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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.11.2007 - 24 DH 761/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30768
VGH Hessen, 29.11.2007 - 24 DH 761/07 (https://dejure.org/2007,30768)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.11.2007 - 24 DH 761/07 (https://dejure.org/2007,30768)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. November 2007 - 24 DH 761/07 (https://dejure.org/2007,30768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Anwendbarkeit begünstigender Vorschriften des Hessischen Disziplinargesetzes - DG HE - in Altfällen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Zur Anwendbarkeit begünstigender Vorschriften des Hessischen Disziplinargesetzes - DG HE - in Altfällen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2007 - 24 DH 761/07
    Denn anders als Umstände, die bereits zur Tatbegehung vorgelegen haben und deshalb als subjektive Handlungsmerkmale im Bereich des Verschuldens und der Beweggründe für die Tat entlastend wirken können (vgl. hierzu nur BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005, 2 C 12.04, BVerwGE 124, 252, 258 ff. sowie Urteil vom 3. Mai 2007, 2 C 30.05, abgedruckt in Dokumentarische Berichte aus dem Bundesverwaltungsgericht, Nr. 21/2007, S. 288) handelt es sich hier um persönliche Schwierigkeiten, die erst nach der Tat aufgetreten sind und die daher in keinem Zusammenhang zum Tatgeschehen und der Schwere des Dienstvergehens stehen.

    Rn. 45 Die Disziplinarkammer hat daher angesichts der Schwere des Dienstvergehens, nach der sich die Dauer der Gehaltskürzung richtet (vgl. Urteile des Disziplinarhofs vom 06.09.2002 - 24 DH 3768/00 - und vom 10.02.2006 - 24 DH 2518/05 - sowie BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007, a.a.O.) zu Recht die gesetzlich zulässige Höchstdauer der Gehaltskürzung   - nach altem Recht fünf Jahre gemäß § 8a Abs. 1 Satz 1 HDO - ausschöpfen wollen.

  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2007 - 24 DH 761/07
    Denn nach dem Günstigkeitsprinzip gebietet die Auslegung der Übergangsvorschrift des § 85 BDG für das Bundesdisziplinarrecht, dass die in der Neuregelung enthaltenen Besserstellungen im Vergleich zum alten Recht einem angeschuldigten Beamten auch dann zugute kommen müssen, wenn dieser sich noch in einem Altverfahren nach der Bundesdisziplinarordnung zu verantworten hat (BVerwG, Urteile vom 17. März 2004, 1 D 23.03 und vom 8. September 2004, 1 D 18.03).

    Die Anwendbarkeit dieser Kürzungsvorschrift in Altfällen hat das Bundesverwaltungsgericht für das Bundesdisziplinarrecht (§ 8 Abs. 4 Satz 2 BDG) ausdrücklich festgestellt (BVerwG, Urteil vom 8. September 2004, 1 D 18.03), und die Gleichheit der Interessenlage gebietet eine Übertragung auf das Hessische Disziplinarrecht genauso wie bei der Höchstdauer der Gehaltskürzung.

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2007 - 24 DH 761/07
    Denn anders als Umstände, die bereits zur Tatbegehung vorgelegen haben und deshalb als subjektive Handlungsmerkmale im Bereich des Verschuldens und der Beweggründe für die Tat entlastend wirken können (vgl. hierzu nur BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005, 2 C 12.04, BVerwGE 124, 252, 258 ff. …sowie Urteil vom 3. Mai 2007, 2 C 30.05, abgedruckt in Dokumentarische Berichte aus dem Bundesverwaltungsgericht, Nr. 21/2007, S. 288) handelt es sich hier um persönliche Schwierigkeiten, die erst nach der Tat aufgetreten sind und die daher in keinem Zusammenhang zum Tatgeschehen und der Schwere des Dienstvergehens stehen.
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 D 23.03

