Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.12.2002 - 24 CS 02.2698 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Regensburg, 27.08.2012 - RN 9 E 12.1243
Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Untertauchen des Antragstellers
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bemisst sich der Streitwert bei Erteilung einer Duldung im Hauptsacheverfahren auf die Hälfte des Regelstreitwerts, in Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird die Hälfte des Hauptsachestreitwerts angesetzt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002, Az. 24 CS 02.2698, und Beschluss vom 25. Februar 2009, Az. 19 CE 09.213, jeweils ).
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