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   OLG München, 30.09.1993 - 24 U 566/90   

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https://dejure.org/1993,3412
OLG München, 30.09.1993 - 24 U 566/90 (https://dejure.org/1993,3412)
OLG München, Entscheidung vom 30.09.1993 - 24 U 566/90 (https://dejure.org/1993,3412)
OLG München, Entscheidung vom 30. September 1993 - 24 U 566/90 (https://dejure.org/1993,3412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847; BGB § 611
    Hohe Anforderungen an Aufklärung vor kosmetischer Operation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276 611 823
    Ärztliche Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kosmetische Operation; Aufklärungspflicht; Implantate; Künftige Schmerzen; Bemessung von Schmerzensgeld; Schadenminderungspflicht; Zumutbares Entfernen; Honoraranspruch des Arztes; Einwilligung des Patienten; Neuerlicher Eingriff

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 20
  • VersR 1993, 1529
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG München, 30.09.1993 - 24 U 566/90
    d) Obwohl bei der Bemessung eines Schmerzensgeldes grundsätzlich alle Verletzungsfolgen einschließlich ihrer naheliegenden künftigen Auswirkungen zu berücksichtigen sind (BGH NJW 1988, 2300 ), können sich die Schmerzen, die der Kläger in Zukunft durch das Implantat erleiden wird, im vorliegenden Fall nicht anspruchserhöhend auswirken.
  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 8/90

    Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation

    Auszug aus OLG München, 30.09.1993 - 24 U 566/90
    Deshalb stellt die Rechtsprechung sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung des Patienten vor einer kosmetischen Operation (BGH NJW 1991, 2349 ).
  • BGH, 18.04.1989 - VI ZR 221/88

    Annahme eines groben Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG München, 30.09.1993 - 24 U 566/90
    Zumutbar in diesem Sinne ist eine solche Operation, wenn sie einfach und gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden ist sowie die sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bietet (BGH NJW 1989, 2332).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG München, 30.09.1993 - 24 U 566/90
    Es ist nach ständiger Rechtsprechung Sache des Arztes, den vollen Beweis dafür zu erbringen, daß sich der Patient gleichwohl zur Operation entschlossen hätte (BGH NJW 1992, 2351 ).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 224/91

    Aufklärungspflicht bei Ausscheiden alternativer Heilbehandlung

    Auszug aus OLG München, 30.09.1993 - 24 U 566/90
    Gibt es für den konkreten Behandlungsfall mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die gleichwertig sind, aber unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin für den Patienten eine echte Wahlmöglichkeit, so muß ihm durch entsprechende vollständige ärztliche Belehrung die Entscheidung darüber überlassen bleiben, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH NJW 1992, 2353 ).
  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91

    Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter

    Auszug aus OLG München, 30.09.1993 - 24 U 566/90
    Für die Beurteilung der sog. haftungsausfüllenden Kausalität ist der Richter nach Maßgabe des § 287 ZPO freier gestellt (BGH NJW 1992, 3298 ).
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 12/92

    Darlegunglast für Schaden bei Anwaltshaftung

    Auszug aus OLG München, 30.09.1993 - 24 U 566/90
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen dem konkreten Haftungsgrund (dem anspruchsbegründenden Ereignis) und der Schadensfolge - sogenannte haftungsausfüllende Kausalität - ist zwar das Beweismaß verringert; jedenfalls eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit reicht für die richterliche Überzeugungsbildung aus (BGH VersR 1993, 834 ).
  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 249/73

    Ersatzfähigkeit eines fehlgeschlagenen Instandsetzungsversuch im Rahmen der

    Auszug aus OLG München, 30.09.1993 - 24 U 566/90
    Die Ablehnung des Beweisangebotes ist aus folgenden Gründen gerechtfertigt: Die Verstärkung seines schon zuvor bestehenden Rückenleidens zählt nicht zum zentralen Anliegen des Klägers im vorliegenden Rechtsstreit (vgl. BGH VersR 1976, 389 ).
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2012 - 5 U 8/08

    Arzt- bzw. Krankenhaushaftung: Anspruch auf Rückzahlung geleisteten ärztlichen

    Deshalb stellt die Rechtsprechung sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung des Patienten vor einer kosmetischen Operation (vgl. Urteil des OLG München vom 30.09.1993, Az. 24 U 566/90, juris-Kopie Rdnr. 5 m. w. N. = NJW-RR 1994, 20 = VersR 1993, 1529).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 8 U 268/05

    Arzthaftung: Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Schönheitsoperation

    In einem solchen Fall kann der behandelnde Arzt von vornherein kein Honorar von seinem Patienten verlangen (vgl. OLG München NJW-RR 1994, 20; OLG Köln VersR 1985, 1166; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht Aktuell, S. 88 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 25.07.2008 - 5 U 124/08

    Arzthaftung: Täuschung über die Qualifikation des Operateurs einer

    In weiteren Entscheidungen (OLG München, ZfS 86, 70 und NJW-RR 94, 20; OLG Düsseldorf, VersR 86, 1244 und VersR 88, 1296) wurden vergleichbare Beeinträchtigungen wie bei der Klägerin mit Schmerzensgeldern von - jeweils indexiert - 3.100,00 Euro bis zu 11.700,00 Euro abgegolten.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2006 - 8 U 43/04

    Zur Kürzung des ärztlichen Vergütungsanspruchs

    Darüber hinaus entfällt der Honoraranspruch nach der Rechtsprechung des Senats, wenn der Eingriff mangels hinreichender Aufklärung nicht von einer wirksamen Einwilligung gedeckt und daher rechtswidrig ist (vgl. Senat, NJW-RR 2003, 1331, 1333; Urt. v. 20.06.2002 - 8 U 138/01 - Urt. v. 14.02.2002 - 8 U 113/01 u. Urt. v. 10.06.1999 - 8 U 54/98 - ebenso: KG, KGReport Berlin 2001, 142, 144; OLG München, NJW-RR 1994, 20; a.A.: KG, KGReport Berlin 1996, 195 [kein Bezug der Aufklärungspflichtverletzung zum finanziellen Aufwand] sowie OLG Köln, Urt. v. 27.11.2002 - 5 U 101/02 - u. NJW-RR 1999, 674, 675) oder wenn der Arzt einen nicht indizierten Eingriff vorgenommen hat (Senat, Urt. v. 05.06.2003 - 8 U 100/02 - u. Urt. v. 15.05.2003 - 8 U 113/02 - ebenso HansOLG Hamburg, OLGReport Hamburg 1999, 419).
  • OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02

    Arzthaftung - Operationsbericht durch mitwirkende Oberärztin - Umfang der

    Dabei gilt zwar der Grundsatz, dass bei kosmetischen Operationen besonders umfassend, deutlich und gegebenenfalls schonungslos über etwaige Risiken eines Misslingens und einer etwaigen Verschlechterung des bestehenden Zustandes aufzuklären ist (OLG München VersR 1993, 1529).
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