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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15575
VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53 (https://dejure.org/2004,15575)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.04.2004 - 24 CS 04.53 (https://dejure.org/2004,15575)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. April 2004 - 24 CS 04.53 (https://dejure.org/2004,15575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VGemO Art. 4 Abs. 2; ; BV Art. 83 Abs. 1; ; GO Art. 7; ; GO Art. 57; ; LStVG Art. 18 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsrecht - Zuständigkeit für Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG , Leinenzwang für Rottweilerhündin, Negativattest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit einer Verwaltungsgemeinschaft gegenüber Mitgliedsgemeinde; Abgrenzung eigener und übertragener Wirkungskreis bei Gefahrenabwehr; Positiver Wesenstest eines Hundes als Momentaufnahme; Konkrete Gefahr bei einem Rottweiler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 490
  • DÖV 2005, 528
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
    In seinem Urteil vom 16. März 2004 (1 BvR 1778/01) führt es aus: "Wesenstests, tierärztliche Begutachtungen und ähnliche Maßnahmen, wie sie das Landesrecht vielfach zur Überprüfung und Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden vorsieht, bieten, selbst wenn sie von sachkundigen Personen durchgeführt werden, keine vollkommen verlässliche Grundlage für eine hinreichend sichere Gefährlichkeitsprognose.

    Insoweit schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, der im Zusammenhang mit der Tierhalterhaftung entscheidend auf die Unberechenbarkeit des Verhaltens eines Tieres abstellt (…vgl. Kunze, a.a.O., S. 1612 m.w.N.; BVerfG vom 16. März 2004, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 31.03.2003 - 24 CS 03.527
    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
    Aber auch in der Sache steht der positive Wesenstest nach der Rechtsprechung des Senats einer sicherheitsrechtlichen Anordnung nicht entgegen, da ein Wesenstest immer nur eine Momentaufnahme sein kann (BayVGH vom 31.3.2003 - 24 CS 03.527;… ebenso Kunze a.a.O., S. 1612).

    Dies zeigt zur Überzeugung des Senats systembedingte Grenzen des Wesenstests auf mit der Folge, dass genetisch bedingte Risiken bei bestimmten Hunderassen in einem Wesenstest nicht vollständig berücksichtigt werden können (BayVGH vom 31.3.2003, a.a.O.;… Kunze, a.a.O. S. 1612).

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
    Zur Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Gefahrtierverordnungen in verschiedenen Bundesländern für Einzelanordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG hat der Senat im Urteil vom 18. Februar 2004 ausgeführt: "Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gültigkeit von Gefahrtierverordnungen in verschiedenen Bundesländern (BVerwG vom 3.7.2002 BVerwGE 116, 347; vom 18. Dezember 2002, Buchholz 402.41 Nr. 73) die Auffassung vertreten, dass sich allein aus der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse oder Typ ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine konkrete Gefahr ableiten lasse und dass sich ein mögliches "Fehlverhalten von Personen" nicht als Begründung für eine vom individuellen Hund ausgehende konkrete Gefahr eigne.
  • VGH Bayern, 18.02.2004 - 24 B 03.645

    Negativtest nach der Kampfhundeverordnung; Vom Hund ausgehende konkrete Gefahr; …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
    Mit rechtskräftigem Urteil vom 18. Februar 2004 (24 B 03.645) hat der Senat das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Januar 2003, auf das das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss zur Begründung Bezug genommen hat, aufgehoben.
  • VG Regensburg, 18.03.2021 - RN 4 S 20.3099

    Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nach Beißattacken - Formelle Zuständigkeit …

    Dass Art. 83 Abs. 1 Bayerische Verfassung (BV) die "örtliche Polizei" als Angelegenheit der Gemeinde bezeichnet, führt nicht zwangsläufig dazu, dass Anordnungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung immer zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde gehören würden (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 11).

    Gleiches gilt für die Bestimmung des Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO), wonach Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dem eigenen Wirkungskreis zuzuordnen sind (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 11).

    Anordnungen im Bereich des Sicherheitsrechts rechnen dementsprechend dann zum eigenen Wirkungskreis, wenn die Gefahr, die abgewehrt werden soll, in ihren Auswirkungen und in ihrer Tragweite auf das Gemeindegebiet beschränkt ist (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 12).

    Ein anderes gilt dann, wenn eine Anordnung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nicht nur innerhalb des Gemeindegebiets vor dem gefährlichen Hund schützen soll, sondern alle Personen, die mit dem Hund zusammentreffen können, in ihren Schutzbereich einbezieht - unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb des Gemeindegebiets aufhalten (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 12).

    Weil eine solche Schutzrichtung regelmäßig anzunehmen ist, sofern sich aus dem Bescheid nichts anderes ergibt, haben Anordnungen gemäß Art. 18 Abs. 2 LStVG im Regelfall bayernweite Geltung und gehören deshalb zum übertragenen Wirkungskreis (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 13;… BayVGH, B.v. 20.1.2011 - 10 B 09.2966 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 20.08.2019 - 12 ZB 19.333

    Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben

    (…vgl. hierzu näher Wolff, in: Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaats Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 83 Rn. 30 f.: der Begriff "örtliche Polizei" im Sinne des)Art. 83 Abs. 1 BV erfasst auch die im LStVG niedergelegte Gefahrenabwehr und ist, soweit es - wie hier - um die Ahndung von Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit auf der Grundlage einer Verletzung von Ortsrecht (ZeS) geht, eigene ortspolizeiliche Aufgabe der Beklagten; siehe im Übrigen auch BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 -, NVwZ-RR 2004, 490).
  • VGH Bayern, 20.05.2020 - 12 B 19.1648

    Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. …

    Rn. 85 (…vgl. hierzu näher Wolff, in: Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaats Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 83 Rn. 30 f.: der Begriff "örtliche Polizei" im Sinne des Art. 83 Abs. 1 BV erfasst auch die im LStVG niedergelegte Gefahrenabwehr und ist, soweit es - wie hier - um die Ahndung von Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit auf der Grundlage einer Verletzung von Ortsrecht (ZeS) geht, eigene ortspolizeiliche Aufgabe der Beklagten; siehe im Übrigen auch BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 -, NVwZ-RR 2004, 490).
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