Rechtsprechung
AG München, 24.08.2009 - 242 C 9706/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Haftung des Schutzbriefversicherers für Fehler des Abschleppunternehmens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschluss eines Vertrages durch den ADAC als Vertreter seines Versicherten über das Abschleppen zwischen dem Abschleppunternehmen und dem Versicherten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Liegengeblieben…
- beck-blog (Kurzinformation)
Versicherer haftet nicht für Fehler des vermittelten Abschleppunternehmens
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schutzbrief-Hilfe im Ausland
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Liegengeblieben...
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Schaden bei versicherter Überführung eines Pkws aus dem Ausland
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Motorschaden im Ausland - Wer haftet für Schäden beim Abschleppen: die Schutzbrief-Versicherung oder das Abschleppunternehmen?
- streifler.de (Kurzinformation)
Kfz-Schutzbrief: Versicherung haftet nicht für Schäden durch Abschleppunternehmen