Rechtsprechung
| OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
RVG § 32 Abs. 1; GKG § 68 Abs. 3; RVG-VV Nr. 3104
Streitwertbeschwerde; Terminsgebühr; Gegenstandswert; Teilrücknahme der Klage; Gebührenfreiheit; Gegenstandswert der anwaltlichen Terminsgebühr bei Teilrücknahme der Klage vor der mündlichen Verhandlung - IWW
§ 32 Abs. 1 RVG, § 269 Abs. 1 ZPO, Nr. 3104 RVG VV
Gebührenrecht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgeblichkeit des für die Gerichtsgebühren festgesetzten Gegenstandswertes für die Gebühren des Rechtsanwalts; Höhe des Gegenstandswertes für die Terminsgebühr bei teilweiser Klagerücknahme vor der mündlichen Verhandlung; Gerichtsgebühren für eine unzulässige Beschwerde ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klagerücknahme vor der Verhandlung: Gegenstandswert für Terminsgebühr?
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Festsetzung des Gegenstandswerts einer Terminsgebühr
Verfahrensgang
- LG Hannover, 20.12.2022 - 9 O 8/22
- LG Hannover, 02.02.2023 - 9 O 8/22
- OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09
Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der …
Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
Hierfür genügt nach allgemeiner Ansicht allein die Terminswahrnehmung durch den Rechtsanwalt, der in dem Termin lediglich vertretungsbereit anwesend sein muss, ohne dass es darauf ankommt, ob tatsächlich Anträge gestellt werden oder eine Erörterung stattfindet (BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 3/09, NJW 2011, 529 Rn. 9 mwN). - OLG München, 16.10.2020 - 11 W 1436/20
Kostenfestsetzungsverfahren - Auseinanderfallen von Gerichts- und Anwaltskosten
Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
Das gilt insbesondere für die Terminsgebühr nach Nr. 3104 RVG-VV. Denn diese richtet sich nach dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit in der mündlichen Verhandlung, während für die gerichtliche Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 GKG-KV gemäß § 39 GKG der Gesamtwert aller während des Verfahrens anhängig gemachter Gegenstände maßgebend ist (OLG München, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 11 W 1436/20, FamRZ 2021, 380, 381 mwN; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 W 4619/21, NJW 2022, 951 Rn. 10, 12). - BGH, 14.12.2017 - IX ZR 243/16
Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr bei zunächst …
Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
Voraussetzung für die Anwendung des § 32 Abs. 1 RVG ist demgemäß, dass sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auftragsgemäß auf denselben Gegenstand bezogen hat, der auch der gerichtlichen Tätigkeit zugrunde lag (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2017 - IX ZR 243/16, NJW-RR 2018, 700 Rn. 21 f mwN;… Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl., § 32 Rn. 7 ff).
- BGH, 03.03.2014 - IV ZB 4/14
Gerichtsgebührenbefreiung: Kostenpflichtigkeit einer kraft Gesetzes …
Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
Diese gilt zwar nicht, wenn die Beschwerde unstatthaft ist (BGH, Beschluss vom 3. März 2014 - IV ZB 4/14, NJW 2014, 1597 mwN). - OLG Bremen, 05.01.2022 - 2 W 56/21
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Wert des Streitgegenstandes im …
Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die vom Landgericht vorgenommene gestaffelte Streitwertfestsetzung zutreffend ist (vgl. hierzu OLG Dresden…, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 12 W 367/22, juris Rn. 4; OLG Bremen, Beschluss vom 5. Januar 2022 - 2 W 56/21, juris Rn. 6; jew. mwN). - OLG Nürnberg, 12.01.2022 - 2 W 4619/21
