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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.03.2006 - 24 B 05.2889   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7351
VGH Bayern, 23.03.2006 - 24 B 05.2889 (https://dejure.org/2006,7351)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.03.2006 - 24 B 05.2889 (https://dejure.org/2006,7351)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. März 2006 - 24 B 05.2889 (https://dejure.org/2006,7351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AufenthG § 25 Abs. 5 Satz 3; ; AufenthG § 25 Abs. 5 Satz 4; ; BeschVerfV § 10; ; BeschVerfV § 11

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 82 Abs. 1; AufenthG § 82 Abs. 3; BeschVerfV § 10 BeschVerfV § 11
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Verschulden, Mitwirkungspflichten, Ausländerbehörde, Hinweispflicht, Beweislast, Passlosigkeit, Passbeschaffung, Rechtsmittel, Auslandsvertretung, Erwerbstätigkeit, Duldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der wechselseitigen Pflichten des betroffenen Ausländers und der zuständigen Ausländerbehörde im Rahmen des § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Auslegung des Merkmals "verschulden" in § 25 Abs. 5 AufenthG; Auslegung des Merkmals "zumutbar" in § 25 Abs. 5 AufenthG; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 28.12.2005 - 24 C 05.2694

    D (A), Ausreisehindernis, Verschulden, Passlosigkeit, Passbeschaffung, …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2006 - 24 B 05.2889
    Auf die Beschwerde des Klägers hin wurde der Beschluss aufgehoben und dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt (Beschluss des Senats vom 28.12.2005 Az. 24 C 05.2694).

    Auf die hierüber angefertigte Niederschrift wird Bezug genommen, ebenso auf den Inhalt der beigezogenen Behördenakten sowie der Gerichtsakten beider Instanzen (auch im Verfahren 24 C 05.2694).

    Der Kläger hat dies, was erschwerend hinzukommt, sämtlich unterlassen, obwohl ihm spätestens seit dem Beschluss des Senats vom 28. Dezember 2005 (24 C 05.2694) bekannt war, dass es gerade hierauf entscheidungserheblich ankommt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 18 B 1772/05

    Beschäftigungserlaubnis Mitwirkung Mitwirkungspflichten Passbeschaffung Duldung …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2006 - 24 B 05.2889
    Einigkeit besteht nämlich im Wesentlichen, dass die mangelnde Mitwirkung eines Ausländers bei der Passbeschaffung auch unter Berücksichtigung der Regelung des § 11 Satz 2 BeschVerfV einen Versagungsgrund im Sinne des § 11 Satz 1 BeschVerfV darstellen kann (OVG NRW Beschluss vom 18.1.2006 Az. 18 B 1772/05, RdNr. 43 f m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.11.2006 - 24 B 06.1700

    Aufenthaltserlaubnis - Mitwirkungs- und Initiativpflicht des Ausländers - …

    Auf die Ausführungen im Beschluss vom 28. Dezember 2005 im Verfahren 24 C 05.2694 sowie insbesondere im Urteil vom 23. März 2006 im Verfahren 24 B 05.2889 auf den Seiten 18 und 19 kann Bezug genommen werden.

    Insbesondere durch die Ausführungen im Urteil vom 23. März 2006 (24 B 05.2889) war dann nochmals durch den Senat klargestellt worden, in welcher Art und Weise der Kläger tätig werden muss, um das noch bestehende Ausreisehindernis möglicherweise beseitigen zu können.

    Wie sich aus der nachvollziehbaren und fachkundigen Auskunft der Regierung von Oberbayern (Zentrale Rückführungsstelle Südbayern/Passbeschaffung Bayern) vom 10. Februar 2006 (Bl. 89 der Verfahrensakte im Verfahren 24 B 05.2889) plausibel ergibt, muss ferner dann, wenn andere Dokumente oder Kopien vorgelegt werden, ein Identifizierungsverfahren über die Heimatbehörden in Pakistan eingeleitet werden.

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Eilverfahren

    Rn. 11 Der Senat hat sich in seinen Entscheidungen vom 23. März 2006 (24 B 05.2889 - juris) und 11. Dezember 2006 (24 B 06.2158 - juris) ausführlich zu den wechselseitigen Pflichten des Ausländers und der Ausländerbehörde bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen geäußert.
  • VG Hamburg, 08.09.2006 - 17 E 2495/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, Fortgeltungsfiktion, …

    Hinsichtlich dessen, was nach § 82 Abs. 1 und 2 AufenthG von der Antragstellerin verlangt werden kann, ist für das Widerspruchsverfahren im Anschluss an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urt.v. 23.3.2006, 24 B 05.2889) auf Folgendes hinzuweisen:.
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