Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.12.2006 - 24 B 06.2158 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
AufenthG § 25 Abs. 5
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 82 Abs. 1; AufenthG § 48 Abs. 3
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Passlosigkeit, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung, Mitwirkungspflichten, Verschulden, Zumutbarkeit, Beweislast, Auslandsvertretung, Klage, Rechtsmittel, Ausländerbehörde, Hinweispflicht, Pakistan, Pakistaner, illegale ... - milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zumutbarkeit des Verklagens des Heimatstaates durch den ausreisepflichtigen Ausländer auf die Ausstellung von Heimreisedokumenten; Hinweispflicht der Ausländerbehörde; Mitwirkungspflicht bezogen auf konkrete und für den Ausländer nachvollziehbare Hinweise; Erteilung ...
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 04.10.2005 - RO 9 K 05.1094
- VGH Bayern, 19.12.2005 - 24 C 05.2856
- VG Regensburg, 13.07.2006 - RO 9 K 05.1094
- VGH Bayern, 11.12.2006 - 24 B 06.2158
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 19.12.2005 - 24 C 05.2856
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Verschulden, …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2006 - 24 B 06.2158
Auf die vom Kläger erhobene Beschwerde hin hob der Senat mit Beschluss vom 19. Dezember 2005 (Az. 24 C 05.2856) die erstinstanzliche Entscheidung auf und bewilligte dem Kläger Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Anwalts.Bereits im Beschluss über die Gewährung von Prozesskostenhilfe vom 19. Dezember 2005 (Az. 24 C 05.2856) hat der Senat darauf hingewiesen, dass es unbeachtlich bleiben muss, dass der Kläger sich nicht ständig bei seiner Botschaft nach dem Stand des Verfahrens erkundigt hat.
Auch wenn, wie im Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2005 (Az. 24 C 05.2856) ausgeführt, die Beklagte den Kläger zunächst nicht ergänzend angehalten hat, weitere Schritte zu unternehmen und selbst im Bescheid vom 1. Juli 2005 offen bleibt, was der Kläger weiterhin noch hätte unternehmen können, so hat die Beklagte im Lauf des Verfahrens doch mittlerweile sämtliche Schritte angestoßen, die vom Kläger hätten erbracht werden können.
Im Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2005 (Az. 24 C 05.2856) wurde hierzu ausgeführt, dass es unbeachtlich sei, dass der Kläger illegal eingereist sei.
- VG München, 14.05.2020 - M 24 K 19.6002
Umfang der Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung
Die Klägerin treffe neben der Pflicht, den behördlich angeordneten Maßnahmen zur Identitätsklärung und Passbeschaffung nachzukommen, auch eine Initiativpflicht zur Identitätsklärung und Passbeschaffung (vgl. BayVGH, U.v. 11. Dezember 2006 - 24 B 06.2158), hierbei auch die Pflicht zur Beschaffung erforderlicher Dokumente zur (erstmaligen) Passausstellung, auch durch Kontaktieren von Vertrauensanwälten und / oder Familienangehörigen im Herkunftsstaat.Rn. 42 Die bisher ergangene Rechtsprechung verhält sich zu den Mitwirkungspflichten des Ausländers bei der Beschaffung von Reisedokumenten im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen, d.h. im Rahmen von § 25 Abs. 5 AufenthG oder § 104a AufenthG und insoweit in diesem Zusammenhang insbesondere zur Thematik, wann (noch) von einem vom Ausländer unverschuldeten Gehindertsein an seiner Ausreise auszugehen ist und er alle zumutbaren Anforderungen zur Beseitigung des bestehenden Ausreisehindernisses (Fehlen von Heimreisepapieren) als Erteilungsvoraussetzung erfüllt hat (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2006 - 24 B 06.2158 - juris Rn. 30ff., 48ff.; BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1C 18/09 - juris) oder im Zusammenhang mit der Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG a.F. [seit 1.3.2020 § 60c AufenthG] und dem Versagungsgrund des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AufenthG für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, hierunter auch der unzureichenden Mitwirkung bei der Passbeschaffung als vom Ausländer zu vertretender Verhinderung / Behinderung des Vollzugs aufenthaltsbeendender Maßnahmen (vgl. Sächs. OVG, B.v. 15.9.2017 - 3 B 245/17 - juris;… BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25ff.; VGHBW, B.v. 26.11.2018 - 12 S 2460/18 - juris).
Auf Seiten des Ausländers folge dies - mag im Einzelfall faktisch auch eine andere Interessenlage festzustellen sein - aus seiner Pflicht, das Bundesgebiet zu verlassen, wenn er sich hier unberechtigt aufhält (BayVGH, U.v. 11.12.2006 - 24 B 06.2158 - juris Rn. 49).