Keine Streitwertfestsetzung nach Verfahrensabschnitten
Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
Das gilt insbesondere für die Terminsgebühr nach Nr. 3104 RVG-VV. Denn diese richtet sich nach dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit in der mündlichen Verhandlung, während für die gerichtliche Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 GKG-KV gemäß § 39 GKG der Gesamtwert aller während des Verfahrens anhängig gemachter Gegenstände maßgebend ist (OLG München, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 11 W 1436/20, FamRZ 2021, 380, 381 mwN; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 W 4619/21, NJW 2022, 951 Rn. 10, 12). - OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 18 W 132/19
Zur Terminsgebühr bei einer teilweisen Klagerücknahme
Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
Danach wäre, hätte der Klägervertreter die Klage erst im Termin teilweise zurückgenommen, die Terminsgebühr grundsätzlich bereits in voller Höhe aus dem ursprünglichen Streitwert angefallen und bliebe gemäß § 15 Abs. 4 RVG erhalten, nachdem die Verhandlung mit dem Aufruf der Sache (§ 220 Abs. 1 ZPO) begonnen hatte (…vgl. BGH aaO; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 18 W 132/19, juris Rn. 4 f;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl., Anhang VI Rn. 329). - OLG Dresden, 19.07.2022 - 12 W 367/22
Für eine gestaffelte Streitwertfestsetzung gemäß § 63 GKG nach …
Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die vom Landgericht vorgenommene gestaffelte Streitwertfestsetzung zutreffend ist (vgl. hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 12 W 367/22, juris Rn. 4; OLG Bremen…, Beschluss vom 5. Januar 2022 - 2 W 56/21, juris Rn. 6; jew. mwN). - KG, 05.01.2006 - 1 W 258/05
Rechtsanwaltsgebühren: Terminsgebühr bei Klagerücknahme und Verhandlung über die …
Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
Da sich nach einer Teilrücknahme der Klage nachfolgende Gebühren jedenfalls dann nur noch aus der rechtshängig verbleibenden Hauptsache errechnen, wenn die Rücknahme dem Gericht in der Verhandlung bekannt ist (…Müller-Rabe aaO Rn. 322), richtet sich der für die Terminsgebühr maßgebliche Wert der anwaltlichen Tätigkeit in der mündlichen Verhandlung nach dem geringeren Wert der geänderten Anträge (vgl. KG, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 1 W 258/05, juris Rn. 4;… Müller-Rabe aaO Rn. 333). - OLG Koblenz, 06.03.2002 - 5 W 100/02
Streitwert: Negative Feststellungs- und Löschungsklage
Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
In diesem Fall ist die Beschwerde nach § 68 Abs. 3 GKG gebührenfrei (OLG Koblenz, Beschluss vom 6. März 2002 - 5 W 100/02, juris Rn. 19).
- OLG Düsseldorf, 03.05.2023 - 15 W 9/23
Beschwerde gegen Streitwertbeschluss durch Prozessbevollmächtigten …
Der Grundsatz des § 32 RVG, wonach die gerichtliche Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werts auch für die Gebühren des Rechtsanwalts bestimmend ist, gilt nur insoweit, als sich der Gegenstand der gerichtlichen Tätigkeit mit derjenigen des Rechtsanwalts deckt (…OLG Nürnberg, NJW 2022, 951 Rn. 12;… OLG Dresden, Beschl. v. 19.07.2022 - 12 W 367/22, NJOZ 2022, 1490 Rn. 4; OLG Celle Beschl. v. 23.2.2023 - 24 W 2/23, BeckRS 2023, 2677 Rn. 9).Das gilt insbesondere für die Terminsgebühr nach Nr. 3104 RVG-VV. Denn diese richtet sich nach dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit in der mündlichen Verhandlung (…vgl. OLG München, Beschl. v. 16.10.2020 - 11 W 1436/20, NJOZ 2021, 1055 Rn. 10; OLG Celle Beschl. v. 23.2.2023 - 24 W 2/23, BeckRS 2023, 2677 Rn. 9 m.w.N.).
