Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Main, 18.11.2020 - 241 Js 56618/20 |
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 18.11.2020 - 241 Js 56618/20
- LG Frankfurt/Main, 17.12.2021 - 27 KLs 8/21
- LG Frankfurt/Main, 17.12.2021 - 3210 Js 201228/21
- BGH, 17.08.2022 - 2 StR 252/22
Wird zitiert von ...
- BGH, 17.08.2022 - 2 StR 252/22
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und in der Folge …
a) im Urteilstenor dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte wegen räuberischen Diebstahls und wegen Diebstahls in zwei Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 18. November 2020 ? Az.: 241 Js 56618/20 989 Ds ? zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten und wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung, Raubes in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung, Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahls, Raubes, unerlaubten Überlassens von BtM zum unmittelbaren Verbrauch an einen Minderjährigen, unerlaubten Besitzes von BtM (Kokain) in drei Fällen sowie unerlaubten Erwerbs von BtM (Kokain) zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von sechs (6) Jahren verurteilt ist.Das Landgericht hat den Angeklagten wegen räuberischen Diebstahls und wegen Diebstahls in drei Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 18. November 2020 - Az.: 241 Js 56618/20 989 Ds - zu einer (ersten) Gesamtfreiheitstrafe von zwei Jahren und sechs Monten verurteilt und wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung, wegen Raubes in drei Fällen und wegen weiterer Delikte zu einer (zweiten) Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren.
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