Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.03.2006 - 24 CS 06.437 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- VG Regensburg, 08.01.2019 - RO 4 S 18.2008
Widerruf eines Negativattests für einen "Kampfhund" sowie Haltungsuntersagung
Entsprechend hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgehalten, dass eine Haltungsuntersagung schon vor Beantragung einer Haltererlaubnis verhältnismäßig ist, wenn das betreffende Tier - wie hier - nach erfolgreichem Antragsverfahren an den Halter zurückgegeben werden kann (B.v. 20.3.2006 - 24 CS 06.437 - juris Rn. 18). - VG Regensburg, 14.12.2017 - RO 4 S 17.1906
Rücknahme der Zusicherung einer Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes
Im Hinblick auf die von Kampfhunden ausgehenden erheblichen Gefahren für die Allgemeinheit ist eine restriktive Auslegung der Vorschrift geboten (vgl. z.B. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. März 2006 - 24 CS 06.437 -, juris Rn. 19).Soweit sie vorbringt, dass sie die Hunderasse "American Staffordshire Terrier" interessiere und sie allgemein Hunde liebe, wird lediglich ein allgemeines Liebhaberinteresse geltend gemacht, welches nach der ständigen oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht ausreichend ist, um ein berechtigtes Interesse zum Halten eines Kampfhundes nachzuweisen (vgl. z.B. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. März 2006 - 24 CS 06.437 -, juris Rn. 19; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 02. Juni 2014 - 10 ZB 12.2320 -, juris Rn. 6).
- VG Augsburg, 26.04.2022 - Au 8 K 21.1753
Keine Erlaubnis zum Halten von Brauenglattstirnkaimanen
Der Begriff des "berechtigten Interesses" ist restriktiv auszulegen, um nicht das Tatbestandsmerkmal entgegen der Absicht des Gesetzgebers seiner beschränkenden Funktion in der Praxis weitestgehend zu berauben, was den sicherheitsrechtlichen Zielen der Vorschrift zuwiderliefe (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2006 - 24 CS 06.437 - juris Rn. 19, U.v. 19.3.2019 - 10 BV 18.1917 - juris Rn. 45;… VG Würzburg, B.v. 13.11.2009 - W 5 S 09.988 - juris Rn. 15).Vielmehr muss mit der Haltung des gefährlichen Tiers ein Zweck verfolgt werden, der es rechtfertigt, das Restrisiko für die genannten Rechtsgüter hinzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 10 CS 09.3017 - juris Rn.9, B.v. 20.3.2006 a.a.O., B.v. 17.08.2005 - 24 CS 05.959 - juris Rn. 21;… Luderschmid in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 37 Rn. 47; Körner/Mehringer, PdK Bayern, LStVG, Art. 37 Erl. Nr. 5.2).
- VG Augsburg, 24.10.2022 - Au 8 S 22.1562
Erfolgreicher Eilantrag gegen Haltungsuntersagung und Abgabepflicht für einen …
Im Übrigen existiert in dem Bereich der Gefahrabwehr eine solche Duldung nicht (vgl. etwa BayVGH, B.v. 20.3.2006 - 24 CS 06.437 - juris Rn. 21). - VG Würzburg, 13.11.2009 - W 5 S 09.988
Haltung eines gefährlichen Tieres wildlebender Art; Tigerpython; (kein) …
Obwohl in der VZ zu Art. 37 LStVG unter Nr. 37.3 lapidar ausgeführt wird, ein berechtigtes Interesse könne ein wissenschaftliches, wirtschaftliches oder sonstiges persönliches Interesse sein, ist der Begriff des "berechtigten Interesses" restriktiv auszulegen, um nicht das Tatbestandsmerkmal des berechtigten Interesses entgegen der Absicht des Gesetzgebers seiner beschränkenden Funktion in der Praxis weitgehend zu berauben, was den sicherheitsrechtlichen Zielen der Vorschrift zuwiderliefe (ständige Rspr. der Kammer, z.B. U.v. 25.07.2003, W 5 K 02.1465; BayVGH, B.v. 20.03.2006, 24 CS 06.437 unter Hinweis auf Bengl/Berner/Emmerig, BayLStVG, Anm. 5c zu Art. 37 LStVG). - VG Augsburg, 28.02.2023 - Au 8 S 23.133
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Kampfhund Kategorie I (American, …
Im Übrigen existiert in dem Bereich der Gefahrenabwehr ein solche Duldung nicht (vgl. dazu etwa BayVGH, B.v. 20.3.2006 - 24 CS 06.437 - juris Rn. 21). - VG München, 18.01.2024 - M 22 K 23.856
Kampfhund Kategorie I, Haltungserlaubnis, Verbringen von Kampfhunden aus der …
Würden Liebhaberinteressen genügen, so würde das Tatbestandsmerkmal des berechtigten Interesses - entgegen der Absicht des Gesetzgebers - seine beschränkende Funktion in der Praxis weitgehend verlieren, was den sicherheitsrechtlichen Zielen der Vorschrift zuwiderliefe (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2006 - 24 CS 06.437 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 18.01.2010 - 10 CS 09.3017
Vorläufiger Rechtsschutz gegen das Verbot, eine Schlange zu halten
Da in der Begründung darüber hinaus darauf hingewiesen wird, das von der Haltung gefährlicher Tiere in einem Wohngebiet ausgehende Risiko nicht hinnehmen zu wollen, genügt die Begründung der sofortigen Vollziehung gerade noch der Anforderung des § 80 Abs. 3 VwGO (vgl. BayVGH vom 20.3.2006 Az. 24 CS 06.437 ). - VG Regensburg, 12.10.2023 - RO 4 S 23.323
Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen Haltungsuntersagung für einen American …
Rn. 32 Um die beschränkende Funktion des Merkmals des berechtigten Interesses im Sinne des Art. 37 Abs. 2 S. 1 LStVG nicht zu unterlaufen, ist das Tatbestandsmerkmal restriktiv auszulegen (vgl. BayVGH München, BeckRS 2009, 40746; BayVGH, BeckRS 2018, 28773; VG Würzburg, BeckRS 2009, 49403). - VG Regensburg, 12.10.2023 - RO 4 E 23.322
Berechtigtes Interesse an der Haltung von Kampfhunden, Anforderungen an …
Rn. 23 Um die beschränkende Funktion des Merkmals des berechtigten Interesses im Sinne des Art. 37 Abs. 2 S. 1 LStVG nicht zu unterlaufen, ist das Tatbestandsmerkmal restriktiv auszulegen (vgl. BayVGH München, BeckRS 2009, 40746; BayVGH, BeckRS 2018, 28773; VG Würzburg, BeckRS 2009, 49403). - VG München, 01.03.2018 - M 22 K 18.248
Berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
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