Rechtsprechung
| LG Landshut, 13.01.2017 - O 242/15 |
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Verfahrensgang
- LG Landshut, 13.01.2017 - O 242/15
- LG Landshut, 13.01.2017 - 1 HKO 242/15
- OLG München, 12.07.2018 - 23 U 1884/17
Wird zitiert von ... (2)
- VG Wiesbaden, 09.08.2017 - 6 K 808/17
Elektronische Akten des BAMF
Soweit das L. darauf verweist, dass bei Zweifeln über eingescannte Urkunden dies zu Lasten des Bundesamtes gehen müsse und insoweit ein solches Verhalten sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Beweislast zurechnen lassen müsse (in diesem Sinne ebenfalls FG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2017, Az.: 10 K 242/15 Kg. AO Rdnr. 33 f. nach Juris), vermag hierin das Gericht ebenfalls kein rechtsstaatliches Verhalten zu erkennen, da in solchen Fällen der Ausgang eines Verfahrens von einer gewissen willkürlichen Verfahrensbehandlung der Beklagten abhängt. - VG Frankfurt/Oder, 23.06.2015 - 3 L 54/15
Asylrecht - Hauptsacheverfahren
Rn. 19 b) Soweit in der Rechtsprechung - wie hier - systemische Schwachstellen des ungarischen Asylsystems verneint, jedoch eine erweiternde Auslegung von Art. 3 Abs. 2 UAbs. 2 Dublin III-VO dahin vorgenommen wird, dass eine Überstellung an den als zuständig bestimmten Mitgliedstaat auch dann ausscheiden soll, wenn dem jeweiligen Antragsteller zwar nicht die in der zitierten Vorschrift ausdrücklich erwähnte Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung aufgrund systemischer Mängel des Asylverfahrens, sondern die - eine derartige Schwere nicht erreichende - Verletzung sonstiger Unionsgrundrechte droht (vgl. VG Berlin, 23. Kammer, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 23 L 899.14A - zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; der Entscheidung folgend: Gerichtsbescheid der 4. Kammer des beschließenden Gerichts vom 2. April 2015 - VG 4 K 841/13.A -, rechtskräftig; Beschluss der 6. Kammer vom 9. April 2015 - VG 6 L 170/15.A - VG Berlin, 36. Kammer, Beschluss vom 17. März 2015 - VG 36 L 36.15A - anderer Ansicht: 6. Kammer des beschließenden Gerichts, Beschluss vom 3. Juni 2015 - VG 5 L 242/15.A - ; VG Cottbus, Beschluss vom 9. Februar 2015 - VG 1 L 58/15.A) teilt die Kammer diese Auffassung nicht.
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