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| VGH Bayern, 09.03.2020 - 24 ZB 16.663 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 02.12.2015 - M 7 K 15.3107
- VGH Bayern, 09.03.2020 - 24 ZB 16.663
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 24 ZB 16.663
Solche sind anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden können (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente müssen auf das Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 24 ZB 16.663
Das Darlegungsgebot gestaltet das Zulassungsverfahren dahingehend, dass das gerichtliche Prüfungsprogramm im Zulassungsverfahren jedenfalls im Wesentlichen darauf beschränkt ist zu klären, ob der Rechtsmittelführer seine Darlegungslast erfüllt hat und die dargelegten Gründe eine Zulassung der Berufung tragen (BVerfG, B.v. 23.7.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163). - BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 24 ZB 16.663
Vor dem Hintergrund von Art. 19 Abs. 4 GG dürfen allerdings die Anforderungen an die Darlegung nur in einer Weise gestellt werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt mit zumutbarem Aufwand noch erfüllt werden können (BVerfG, B.v. 8.1.22009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104).
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 24 ZB 16.663
Solche sind anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden können (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 24 ZB 16.663
Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548). - BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 24 ZB 16.663
Das Oberverwaltungsgericht muss sich aber nicht aus einem Darlegungsgemenge das heraussuchen, was möglicherweise zur Begründung des Antrags geeignet sein könnte (BVerfG, B.v. 24.8.2010 - 1 BvR 2309/09 - BayVBl. 2011, 338). - BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03
Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2020 - 24 ZB 16.663
Dem Darlegungsgebot ist genügt, wenn der dargelegte Zulassungsgrund in der Sache auf einen der gesetzlichen Tatbestände zielt (BVerwG, B.v. 2.10.2003 - 1 B 33/03 - NVwZ-RR 2004, 220).
- VG Ansbach, 17.10.2023 - AN 16 S 23.1917
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen …
Hinzu kommt der Streitwert hinsichtlich der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis, der sich vorliegend aufgrund der Vergleichbarkeit mit einer Munitionserwerbsberechtigung (vgl. Nr. 50.3 des Streitwertkatalogs;… SächsOVG, B.v. 13.9.2022 - 6 B 183/22 - juris Rn. 16; vgl. auch BayVGH, B.v. 9.3.2020 - 24 ZB 16.663 - juris) auf 1.500,00 EUR beläuft. - VG Ansbach, 15.08.2023 - AN 16 S 23.1490
Widerruf von waffenrechtlichen, jagdrechtlichen und sprengstoffrechtlichen …
Rn. 79 Im Verfahren AN 16 S 23.1493 (Sprengstofftrecht) war aufgrund der Vergleichbarkeit mit einer Munitionserwerbsberechtigung, vgl. Nr. 50.3 des Streitwertkatalogs und SächsOVG, B.v. 13.9.2022 - 6 B 183/22 - juris, der gemäß Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs im vorläufigen Rechtsschutz halbierte Streitwert von 1.500,00 EUR (vgl. BayVGH, B.v. 9.3.2020 - 24 ZB 16.663 - juris) und damit in Höhe von 750, 00 EUR festzusetzen. - VG Ansbach, 22.10.2024 - AN 16 S 24.1697
Widerruf Waffenbesitzkarte - Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften von Waffen …
Hinzu kommt der Streitwert hinsichtlich der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis, der sich vorliegend auf Grund der Vergleichbarkeit mit einer Munitionserwerbsberechtigung (vgl. Nr. 50.3 des Streitwertkatalogs;… SächsOVG, B.v. 13.9.2022 - 6 B 183/22 - juris Rn. 16; vgl. auch BayVGH, B.v. 9.3.2020 - 24 ZB 16.663 - juris) auf 1.500,00 EUR beläuft. - VG Bayreuth, 07.06.2022 - B 1 S 22.480
Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit
Für den Widerruf der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis werden in entsprechender Anwendung der Nr. 50.3 des Streitwertkataloges 1.500,00 EUR angesetzt (vgl. BayVGH, B.v. 9.3.2020 - 24 ZB 16.663). - VG Würzburg, 19.02.2021 - W 9 K 20.952
Klage eines Sportschützen gegen eine Beschränkung seiner sprengstoffrechtlichen …
Nach dem Gesetzeszweck soll durch das Erfordernis der Bedürfnisprüfung der Erwerb und der Umgang mit Sprengstoff eingegrenzt, der unrechtmäßige Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen und der unrechtmäßige Umgang mit ihnen weitgehend verhindert sowie das Inverkehrbringen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden (…OVG NRW, B.v. 1.2.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 7;… VG München, U.v. 2.12.2015 - M 7 K 15.3107 - juris Rn. 17, U.v. 21.1.2009 - M 7 K 07.5927 - juris Rn. 24 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 9.3.2020 - 24 ZB 16.663 - juris Rn. 4).
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