- OLG Bremen, 04.03.2024 - 1 U 12/22
Bemessung der Anwaltsgebühr im Rahmen der Durchsetzung des Anspruchs auf …
Der Grundsatz des § 32 RVG, wonach die gerichtliche Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werts auch für die Gebühren des Rechtsanwalts bestimmend ist, gilt dagegen nur insoweit, als sich der Gegenstand der gerichtlichen Tätigkeit mit derjenigen des Rechtsanwalts deckt (siehe BGH…, Urteil vom 11.11.1976 - III ZR 57/75, juris Rn. 16, MDR 1977, 295;… Urteil vom 14.12.2017 - IX ZR 243/16, juris Rn. 21 ff., NJW-RR 2018, 700; OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2023 - 24 W 2/23, juris Rn. 11, JurBüro 2023, 193; OLG Dresden…, Beschluss vom 19.07.2022 - 12 W 367/22, juris Rn. 4, JurBüro 2022, 474; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 03.05.2023 - I-15 W 9/23, juris Rn. 10, NJW-RR 2023, 844; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 12.01.2022 - 2 W 4619/21, juris Rn. 12, NJW 2022, 951). - OLG Bremen, 27.11.2024 - 2 U 18/22
Gesonderte Festsetzung des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit für die …
Der Grundsatz des § 32 RVG, wonach die gerichtliche Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werts auch für die Gebühren des Rechtsanwalts bestimmend ist, gilt nur insoweit, als sich der Gegenstand der gerichtlichen Tätigkeit mit derjenigen des Rechtsanwalts deckt (vgl. BGH…, Urteil vom 11.11.1976 - III ZR 57/75, juris Rn. 16;… Urteil vom 14.12.2017 - IX ZR 243/16, juris Rn. 21 ff.;… Beschluss vom 30. Oktober 2019 - V ZR 299/14 -, Rn. 5, juris; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 W 4619/21 -, Rn. 12, juris; OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2023 - 24 W 2/23, juris Rn. 11; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Beschluss vom 4. März 2024 - 1 U 12/22 -, Rn. 6, juris).
- OLG Celle, 25.04.2025 - 24 U 212/22
Antragsbindung; Gegenstandswert; Wertfestsetzung; Terminsgebühr; Keine …
Denn die Terminsgebühr gemäß Nr. 3202 RVG-VV richtet sich nach dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit in der mündlichen Verhandlung, während für die gerichtliche Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 GKG-KV gemäß § 39 GKG der Gesamtwert aller während des Verfahrens anhängig gemachter Gegenstände maßgebend ist (OLG Celle, Beschluss vom 23. Februar 2023 - 24 W 2/23, juris Rn. 11; OLG Bremen…, Beschluss vom 27. November 2024 - 2 U 18/22, juris Rn. 9; jew. mwN). - OLG Celle, 26.05.2025 - 3 U 13/24
Termingebühr; schriftliches Verfahren; Gegenstandswert der anwaltlichen …
Der Grundsatz des § 32 RVG, wonach die gerichtliche Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werts auch für die Gebühren des Rechtsanwalts bestimmend ist, gilt nur insoweit, als sich der Gegenstand der gerichtlichen Tätigkeit mit derjenigen des Rechtsanwalts deckt (…BGH Urteil vom 14. Dezember 2017 - IX ZR 243/16, Rn. 22 ff., beck-online m.w.N.; OLG Celle Beschluss vom 23. Februar 2023 - 24 W 2/23, Rn. 9, beck-online;… OLG Bremen Beschluss vom 4. März 2024 - 1 U 12/22, Rn. 8 ff.). - OLG München, 29.07.2024 - 7 U 4666/21
Terminsgebühr, Streitwertfestsetzung, Gegenvorstellung, Gegenstandswert, …
Denn an einer Beschwer fehlt es jedenfalls schon deshalb, weil unabhängig von dem mit der Gegenvorstellung angestrebten Wegfall der Staffelung die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 RVG-VV aus einem Gegenstandswert von 41.692,04 EUR, die Terminsgebühr nach Nr. 3202 RVG-VV aber aus einem Gegenstandswert von nur noch 4.160,00 EUR zu berechnen ist und ein Erfolg der Gegenvorstellung der Beklagtenvertreter deshalb ihre Rechtsposition nicht verbessern würde (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2023 - 24 W 2/23, Rdnr. 10 zur vergleichbaren Situation nach Teilklagerücknahme in erster Instanz und OLG Dresden…, Beschluss vom 19.07.2022 - 12 W 367/22, Rdnr. 2).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".