Die Rechtsprechung hat diese den Beteiligten grundsätzlich obliegenden Verpflichtungen vom Ansatz her wie folgt umrissen und die Bedeutung der Wechselseitigkeit der den Beteiligten obliegenden Pflichten in der praktischen Anwendung dargelegt (BayVGH, U.v. 11.12.2006 - 24 B 06.2158 - juris Rn. 50-63) [Hervorhebungen durch den Verfasser]:.
- VGH Bayern, 27.07.2010 - 10 ZB 10.276
Prozesskostenhilfe; Zulassungsantrag; Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis; …
Rn. 3 Zur Begründung seines Zulassungsantrags trägt der Kläger im Wesentlichen vor, die Entscheidung des Erstgerichts verstoße gegen eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Dezember 2006 (Az. 24 B 06.2158).Der Verweis der Zulassungsbegründung auf die dem Ausländer insoweit obliegende Mitwirkungspflicht nach Maßgabe konkreter behördlicher Vorgaben (vgl. BayVGH vom 11.12.2006 Az. 24 B 06.2158 RdNr. 52) führt hier nicht weiter.
Er ist vielmehr daneben gehalten, eigenständig die Initiative zu ergreifen und die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, um das bestehende Ausreisehindernis nach seinen Möglichkeiten zu beseitigen (sog. Initiativpflicht; vgl. BayVGH vom 11.12.2006 a.a.O. RdNr. 53).
Gelingt ihm dies - wie vorliegend dem Kläger - nicht, spricht vieles für die Annahme, er habe das Ausreisehindernis verschuldet oder zumutbare Anforderungen jedenfalls nicht erfüllt (vgl. BayVGH vom 11.12.2006 a.a.O. RdNr. 55).
Rn. 14 2.2 Aus den genannten Gründen ist unabhängig davon, ob eine Divergenz zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Dezember 2006 (a.a.O.) überhaupt entsprechend den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt wurde (…vgl. dazu Eyermann/Happ, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 73 zu § 124a), die Berufung auch nicht wegen der vom Kläger behaupteten Abweichung des verwaltungsgerichtlichen Urteils zuzulassen (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2010 - 19 A 2327/09
Rechtmäßigkeit einer Ausweisung bei Nichtberücksichtigung der fehlenden …
Rn. 51 OVG NRW, Urteil vom 15.7.2010 - 19 A 1631/08 - Bay. VGH, Urteil vom 11.12.2006 - 24 B 06.2158 -, juris, Rdn. 64; Benassi, a. a. O. (363).Rn. 55 OVG NRW, Urteil vom 15.7.2010 - 19 A 1631/08 - Bay. VGH, Urteil vom 11.12.2006 24 B 06.2158 , a. a. O., Rdn. 96, m. w. N.
Rn. 58 OVG NRW, Urteil vom 15.7.2010 - 19 A 1631/08 - im Ergebnis ebenso Bay. VGH, Urteil vom 11.12.2006 24 B 06.2158 , a. a. O., Rdn 98.
Rn. 66 vgl. nur Bay. VGH, Urteil vom 11.12.2006 24 B 06.2158 -, juris Rdn. 42 ff., m. w. N.,.
- VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464
Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Eilverfahren
Rn. 11 Der Senat hat sich in seinen Entscheidungen vom 23. März 2006 (24 B 05.2889 - juris) und 11. Dezember 2006 (24 B 06.2158 - juris) ausführlich zu den wechselseitigen Pflichten des Ausländers und der Ausländerbehörde bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen geäußert. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2010 - 19 A 1631/08
Anspruch eines nach einem unanfechtbaren Bescheid vollziehbar ausreisepflichtigen …
Rn. 44 Bay. VGH, Urteil vom 11.12.2006 24 B 06.2158 , juris, Rdn. 64.Rn. 55 Bay. VGH, Urteil vom 11.12.2006 24 B 06.2158 , a. a. O., Rdn. 96, m. w. N.
Rn. 58 Im Ergebnis ebenso Bay. VGH, Urteil vom 11.12.2006 24 B 06.2158 , a. a. O., Rdn 98.
- VG Regensburg, 05.03.2013 - RO 9 K 12.1024
Schuldhaft unzureichende Mitwirkung des Ausländers bei der Passbeschaffung; …
Der Verweis der Zulassungsbegründung auf die dem Ausländer insoweit obliegende Mitwirkungspflicht nach Maßgabe konkreter behördlicher Vorgaben (vgl. BayVGH vom 11.12.2006 Az. 24 B 06.2158 RdNr. 52) führt hier nicht weiter.Er ist vielmehr daneben gehalten, eigenständig die Initiative zu ergreifen und die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, um das bestehende Ausreisehindernis nach seinen Möglichkeiten zu beseitigen (sog. Initiativpflicht; vgl. BayVGH vom 11.12.2006 a.a.O. RdNr. 53).
