Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.09.2007 - 24 CS 07.2053 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 03.07.2007 - M 21 S 07.375
- VGH Bayern, 12.09.2007 - 24 CS 07.2053
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 02.11.2006 - 24 C 06.2584
Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2007 - 24 CS 07.2053
Bei einer längeren Trennung erscheint es als wahrscheinlicher, dass sie dauerhaft ist, selbst wenn die Ehegatten anschließend wieder in ehelicher Gemeinschaft leben (BayVGH vom 2. November 2006 Az. 24 C 06.2584 und vom 29.2.2000 InfAuslR 2000, 402).
- VG Ansbach, 28.01.2020 - AN 11 K 16.01570
Familiäre Lebensgemeinschaft;, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht;, keine besondere …
Ob eine Trennung vorliegt und ob sie endgültig ist, muss nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der bekundeten Absichten der Eheleute beurteilt werden und unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2007 - 24 CS 07.2053 - juris Rn. 22).Trotz des (zunächst noch) formellen Bestehens der Ehe ist die eheliche Lebensgemeinschaft beendet, wenn sich die Eheleute endgültig getrennt haben; die tatsächliche Trennung besteht in der Regel in der Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2007 - 24 CS 07.2053 - juris Rn. 22).
Rn. 24 Zwar darf die Ausländerbehörde während eines Zeitraums, innerhalb dessen die Trennung noch nicht abschließend als endgültig beurteilt werden kann, nicht in den rechtlich geschützten Bestand einer Ehe eingreifen und keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen treffen (BayVGH, B.v. 12.9.2007 - 24 CS 07.2053 - juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 12.12.2017 - 10 ZB 17.1993
Zur Verkürzung der Geltungsdauer der zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft …
Ob eine Trennung vorliegt und ob sie endgültig ist, muss nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der bekundeten Absicht der Eheleute beurteilt werden und unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (BayVGH, B.v. 12.9.2007 - 24 CS 07.2053 - juris Rn. 22). - VG München, 17.11.2016 - M 12 K 16.1726
Rücknahme des Aufenthaltstitels und Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen …
Trotz des formellen Weiterbestehens einer Ehe ist die eheliche Lebensgemeinschaft beendet, wenn sich die Eheleute endgültig getrennt haben; die tatsächliche Trennung besteht in der Regel in der Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft (vgl. BayVGH, B. v. 12.9.2007 - 24 CS 07.2053 - juris).
- VG Augsburg, 28.03.2018 - Au 6 K 17.1167
Nachträgliche Befristung der Geltungsdauer einer eheabhängigen …
Trotz des formellen Bestehens einer Ehe ist die eheliche Lebensgemeinschaft beendet, wenn sich die Eheleute endgültig getrennt haben; die tatsächliche Trennung besteht in der Regel in der Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2007 - 24 CS 07.2053 - juris); dies ist vorliegend erfolgt. - VG München, 05.07.2017 - M 12 S 17.2092
Ausweisung wegen Erschleichens des Aufenthaltstitels
Trotz des formellen Weiterbestehens einer Ehe ist die eheliche Lebensgemeinschaft beendet, wenn sich die Eheleute endgültig getrennt haben; die tatsächliche Trennung besteht in der Regel in der Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2007 - 24 CS 07.2053 - juris). - VGH Bayern, 30.10.2008 - 19 CS 08.2617
Ausländerrecht/Aufenthaltserlaubnis; 2-jährige Ehezeit (nicht erfüllt), …
Mit dem Scheidungsantrag als objektivem Kriterium wird vielmehr das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft belegt (vgl. BayVGH B.v. 12.9.2007 - 24 CS 07.2053, Juris). - VG Augsburg, 18.03.2019 - Au 6 S 19.163
Befristung einer Aufenthaltserlaubnis nach Auflösung der ehelichen …
Trotz des formellen Bestehens einer Ehe ist die eheliche Lebensgemeinschaft beendet, wenn sich die Eheleute endgültig getrennt haben; die tatsächliche Trennung besteht in der Regel in der Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2007 - 24 CS 07.2053 - juris); dies ist vorliegend erfolgt, da die Ehegatten jedenfalls seit dem 7. November 2019 getrennt leben und die Ehefrau keine Versöhnung anstrebt. - VG Augsburg, 11.06.2018 - Au 6 S 18.750
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug bei Getrenntleben
Trotz des formellen Bestehens einer Ehe ist die eheliche Lebensgemeinschaft beendet, wenn sich die Eheleute endgültig getrennt haben; die tatsächliche Trennung besteht in der Regel in der Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2007 - 24 CS 07.2053 - juris); dies ist vorliegend erfolgt. - VG Augsburg, 24.02.2016 - Au 6 K 15.1467
Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Ehegatten nach Aufhebung der …
Trotz des formellen Bestehens einer Ehe ist die eheliche Lebensgemeinschaft beendet, wenn sich die Eheleute endgültig getrennt haben; die tatsächliche Trennung besteht in der Regel in der Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft (vgl. BayVGH, B. v. 12.9.2007 - 24 CS 07.2053 - juris). - VG Augsburg, 23.04.2008 - Au 1 S 08.419
Kosovarischer Staatsangehöriger; nachträgliche zeitliche Beschränkung der …
In diesem Fall wird die Zwei-Jahres-Frist wieder neu in Lauf gesetzt (VGH Baden-Württemberg vom 12.06.2002 FamRZ 2002, 1476; BayVGH vom 12.09.2007 Az. 24 CS 07.2053, Hailbronner, a.a.O. RdNr. 13 zu § 31). - VG Münster, 10.02.2011 - 8 K 2107/10
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen bei Fortbestehen …
- VG München, 06.03.2017 - M 12 K 17.217
Kein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis wegen Familiennachzugs
- VG München, 20.10.2016 - M 12 K 16.1157
Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis wegen Fehlens einer ehelichen …
- VG Hamburg, 08.10.2010 - 15 E 898/10
Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht: Ermittlung der Ehebestandszeit bei …
- VG Düsseldorf, 15.03.2013 - 7 L 2384/12
Aufenthaltserlaubnis Verlängerung eheliche Gemeinschaft Zusammenleben
- VGH Bayern, 12.12.2008 - 19 CS 08.2842
Ausländerrecht/Aufenthaltserlaubnis; 2-jährige Ehezeit (nicht erfüllt); …
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