufklärungsobliegenheit folgt wie in den Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 I StGB ... Anders als in den Fällen des § 142 I StGB wird das Aufklärungsinteresse des Versicherers durch einen Verstoß gegen Absatz 2 der Norm nicht in jedem Falle beeinträchtigt, weil sie ein Handeln des Versicherungsnehmers unter Umständen noch zu einem Zeitpunkt genügen lässt, zu dem Erkenntnisse bezüglich des Unfalls nicht mehr in gleicher Weise zu gewinnen sind." (s.a. OLG Stuttgart ZfSch 2015, 96 Rdn. 48; LG Köln, Beschl. v. 23.01.2014 - 24 O 396/13 - Rdn. 4, jew. zit. n. juris; vgl. Omlor/Spies NJW 2013, 938; Makowsky JR 2014, 165).
  • LG Essen, 26.06.2017 - 18 O 117/17

    Kaskoversicherung - Obliegenheitsverletzung bei Eigenschaden

    Allerdings ist zudem zu beachten, dass auch bei der bloßen Verursachung eines Eigenschadens ein Interesse der Versicherung an der Aufklärung besteht, sodass nach bisheriger Auffassung der Kammer auch in diesem Fall von einer Obliegenheitsverletzung auszugehen ist (s.a. OLG Stuttgart, 7 U 121/14; LG Köln Az. 24 O 396/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht