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| VGH Bayern, 09.10.2007 - 24 B 06.3067 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VG Bayreuth, 12.02.2026 - B 4 S 26.146
Zugang zu einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung; Nachträgliche …
Rn. 52 Grundlage der Gefahrenprognose müssen nachweisbare Tatsachen sein; die bloße Möglichkeit oder reine Vermutungen reichen dagegen nicht aus (vgl. BayVGH, U.v. 9.10.2007 - 24 B 06.3067 - juris Rn. 35 unter Bezugnahme auf BVerfG, B.v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. - BVerfGE 69, 315 - juris Rn. 80). - VGH Bayern, 21.02.2008 - 4 ZB 07.3489
Öffentliche Einrichtung; Stadthalle; Anspruch auf Überlassung; Politische Partei …
Im Übri- gen könnte der von der Beklagten befürchteten Gefahr, dass eine wegen Volksverhetzung einschlägig vorbestrafte Person als Redner auftritt, gegebenenfalls auch durch das minder schwere Mittel einer Auflage in Form eines Redeverbots begegnet werden (vgl. BVerfG vom 5.9.2003 NVwZ 2004, 90 ; BayVGH vom 09.10.2007 Az. 24 B 06.3067 sowie vom 3.12.2003 Az. 24 CS 03.3138 ). - VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850
Versammlung unter freiem Himmel; Beschränkung der technischen Schallverstärkung; …
So kommt ein Verbot des Fotografierens von Gegendemonstranten und unbeteiligten Dritten in Betracht, wenn damit eine einschüchternde Wirkung erzielt werden soll (vgl. BayVGH v. 9.10.2007, 24 B 06.3067 - juris Rn. 30;… VG Würzburg v. 24.4.2013, W 5 S 13.347 - juris Rn. 25).
- VG Würzburg, 24.04.2013 - W 5 S 13.347
Versammlungsverbot; Auflagen
Der BayVGH hält ein Fotografierverbot im Wege der versammlungsrechtlichen Auflage für rechtlich denkbar (U. v. 9.10.2007 Nr. 24 B 06.3067). - VG Würzburg, 19.12.2023 - W 4 K 23.134
Genehmigung, Fällung, Rückschnitt, Baumschutz, Atypik
Danach erfordert eine unmittelbare Gefahr eine konkrete Sachlage, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Allgemeinheit führt (vgl. BVerfG, B.v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04; BayVGH, U.v. 9.10.2007 - 24 B 06.3067 - jeweils juris m.w.N.). - VG München, 08.05.2013 - M 7 K 12.2426 Daraus folgt, dass Dritte nicht beanspruchen können, gegen jegliche Wahrnehmung fremder Meinungen oder sonst mit der Versammlung verbundenen Unannehmlichkeiten und Belästigungen geschützt zu werden (VGH BW, U. v. 11. Oktober 2012 - 1 S 36/12 - Rz 64; HessVGH, B. v. 31. Mai 2012 - 8 A 514/12 - Rz 22; BayVGH, U. v. 9. Oktober 2007 - 24 B 06.3067 - Rz 30;… vgl. auch BVerfG, B. v. 24. Oktober 2001, aaO, Rz 64).
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