Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.11.1998 - 24 B 97.2158 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1999, 1379 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Freiburg, 17.04.2020 - 4 K 4710/19
Beendigung der Zweckentfremdung von Wohnungen auf der Grundlage des Polizeirechts
Für eine Widmung zur Wohnnutzung spricht auch die erkennbar Wohnzwecken dienende Ausstattung der Einheit im Dachgeschoss, die laut der Bescheinigung von 1993 ursprünglich fünf Zimmer mit Handwaschbecken, ein WC, ein separates Badezimmer mit Dusche, eine Küche und einen Wintergarten aufwies (vgl. Bayer. VGH, Urt. v. 26.11.1998 - 24 B 97.2158 -, juris Rn. 36).Als Umwidmungsakte kommen beispielsweise die Einreichung eines baurechtlichen Änderungsantrags (Tektur) oder tiefgreifende Umbaumaßnahmen in Betracht, die eine Wohnnutzung nicht mehr zulassen; auch eine privatrechtliche Vereinbarung kann - entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin - eine Umwidmung darstellen, wenn der Wille zur Änderung des Nutzungszwecks nach außen hinreichend deutlich erkennbar wird (…vgl. Bayer. VGH, Urt. v. 25.04.1990 - 7 B 89.1121 -, a.a.O.;… Urt. v. 01.12.1997 - 24 B 95.3612 -, a.a.O; Urt. v. 26.11.1998 - 24 B 97.2158 -, juris Rn. 38;… VG München, Beschl. v. 22.08.2019 - M 9 S 18.3233 -, a.a.O.).
- VG Freiburg, 20.02.2025 - 4 K 1852/24
Zweckentfremdungsverbot; Bauaufwand; Wesentlichkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1999 - 14 A 6727/95
Voraussetzungen der bauordnungsrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit der …
Rn. 49 Vgl. ebenso BayVGH, Urteil vom 26. November 1998 - 24 B 97.2158 -, ZMR 1999, 290, 292. - VG München, 28.05.2020 - M 9 K 18.1248
Keine nachträgliche Erteilung einer zweckentfremdungsrechtlichen Genehmigung für …
Hieraus kann zwar nicht gefolgert werden, dass die Schaffung von Ersatzwohnraum im zeitlichen Zusammenhang mit der Zweckentfremdung an starre Fristen geknüpft ist (…vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, B.v. 24.1.2000 - 4 TG 4070/99 - juris, Rn. 29f.; vgl. auch zum umgekehrten Fall der Schaffung von Ersatzwohnraum vor Zweckentfremdung und der in diesem Zusammenhang maßgeblichen (nicht von vornherein festgelegten) Frist BayVGH, U.v. 26.11.1998 - 24 B 97.2158 - juris, Rn. 48 f.).
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