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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.01.2003 - 24 B 02.322   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11101
VGH Bayern, 28.01.2003 - 24 B 02.322 (https://dejure.org/2003,11101)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.01.2003 - 24 B 02.322 (https://dejure.org/2003,11101)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 24 B 02.322 (https://dejure.org/2003,11101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 43; ; LStVG Art. 7 Abs. 2; ; JÖSchG § 7 Abs. 4; ; JuSchG § 12 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbeugende Unterlassungsklage; sicherheitsrechtliche Anordnung; öffentliches Anbieten bespielter Bildträger in Automaten; Einschränkung der Freiheit der Berufsausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbot des Angebots bespielter Bildträger in Automaten nach § 7 Abs. 4 Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) ; Sicherheitsrechtliche Anordnung; Personenbezogene Chipkarte; Biometrische Zugangssicherung; Einschränkung der Freiheit der Berufsausübung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 594
  • ZUM 2003, 878
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2003 - 24 B 02.322
    Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit durch Gesetze müssen im Übrigen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruhen und die Berufsausübung nicht unverhältnismäßig einschränken (vgl. BVerfGE 98, 265/298; 99, 202/211).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Arbeitslosigkeit ohne Wettbewerb

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2003 - 24 B 02.322
    Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit durch Gesetze müssen im Übrigen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruhen und die Berufsausübung nicht unverhältnismäßig einschränken (vgl. BVerfGE 98, 265/298; 99, 202/211).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2001 - 20 B 1248/01

    Anforderungen an eine Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2003 - 24 B 02.322
    Der Senat folgt nicht den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (GewArch 2002, 120) und des OVG Nordrhein-Westfalen (GewArch 2002, 303), die beide davon ausgehen, dass sich im Vergleich zu 1985, dem Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und des Gesetzes zur Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medien, die Technik bei der Bedienung von Automaten so weit entwickelt hat, dass eine unbefugte Bedienung der durch Chipkarte, PIN-Nummer und Fingerprintsystem gesicherten Automaten "sicher" ausgeschlossen ist.
  • VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01

    Keine Jugendgefährdung durch speziell gesicherte Video-Verleih-Automaten

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2003 - 24 B 02.322
    Der Senat folgt nicht den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (GewArch 2002, 120) und des OVG Nordrhein-Westfalen (GewArch 2002, 303), die beide davon ausgehen, dass sich im Vergleich zu 1985, dem Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und des Gesetzes zur Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medien, die Technik bei der Bedienung von Automaten so weit entwickelt hat, dass eine unbefugte Bedienung der durch Chipkarte, PIN-Nummer und Fingerprintsystem gesicherten Automaten "sicher" ausgeschlossen ist.
  • BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03

    Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB

    Ähnlich hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 28. Januar 2003 - 24 B 02.322) bei der Auslegung des § 7 Abs. 4 JÖSchG entschieden; er hält eine Zugangskontrolle durch Personen für unerläßlich.
  • VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.527

    Einstufung landwirtschaftlicher Flächen, Grünlandumbruch und Ackerlandnutzung

    Überdies ist bei Rechtsverhältnissen, die wiederholt auftreten, deren Bestehen oder Nichtbestehen also nicht nur einmalig von Interesse ist, nachträglicher Rechtsschutz durch die in Betracht kommende Gestaltungs- oder Leistungsklage der Feststellungsklage in Reichweite und Effektivität nicht gleichwertig (…vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 19.5.2015 - 3 B 6/14 - juris Rn. 14;… U.v. 24.10.2013 - 7 C 13/12 - LRE 67, 16 - juris Rn. 41;… B.v. 12.6.2008 - 7 B 24/08 - DÖV 2008, 919 - juris Rn. 10 f.;… BayVGH, U.v. 24.4.2015 - 3 BV 13.834 - juris Rn. 66;… U.v. 5.8.2014 - 10 BV 13.2020 - juris Rn. 20;… B.v. 3.12.2013 - 9 ZB 10.2613 - juris Rn. 5; U.v. 28.1.2003 - 24 B 02.322 - BayVBl 2004, 112 - juris Rn. 11;… RhPfOVG, U.v. 25.3.2014 - 6 A 10966/13 - IBR 2014, 646 - juris Rn. 22).
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