Gelingt ihm dies - wie vorliegend dem Kläger - nicht, spricht vieles für die Annahme, er habe das Ausreisehindernis verschuldet oder zumutbare Anforderungen jedenfalls nicht erfüllt (vgl. BayVGH vom 11.12.2006 a.a.O. RdNr. 55).".
- VGH Bayern, 09.07.2021 - 10 ZB 21.1476
Titelerteilungssperre bei einem abgelehnten Asylbewerber
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BayVGH, U.v. 23.3.2006 - 24 B 05.2889 - juris; U.v. 11.12 2006 - 24 B 06.2158 - juris;… U. v. 14.3.2012 - 10 B 10.109 - juris Rn. 34;… B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 11) ergibt sich aus § 82 Satz 1 AufenthG für den Ausländer eine Mitwirkungs- und Initiativpflicht. - OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für einen libanesischen …
(3) Liegt das Ausreisehindernis allein in der Passlosigkeit des Ausländers bzw. im Fehlen des erforderlichen Heimreisedokumentes und steht fest, dass die zuständigen Behörden des Heimatlandes derartige Papiere grundsätzlich ausstellen, so trifft den Ausländer die Darlegungs- und Nachweislast dafür, dass er die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen, ein solches Papier zu erhalten, unternommen hat (OVG Münster, st. Rspr., u.a. Beschluss vom 14. März 2006, InfAuslR 2006, 322, 323;… Beschluss vom 21. März 2005 - 18 A 4184.03 -, juris, Rz. 4, jew. m.w.N.; im Grundsatz auch: VGH München, Urteil vom 11. Dezember 2006 - 24 B 06.2158 -, juris, Rz. 55;… Welte in: Aktuelles Ausländerrecht, Stand: Februar 2007, Rz. 29 a f. zu § 25 AufenthG;… Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage 2005, Rz. 36 zu § 25 AufenthG; a. A. - zu § 30 Abs. 4 AuslG -: Heinhold, ZAR 2004, 27, 32;… unklar: Benassi, a.a.O., 363). - OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13
Zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse
Dabei ist zu beachten, dass zwischen der Ausländerbehörde und dem Ausländer wechselseitige Pflichten bestehen, deren Erfüllung im Einzelnen nachgewiesen werden muss (BayVGH, Urt. v. 11. Dezember 2006 - 24 B 06.2158 -, juris m. w. N.;… Burr a. a. O. § 25 Rn. 180). - VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109
Nepalesischer Staatsangehöriger; Passlosigkeit; Unmöglichkeit der Ausreise; …
Rn. 17 Mit Beschluss vom 14. Januar 2010 ließ der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats vom 11. Dezember 2006 (Az. 24 B 06.2158) die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zu.Der Senat hat sich in seinen Entscheidungen vom 23. März 2006 (Az. 24 B 05.2889 ) und 11. Dezember 2006 (Az. 24 B 06.2158 ) ausführlich zu den wechselseitigen Pflichten des Ausländers und der Ausländerbehörde bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen geäußert.
- VGH Bayern, 02.02.2021 - 10 C 20.3063
Keine Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei Bedürfnis weiterer Aufklärung im …
- VG München, 10.12.2019 - M 24 E 19.5896
Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache bei einer Ausbildungsduldung und …
- VG München, 14.01.2019 - M 24 E 18.5516
Keine Erteilung einer Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis wegen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2012 - 2 B 13.11
Aufenthaltserlaubnis; tatsächliche Unmöglichkeit der Ausreise; Passlosigkeit; …
- VGH Bayern, 04.10.2012 - 10 B 12.235
Tatsächliche Unmöglichkeit der Ausreise; Täuschung über die Staatsangehörigkeit; …
- VG Saarlouis, 18.07.2008 - 6 K 106/06
Zu den Anforderungen, an der Beseitigung von Ausreisehindernissen mitzuwirken
- VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 K 18.00852
Räumliche Beschränkung für Ausreisepflichtigen
- SG Nürnberg, 20.06.2022 - S 5 AY 11/21
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Leistungsberechtigter, Menschenwürdiges …
- OVG Niedersachsen, 09.07.2009 - 4 PA 365/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2007 - 18 A 978/07
Einzelrichter Verfahrensmangel Zulassungsberufung
- VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 1 K 08.436
Ermessensausweisung wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht
- VG Augsburg, 18.09.2013 - Au 6 E 13.1295
Nigerianischer Staatsangehöriger; Beschäftigungserlaubnis; Vorwegnahme der …
- SG Hildesheim, 07.10.2015 - S 42 AY 1/12
Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, Passbeschaffung, …
- VG Augsburg, 22.03.2011 - Au 1 K 10.1274
Ausweisung wegen fehlender Mitwirkung bei der Klärung von Staatsangehörigkeit und …
- VG Augsburg, 13.01.2009 - Au 1 K 08.38
Ermessenausweisung wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht (Syrien)
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