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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.10.2004 - 24 ZB 04.941   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,66748
VGH Bayern, 12.10.2004 - 24 ZB 04.941 (https://dejure.org/2004,66748)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.10.2004 - 24 ZB 04.941 (https://dejure.org/2004,66748)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 24 ZB 04.941 (https://dejure.org/2004,66748)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG München, 22.08.2019 - M 9 S 18.3233

    Zweckentfremdung von Wohnraum durch nicht nur untergeordnete gewerbliche Nutzung

    Im Rahmen dessen berief sie sich u. a. auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 12.10.2014 - 24 ZB 04.941 - juris), wonach in einer Baugenehmigung dargestellte, aber nicht konkret umgesetzte Nutzungen unbeachtlich seien.

    Nach alledem ändert auch der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Oktober 2004, Az. 24 ZB 04.941, nichts, da gerade keine Umwidmung vor Bezugsfertigkeit erfolgte bzw. belegt wurde.

  • VG Ansbach, 22.12.2021 - AN 3 S 21.02026

    Rückführungsanordnung für zweckentfremdeten Wohnraum

    Rn. 73 Insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung, wonach zur Änderung der subjektiven Zweckbestimmung ein nach außen erkennbarer und auf Dauer angelegter Umwidmungsakt nötig ist (vgl. etwa BayVGH, B.v. 12.12.2004 - 24 ZB 04.941 - juris; B.v. 1.12.1997 - 24 B 95.3612 - juris; B.v. 25.4.1990 - 7 B 89.1121 - juris; VGH BaWÜ, B.v. 6.8.2020 - 3 S 1483/20 - juris), erscheint die in § 2 Abs. 3 Nr. 2 ZwEVS enthaltene, der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dienende Konkretisierung des subjektiven Bestimmungsrechts des § 2 Abs. 2 ZwEVS noch vom Normzweck getragen und gedeckt und damit im hier vorliegenden summarischen Verfahren nicht zu beanstanden (…vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 20.10.2020, a.a.O.).
  • VG Ansbach, 05.08.2021 - AN 3 K 20.02803

    Nutzungsuntersagung und Rückführungsverpflichtung wegen Zweckentfremdung von …

    Rn. 26 Im Hinblick auf die Rechtsprechung, wonach zur Änderung der subjektiven Zweckbestimmung ein nach außen erkennbarer und auf Dauer angelegter Umwidmungsakt nötig ist (vgl. etwa BayVGH, B.v. 12.12.2004 - 24 ZB 04.941 - juris; B.v. 1.12.1997 - 24 B 95.3612 - juris; B.v. 25.4.1990 - 7 B 89.1121 - juris; VGH BaWÜ, B.v. 6.8.2020 - 3 S 1483/20 - juris), erscheint diese in § 2 Abs. 3 Nr. 2 ZwEVS enthaltene, der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dienende Konkretisierung des subjektiven Bestimmungsrechts des § 2 Abs. 2 ZwEVS noch vom Normzweck getragen und gedeckt und damit nicht zu beanstanden.
  • VG Ansbach, 05.08.2021 - AN 3 K 20.01224

    Versagung der Zweckentfremdung von Wohnraum

    Rn. 32 Im Hinblick auf die Rechtsprechung, wonach zur Änderung der subjektiven Zweckbestimmung ein nach außen erkennbarer und auf Dauer angelegter Umwidmungsakt nötig ist (vgl. etwa BayVGH, B.v. 12.12.2004 - 24 ZB 04.941 - juris; B.v. 1.12.1997 - 24 B 95.3612 - juris; B.v. 25.4.1990 - 7 B 89.1121 - juris; VGH BaWÜ, B.v. 6.8.2020 - 3 S 1483/20 - juris), erscheint diese in § 2 Abs. 3 Nr. 2 ZwEVS enthaltene, der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dienende Konkretisierung des subjektiven Bestimmungsrechts des § 2 Abs. 2 ZwEVS noch vom Normzweck getragen und gedeckt und damit nicht zu beanstanden.
  • VG Ansbach, 14.01.2021 - AN 3 S 20.02802

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Rn. 31 Im Hinblick auf die Rechtsprechung, wonach zur Änderung der subjektiven Zweckbestimmung ein nach außen erkennbarer und auf Dauer angelegter Umwidmungsakt nötig ist (vgl. etwa BayVGH, B.v. 12.12.2004 - 24 ZB 04.941 - juris; B.v. 1.12.1997 - 24 B 95.3612 - juris; B.v. 25.4.1990 - 7 B 89.1121 - juris; VGH BaWÜ, B.v. 6.8.2020 - 3 S 1483/20 - juris), erscheint diese in § 2 Abs. 3 Nr. 2 ZwEVS enthaltene, der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dienende Konkretisierung des subjektiven Bestimmungsrechts des § 2 Abs. 2 ZwEVS noch vom Normzweck getragen und gedeckt und damit im hier vorliegenden summarischen Verfahrung nicht zu beanstanden (…vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 20.10.2020, a.a.O.).
  • VG Ansbach, 16.09.2020 - AN 3 S 20.01646

    Inzidente Normenkontrolle im Eilverfahren, Zweckentfremdung von Wohnraum, …

    Rn. 60 Im Hinblick auf die Rechtsprechung, wonach zur Änderung der subjektiven Zweckbestimmung ein nach außen erkennbarer und auf Dauer angelegter Umwidmungsakt nötig ist (vgl. etwa BayVGH, B.v. 12.12.2004 - 24 ZB 04.941 - juris; B.v. 1.12.1997 - 24 B 95.3612 - juris; B.v. 25.4.1990 - 7 B 89.1121 - juris; VGH BaWÜ, B.v. 6.8.2020 - 3 S 1483/20 - juris), erscheint diese in § 2 Abs. 3 Nr. 2 ZwEVS enthaltene, der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dienende Konkretisierung des subjektiven Bestimmungsrechts des § 2 Abs. 2 ZwEVS noch vom Normzweck getragen und gedeckt und damit im hier vorliegenden summarischen Verfahrung nicht zu beanstanden.
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