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| OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.1997 - 24 B 550/97 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. April 1997 - 24 B 550/97 (https://dejure.org/1997,44490)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.1997 - 16 E 380/97
Zulassung der Beschwerde; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines …
Rn. 7 vgl. Schmieszek, Sechstes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (6. VwGOÄndG), NVwZ 1996, 1151 ff (1153) unter Hinweis auf OVG NW, Beschluß vom 17. März 1994, - 15 B 3022/93 -, NVwZ-RR 1994, 617; vgl. zu den Anforderungen an das Darlegungserfordernis auch: OVG NW, Beschlüsse vom 16. April 1997 - 8 B 679/97 - und vom 10. April 1997 - 24 B 550/97 -.Rn. 18 vgl. hierzu Schmieszek, a.a.O., S. 1153 m.w.N.; OVG NW, Beschlüsse vom 10. April 1997 - 24 B 550/97 - und vom 9. Mai 1997 - 8 B 636/97 - .
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1998 - 24 B 370/98
Berufung; Zulassung; Zulassungsgrund; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der …
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn das Ergebnis der Entscheidung ernsthaft in Frage gestellt ist (wie OVG NW, Beschluß vom 10.04.1997 - 24 B 550/97 - und Beschluß vom 5. Mai 1998 - 24 B 1007/97 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1997 - 8 B 369/97 Auch der Ausnahmecharakter der Bestimmung des § 124 VwGO n.F. und der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck der Regelung, eine Entlastung der Oberverwaltungsgerichte zu bewirken, gebieten vielmehr, das Merkmal der "ernstlichen Zweifel" nur dann als erfüllt anzusehen, wenn die durch das Vorbringen des Rechtsmittelführers hervorgerufenen Bedenken von solchem Gewicht sind, daß sie die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ernsthaft in Frage stellen, vgl. OVG NW, Beschuß vom 10. April 1997 - 24 B 550/97 - Beschluß vom 24. April 1997 - 24 B 586/97 - Beschluß vom 9. Mai 1997 - 8 B 636/97 - Beschluß vom 26. Juni 1997 - 8 B 535/97 -.
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