Rechtsprechung
| VG Düsseldorf, 27.10.2020 - 24 L 2020/20 |
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 27.10.2020 - 24 L 2020/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 13 B 1758/20
Wird zitiert von ...
- VG Düsseldorf, 22.12.2020 - 29 L 2547/20
Corona Testverpflichtung Allgemeinverfügung Zeitarbeitsfirma Fleischindustrie …
Rn. 36 Vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2011 - 27 K 6026/09 -, juris Rn. 30 ff. und Beschluss vom 27. Mai 2011 - 27 L 1602/10 -, juris Rn. 51 ff. jeweils unter Verweis u.a. auf BVerfG, Urteil vom 22. März 1983 - 2 BvR 475/78 -, juris Rn. 95 ff.; siehe auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. März 2019 - 3 M 47/19 -, juris Rn. 13 ff.; zur Vorgängerregelung der hier streitgegenständlichen Allgemeinverfügung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 24 L 2020/20 -, n.v.Rn. 38 So auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 24 L 2020/20 -, n.v.
Demgegenüber hat der Antragsgegner im Verfahren 24 L 2020/20 vorgetragen, nach seiner Erfahrung verweigerten sich Mitarbeitende in der Fleischindustrie keiner Testung.
Rn. 68 Ungeachtet dessen hat der Antragsgegner im Verfahren 24 L 2020/20 erklärt, dass die Antragstellerin von der Testverpflichtung befreit sei, wenn ein Mitarbeiter sich weigere, sich testen zu lassen.
Rn. 77 Vgl. dazu ausführlich VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2020 - 7 L 1564/20 -, juris Rn. 52 ff.; siehe auch VG Minden, Beschluss vom 24. August 2020 - 7 L 662/20 -, juris Rn. 68 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 24 L 2020/20 -, n.v.; a.A. VG Münster, Beschluss vom 6. August 2020 - 5 L 596/20 -, juris Rn. 18 ff.
Zum einen hat sie insoweit auch in diesem Verfahren - wie im Verfahren 24 L 2020/20 - nicht konkretisiert, ob es sich dabei um eine Testung handelt, die der in der streitgegenständlichen Allgemeinverfügung geforderten vergleichbar ist.
Zum anderen hat der Antragsgegner im Verfahren 24 L 2020/20 erklärt, dass bei einer Vergleichbarkeit auch die Vorlage der niederländischen Testergebnisse akzeptiert werde.
Rn. 87 So auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 24 L 2020/20 -, n.v.
Diesen Streitwert hatte die Antragstellerin unter Bezugnahme auf den Beschluss des VG Düsseldorf vom 25. August 2020 - 7 L 1564/20 - auch im Verfahren gegen die Vorgängerregelung der hier streitgegenständlichen Allgemeinverfügung (24 L 2020/20) angegeben.
Rn. 91 So auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 24 L 2020/20 -, n.v.
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