Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.08.2005 - 24 CS 05.959 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Augsburg, 27.06.2012 - Au 5 S 12.681
Kampfhund (Pitbull); Widerruf einer Haltererlaubnis; fehlendes berechtigtes …
Liegen die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwVfG für den Widerruf eines unter Widerrufsvorbehalt erteilten rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes vor, kann der Widerruf keinen strengeren Anforderungen unterliegen als der Widerruf eines entsprechenden rechtmäßigen Verwaltungsaktes (vgl. BayVGH vom 8.11.1999 Az. 11 B 96.3282; BayVGH vom 17.8.2005 Az. 24 CS 05.959). - VG Augsburg, 26.04.2022 - Au 8 K 21.1753
Keine Erlaubnis zum Halten von Brauenglattstirnkaimanen
Vielmehr muss mit der Haltung des gefährlichen Tiers ein Zweck verfolgt werden, der es rechtfertigt, das Restrisiko für die genannten Rechtsgüter hinzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - juris Rn.9, B.v. 20.3.2006 a.a.O., B.v. 17.08.2005 - 24 CS 05.959 - juris Rn. 21;… Luderschmid in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 37 Rn. 47; Körner/Mehringer, PdK Bayern, LStVG, Art. 37 Erl. Nr. 5.2). - VG München, 01.03.2018 - M 22 K 18.248
Berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
Das allgemeine, persönliche Sicherheitsbedürfnis erfüllt diese Anforderungen erkennbar nicht (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 17.8.2005 - 24 CS 05.959 - juris Rn. 21).
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