    >

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2007 - 24 DH 761/07
    Denn nach dem Günstigkeitsprinzip gebietet die Auslegung der Übergangsvorschrift des § 85 BDG für das Bundesdisziplinarrecht, dass die in der Neuregelung enthaltenen Besserstellungen im Vergleich zum alten Recht einem angeschuldigten Beamten auch dann zugute kommen müssen, wenn dieser sich noch in einem Altverfahren nach der Bundesdisziplinarordnung zu verantworten hat (BVerwG, Urteile vom 17. März 2004, 1 D 23.03 und vom 8. September 2004, 1 D 18.03).
  • BVerwG, 09.12.1982 - 1 D 42.82

    Erforderlichkeit einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten neben …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2007 - 24 DH 761/07
    Denn nach seinem insoweit entscheidungserheblichen Persönlichkeitsbild (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 9.12.1982, 1 D 42.82 = BVerwGE 76, 43 sowie Köhler/Ratz, Rdnr. 20f zu § 14 BDO) ließ sich jedenfalls zunächst eine Wiederholungsgefahr nicht ohne weiteres ausschließen, weil der Beamte keine ausreichende Einsicht in die Tragweite der von ihm begangenen Dienstpflichtverletzungen gezeigt hat.
  • BVerwG, 26.06.1985 - 1 D 49.84

    Urkundenfälschung und Falschbeurkundung im Amt in mehreren Fällen als …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2007 - 24 DH 761/07
    Dieser weitergehende Sachverhalt gehört auch nicht mehr zu dem historischen Geschehensablauf, sondern lässt sich genauso ohne die Ereignisse in der Wohnung verwirklichen und damit gesondert bewerten (vgl. zu diesem Kriterium nur BVerwG, Urteil vom 26.6.1985, 1 D 49.84, ergangen zu dem mit § 11 a HDO insoweit identischen § 14 BDO).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 81 D 2.10

    Disziplinarverfahren wegen mehrerer Dienstvergehen einer Bürgermeisterin

    Ihr wesensprägender Zweck ist es, in einem monatlichen Rhythmus wiederkehrend erzieherisch auf den Beamten einzuwirken, indem ihm jeweils bei der Überweisung seiner um die Kürzung verminderten Dienstbezüge das begangene Dienstvergehen vor Augen geführt wird, um zu erreichen, dass er sich künftig pflichtgemäß verhält (…so Weiß, in: GKÖD, Band 2, Kommentar, M § 8, Rn. 2; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 D 51.83 -, juris Rn. 12; VGH Kassel, Urteil vom 29. November 2007 - 24 DH 761/07 -, juris Rn. 49).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 80 D 2.12

    "Ansehen des Beamtentums" als Tatbestandsmerkmal eines außerdienstlichen …

    Ihr wesensprägender Zweck ist es, in einem monatlichen Rhythmus wiederkehrend erzieherisch auf den Beamten einzuwirken, indem ihm jeweils bei der Überweisung seiner um die Kürzung verminderten Dienstbezüge das begangene Dienstvergehen vor Augen geführt wird, um zu erreichen, dass er sich künftig pflichtgemäß verhält (…so Weiß, in: GKÖD II, Band 2, Kommentar, M § 8, Rn. 2; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 D 51.83 -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 21. Februar 2013, a.a.O., Rn. 111; VGH Kassel, Urteil vom 29. November 2007 - 24 DH 761/07 -, juris Rn. 49).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 81 D 1.11

    Kommunaler Wahlbeamter; hauptamtlicher Bürgermeister; Dienstpflichtverletzung; …

    Ihr wesensprägender Zweck ist es, in einem monatlichen Rhythmus wiederkehrend erzieherisch auf den Beamten einzuwirken, indem ihm jeweils bei der Überweisung seiner um die Kürzung verminderten Dienstbezüge das begangene Dienstvergehen vor Augen geführt wird, um zu erreichen, dass er sich künftig pflichtgemäß verhält (…so Weiß, in: GKÖD II, Band 2, Kommentar, M § 8, Rn. 2; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 D 51.83 -, juris Rn. 12; VGH Kassel, Urteil vom 29. November 2007 - 24 DH 761/07 -, juris Rn. 49).
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