Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.12.2006 - 24 CS 06.2460 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 21.03.2011 - 10 AS 10.2499
Staatliches Sportwettenmonopol genügt derzeit nicht den unionsrechtlichen …
Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 6. Dezember 2006 zurück (Az. 24 CS 06.2460).Rn. 10 unter Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München vom 22. August 2006 (Az. M 22 S 06.2336) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2006 (Az. 24 CS 06.2460) die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (Az. M 22 K 07.1080 und 10 BV 08.2610) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 19. Juli 2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von Oberbayern vom 18. Januar 2005, ergänzt durch Bescheid vom 20. April 2006 sowie Widerspruchsbescheid der Regierung von Oberbayern vom 12. März 2008 anzuordnen.
Rn. 18 1. Der an keine Frist gebundene Änderungsantrag des Antragstellers gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO ist nach der rechtskräftigen Ablehnung seines Eilantrags gemäß § 80 Abs. 5 VwGO durch Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 22. August 2006 (Az. M 22 S 06.2336) und Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2006 (Az. 24 CS 06.2460) grundsätzlich zulässig.
- VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 BV 10.2505
Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten aufgehoben
Der dagegen gerichtete Eilantrag des Klägers gemäß § 80 Abs. 5 VwGO blieb ohne Erfolg (Beschluss d. VG München vom 22.8.2006 Az. M 22 S 06.2336 und Beschluss d. BayVGH vom 6.12.2006 Az. 24 CS 06.2460). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 6 B 11140/15
Duldung der Sportwettvermittlung in einer Verkaufsstelle - Mindestabstand von …
Durch die am 22. August 2015 in Kraft getretene gesetzliche Aufhebung der von der Antragstellerin bisher wahrgenommenen Möglichkeit, Sportwetten als Nebengeschäft in einer Verkaufsstelle zu vermitteln, ist die Bindung des Antragsgegners an die Duldung vom 30. März 2015, die ausdrücklich für eine Verkaufsstelle zur Sportwettvermittlung als Nebengeschäft ausgesprochen wurde, ohne Weiteres ebenso erloschen, wie dies nach § 38 Abs. 3 VwVfG kraft Gesetzes für eine Zusicherung nach wesentlicher Änderung der Sach- und Rechtslage gilt (vgl. hierzu BayVGH, 24 CS 06.2460, juris; OVG LSA, 3 R 53/13, ZLR 2014, 351, juris).
- VG München, 31.07.2008 - M 22 K 07.1080
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung an in Bayern nicht …
Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 22. August 2006 ab (Az. M 22 S 06.2336), die Beschwerde hiergegen wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 6. Dezember 2006 (Az. 24 CS 06.2460) zurück. - VG München, 09.10.2008 - M 22 K 07.2833
Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung und -veranstaltung in einer …
Danach spricht es beispielsweise für die Annahme einer (nur) betriebsstättenbezogenen Untersagung der Tätigkeit, obwohl der Tenor des Bescheids die Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung und -veranstaltung nicht auf eine einzelne Betriebsstätte bezieht, wenn im Betreff des Bescheids ("Vollzug des LStVG, Unterbindung illegaler Sportwetten; hier: Betriebsstätte K.str.") eine konkrete Betriebsstätte genannt wird (BayVGH vom 22.7.2008 Az. 10 CS 08.1154) oder wenn die Bescheidsbegründung ihrem Wortlaut nach auf das einzige, im Zeitpunkt des Bescheidserlasses betriebene Geschäftslokal abstellt (BayVGH vom 6.12.2006 Az. 24 CS 06.2460). - VG München, 09.10.2008 - M 22 K 07.5909
Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung und -veranstaltung in einer …
Danach spricht es beispielsweise für die Annahme einer (nur) betriebsstättenbezogenen Untersagung der Tätigkeit, obwohl der Tenor des Bescheids die Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung und -veranstaltung nicht auf eine einzelne Betriebsstätte bezieht, wenn im Betreff des Bescheids ("Vollzug des LStVG, Unterbindung illegaler Sportwetten; hier: Betriebsstätte K.str.") eine konkrete Betriebsstätte genannt wird (BayVGH vom 22.7.2008 Az. 10 CS 08.1154) oder wenn die Bescheidsbegründung ihrem Wortlaut nach auf das einzige, im Zeitpunkt des Bescheidserlasses betriebene Geschäftslokal abstellt (BayVGH vom 6.12.2006 Az. 24 CS 06.2460). - VG München, 28.04.2008 - M 22 S 08.1151
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung; Untersagung des …
Dass jedenfalls ab dem 28. März 2006 das Vermitteln von Sportwetten an einen Veranstalter, der zwar eine von einem anderen EU-Mitgliedstaat, jedoch nicht von einer bayerischen Behörde erteilte Erlaubnis hat, auf der Grundlage der genannten Vorschriften ordnungsrechtlich unterbunden werden konnte, wurde in einer Vielzahl von Entscheidungen des erkennenden Gerichts und des BayVGH entschieden, so auch in den o.g., den früheren Betreiber der Betriebsstätte betreffenden Beschlüssen (z.B. VG München vom 22.8.2006 Az. M 22 S 06.2336, bestätigt durch BayVGH vom 6.12.2006 Az. 24 CS 06.2460), auf die an dieser Stelle verwiesen wird.
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