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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.03.1997 - 24 CS 96.3366   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11458
VGH Bayern, 04.03.1997 - 24 CS 96.3366 (https://dejure.org/1997,11458)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.1997 - 24 CS 96.3366 (https://dejure.org/1997,11458)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 1997 - 24 CS 96.3366 (https://dejure.org/1997,11458)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.01.1996 - 3 NB 2.94

    Werbeverbot für Apotheker

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.1997 - 24 CS 96.3366
    Wenn daher von einem höher gelegenen Grundstück Abbröckelungen auch aufgrund von Natureinwirkungen drohen, die tiefer gelegene Häuser gefährden, dann darf nicht das Bewohnen dieser Häuser verboten, sondern muss dem Oberlieger die Einrichtung von Schutzanlagen aufgegeben werden (vgl. BayVGH vom 26.9.1995, BayVBl 1996, 473 f.).
  • VGH Bayern, 26.09.1995 - 21 B 95.1527

    Die im Zivilrecht zu § 1004 BGB entwickelten Grundsätze sind auf das öffentliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.1997 - 24 CS 96.3366
    Die Umstände des Falles sind nicht so gelagert, dass von dem Grundsatz, wonach der Grundstückseigentümer als Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen ist, abzuweichen ist (vgl. BayVGH, BayVBl 1996, 437).
  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 20 CS 14.1663

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Treten im Sinn der Trinkwasserverordnung relevante Störungen in der Trinkwasserinstallation auf, kann (auch) der Inhaber dieser Anlage sicherheits- und gesundheitsrechtlich in Anspruch genommen werden, weil eine rechtliche Pflicht zum Handeln besteht (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.1997 Az. 24 CS 96.3366 = BayVBl 1997, 502), und zwar auch in den Fällen, bei denen Störungen von Teilen der Anlage ausgehen können, die, wie hier im summarischen Verfahren ersichtlich, sich im Sondereigentum befinden, nämlich die Armaturen zur Wasserentnahme in den jeweiligen Wohnungen.
  • VGH Bayern, 04.06.2020 - 10 CS 20.839

    Inanspruchnahme des Eigentümers eines Oberliegergrundstücks wegen Felssturzgefahr

    Rn. 18 Der Eigentümer eines Grundstücks kann damit grundsätzlich im Wege der Zustandsstörerhaftung nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 LStVG in Anspruch genommen werden, wenn von seinem Grundstück Felsen auf ein Unterliegergrundstück zu stürzen drohen (BVerwG, U.v. 31.7.1998 - 1 B 229-97 - NJW 1999, 231; BayVGH, B.v. 4.3.1997 - 24 CS 96.3366 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 26.9.1995 - 21 B 95.1527 - BayVBl. 1996, 437).
  • VG Saarlouis, 18.04.2008 - 11 K 20/06

    Störerauswahl; Zustandsstörer; Notmaßnahmen; Gewässerunterhaltungspflicht; Ufer; …

    Rn. 61 vgl. im Übrigen dazu, dass im Falle einer von einem Oberliegergrundstück ausgehenden Steinschlaggefahr die Eigentümer der bedrohten Unterliegergrundstücke nicht polizeipflichtig sind VGH München, Urteil vom 4.3.1997 - 24 CS 96.3366 - und OVG Koblenz, Urteil vom 1.10.1997 - 11 A 1254296 -, beide zitiert nach Juris..
  • VGH Bayern, 06.09.2001 - 24 ZB 00.1797

    Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers zur Sicherung vor …

    Der Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres gegen den Bescheid erhobenen Widerspruchs blieb ohne Erfolg (Senatsbeschluss v. 4.3.1997 - 24 CS 96.3366).
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